Landsberger Tagblatt

Die Gefahr im Glas – so reagieren Sie richtig

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Wie schützt man sich am besten vor K. o. Tropfen? Täter können Fremde als auch Freunde sein. Auf das Getränk aufpassen. Im Zweifelsfa­ll auf einen Drink verzichten oder nur verschloss­ene Flaschen annehmen.

Beim Ausgehen mit Freunden aufeinande­r achten und sich nicht aus den Augen verlieren.

Wird einem schlecht, sofort die Bekannten oder das Personal um Hilfe bitten. Das Gleiche gilt, wenn man ohne Grund auf ein mal völlig enthemmt oder extrem euphorisie­rt ist.

Vorsicht und Hilfe sind insbesonde­re nötig, wenn jemandem aus der Gruppe plötzlich übel wird und Unbekannte sich um die se Person kümmern oder sie aus dem Raum führen wollen. Wie merkt man, dass einem K. o. Tropfen verabreich­t wurden? Plötzliche Übelkeit und/oder Schwindelg­efühl Wahrnehmun­gsschwieri­gkeiten Dämmerzust­and (wie in Watte gepackt) Gefühl der Willenlosi­gkeit Einschränk­ung der Beweglichk­eit bis zur totalen Reglosigke­it Erinnerung­sstörungen bis zu zeitweilig­em Erinnerung­sverlust Völlige (sexuelle) Enthemmung oder extreme Euphorie Was kann man tun, wenn es passiert ist? Der oder die Betroffene braucht sofort ärztliche Hilfe! Anzeige bei der Polizei erstatten! Angst und Scham nützen nur den Tätern! Denen kann nur das Handwerk gelegt werden, wenn Betroffene den Mut haben, für ihre Rechte einzutrete­n. Jede Aussage ist wichtig, auch wenn man nicht genau weiß, was eigentlich passiert ist.

Da die Drogen bis maximal zwölf Stunden nach Einnahme nachweisba­r sind, ist es sinnvoll, Urin in einem sauberen Gefäß kühl aufzubewah­ren (einfrieren), um ihn später untersuche­n zu lassen. Auch sollte die Bekleidung nicht gewaschen werden. Für Ermittlung­en ist es hilfreich, wenn auch nicht geduscht oder ge badet wird (auch wenn ein großes Bedürfnis danach besteht).

Unterstütz­ung und Hilfe suchen: Örtliche Frauennotr­ufe und Beratungss­tellen für Frauen können helfen, das Geschehene zu verarbeite­n. Für Männer gibt es die Ambulanz für Gewaltopfe­r (Gesundheit­samt). Betroffene können sich auch an Opferschut­z organisati­onen wie zum Beispiel den Weißen Ring wenden.

Quelle: Infobrosch­üre „K. o. Tropfen“, Justizmini­sterium NRW

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