Wie in einer Märchenstunde
Geldstrafe für Angeklagten. Waren Aussagen abgesprochen?
Um der Wahrheit auf die Spur zu kommen, werden vom Gericht bei der Beweisaufaufnahme Zeugen gehört. Die sind bekanntermaßen zur Wahrheit verpflichtet. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. Doch das klappt nicht immer: Als es in diesen Tagen am Amtsgericht Landsberg um gefährliche Körperverletzung ging, dürfte sich Strafrichterin Stefanie Mader zeitweise wie in einer Märchenstunde vorgekommen sein.
Die beiden heranwachsenden Frauen im Zeugenstand, befreundet, beide 16, sprachen zwar „mit einer Stimme“, doch ihre Aussagen sollen meilenweit von den Angaben abgewichen sein, die sie vor einiger Zeit bei der Polizei bereits gemacht hatten. Die „Geschädigte“räumte jetzt ein, dass sie bei dem Vorfall am 17. Mai 2016 in der Wohnung ihrer Mutter deren Freund provozieren wollte, weil sie sauer auf ihn gewesen sei. Der wiederum sagte, dass es ihr nicht gepasst habe, dass er mit ihrer Mutter zusammen sei.
Der Mann gab an, dass er nie versucht habe, Kontakte mit ihr aufzubauen. Die 16-Jährige wohnt nicht bei Mutter und Freund, sondern bei ihrem leiblichen Vater. Der Anklageschrift zufolge sollte der 38-Jährige der Tochter seiner Lebensgefährtin mit einem Hausschuh (Clog) ins Gesäß getreten haben. Sie soll deswegen zu Boden gestürzt sein. Außerdem soll der Mann die Zimmertüre fest zugestoßen haben. Und die habe sie in den Rücken bekommen.
Dass alles aber weitgehend erfunden war, räumte die 16-Jährige ein. Im Zuge des Streits habe sie dem Freund ihrer Mutter ein Abspültuch gegen den Kopf geworfen. Der Mann soll aus vier bis fünf Schritten Entfernung nach ihr getreten, sie aber nicht getroffen haben. „Ich habe Angst vor ihm gehabt und deshalb die Polizei gerufen“, sagte die Heranwachsende.
Ihre Freundin schilderte den Vorfall dann bei der Polizei genauso wie die 16-Jährige. Dabei hatte sie das Geschehen wohl aber nur am Rande mitbekommen: „Sie dürfen davon ausgehen, dass Sie demnächst Post von der Staatsanwaltschaft bekommen werden“, kündigte Richterin Stefanie Mader der Freundin an.
Und der Angeklagte? Ihn belasten erhebliche einschlägige Vorstrafen und eine offene Bewährung. Er aber wollte sich im Gerichtssaal als „Unschuldslamm“präsentieren: „Ich habe ihr nichts getan.“Das überzeugte Staatsanwalt Christian Peikert und die Richterin überhaupt nicht: „Sie haben mit dem Fuß nach ihr getreten, hatten aber keinen Erfolg“, stellte Mader fest. Das sei eine versuchte Körperverletzung und müsse bestraft werden: „Aber nur im untersten Bereich“, so der Vorschlag von Verteidiger Rechtsanwalt Karl Mayer. Er stelle sich eine Geldstrafe von deutlich unter 90 Tagessätzen vor. Der Vertreter der Anklage plädierte hingegen auf 120 Tagessätze zu je 25 Euro. Richterin Mader legte sich auf 90 Tagessätze zu je 25 Euro und auf die Kosten des Verfahrens fest. Damit waren alle einverstanden. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Frauentreff Interkulturell im Kratzertreff
Das ehrenamtliche Team des Frauentreffs Interkulturell lädt wieder am Dienstag ab 9.30 Uhr in den Kratzertreff des AWO-Mehrgenerationenhauses. Nach dem gemeinsamen Frühstück werden dieses Mal lustige Faschingshüte gebastelt.
Kinder sind herzlich willkommen.
unter der Telefon nummer 08191/3052791.
Filmworkshop im Jugendzentrum
Das Jugendzentrum Landsberg bietet für Jugendliche ab der 5. Klasse einen zweitägigen Film-Workshop mit den Künstlern und Filmemachern Klaus Erich Dietl und Steffi Müller an, und zwar am Samstag, 11., und Sonntag, 12. Februar, jeweils von 14 bis 17 Uhr.
Im Workshop können Jugendliche ab der 5. Klasse lernen, warum die Kamera da steht, wo sie steht, was ein Regisseur macht und wie man im Film eine Geschichte erzählt. Und am Ende ist ihr erster kleiner Film entstanden.
Die Teilnahme ist kostenfrei. unter 08191/942415 oder jugendzentrum@landsberg.de
Treffen der Reservisten
Monatsversammlung und Kameradschaftsabend der Reservistenkameradschaft Landsberg finden am Dienstag, 7. Februar, im OHG/ UHG der Welfenkaserne statt.
Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr.
Fasching für Kinder
Am Sonntag, 12. Februar, findet von 14 bis 17 Uhr (Einlass bereits ab 13.30 Uhr) der Kinderfasching der Frauen-Union im Landsberger Sportzentrum statt. Im Eintrittspreis ist bereits ein Tombolagewinn enthalten.
Faschingsbegeisterte Kinder sind mit ihren Eltern zu Spielen, Tanz, Kasperltheater und vielem mehr eingeladen.