Eine schwierige Nachbarschaft
Am Ortsrand stoßen die Interessen von Landwirtschaft und Wohnen aufeinander
Finning Mit mehreren Bauleitplanverfahren hat sich der Finninger Gemeinderat auch in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Erneut stand dabei die Einbeziehungssatzung „St. Sebastian“im Mittelpunkt des Interesses. Hier hatten sich bei der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit einige Bürger und auch die Feuerwehr zu Wort gemeldet.
Wie berichtet soll auf einer 600 Quadratmeter großen Teilfläche einer etwa 1800 Quadratmeter großen Wiese vis-à-vis der Sebastianskapelle nach den Maßgaben des Einheimischenmodells Baurecht für ein Einfamilienhaus geschaffen werden. Die Einwendungen aus der Bürgerbeteiligung beschäftigten sich insbesondere mit dem Feldweg, der um das geplante Baugrundstück herum zu zwei landwirtschaftlichen Anwesen führt. Vor einigen Wochen befuhr deswegen auch die Feuerwehr diesen Weg, um die Situation vor Ort zu besichtigen. Der Weg sei für „Feuerwehrfahrzeuge ohnehin zu schmal“, hieß es daraufhin. Statt der bei Wirtschaftswegen üblichen fünf Meter ist der Weg teilweise weniger als vier Meter breit. Der Weg könne zwar derzeit mit dem Feuerwehrauto befahren werden, jedoch nur, weil er stark ausgefahren sei und keine Zäune vorhanden seien.
Christine Kneucker vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München merkte an, dass bei der Genehmigung des vor einigen Jahren errichteten landwirtschaftlichen Betriebes die Zufahrt geprüft worden sei. Und in diese bestehende Zufahrt greife die Bauleitplanung nicht ein. Um eine Verschlechterung auszuschließen, hatte sich der Bauwerber für das Einfamilienhaus bereit erklärt, einen ein Meter breiten Streifen abzutreten. Allerdings: Der Eigentümer der verbleibenden Wiesenfläche, der Vater des Bauwilligen, sei dazu nicht bereit, erklärte Bürgermeister Weißenbach. Damit wäre eine durchgehende Verbreiterung des Weges bis zum benachbarten Bauernhof nicht möglich.
Ein Nachbar des Bauwerbers, der von einem Rechtsanwalt vertreten wurde, befürchtete zudem Einschränkungen in seiner Tätigkeit als Landwirt. Die Untere Immissionsschutzbehörde habe keine Einwände erhoben, entgegnete die Planerin.
Probleme mit dem Planentwurf hatte auch der Antragsteller selbst. Er monierte, dass auch zur Straße St. Sebastian hin der Zaun um einen Meter zurückgesetzt werden müsse. Die Straße sei an dieser Stelle aber sieben Meter breit. Von dieser bereits getroffenen Festsetzung rückten die Gemeinderäte jedoch nicht ab. ● Kindergarten Der Bau eines neuen Kindergartens erfordert es, den Bebauungsplan „Gemeindezentrum Finning“zu ändern. Aufgenommen wurde jetzt der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes, wonach die Außenspielfläche des geplanten Kindergartens teilweise im Überschwemmungsgebiet der Windach liegt. Deshalb dürfen keine Mauern, Wälle oder ähnliche Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers gebaut werden. Gegenstände, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, dürfen nur kurzfristig auf der Spielwiese abgestellt werden. ● Kreuzberg Auch beim Bebauungsplan und der entsprechenden 6. Flächennutzungsplanänderung für das neue Baugebiet „Am Kreuzberg II“ging es um die Belange der Landwirte. Weil ein Maschinenstadel nah an einem künftigen Wohnbaugrundstück steht, wird die Nutzung des Stadels eingeschränkt. An- und Abfahrtsverkehr sowie Be- und Entladen sind dort nur tagsüber in der Zeit von 6 bis 22 Uhr zulässig. Wie Bürgermeister Siegfried Weißenbach sagte, habe der Eigentümer sein Einverständnis erklärt, da der Stadel nur als Lager genutzt wird. Dennoch fanden einige Gemeinderatsmitglieder diese Einschränkung nicht in Ordnung. Alternativ müsste man das angrenzende Grundstück als Baugrundstück aufgeben, sagte Planerin Kneucker, denn das Baugebiet sei ein allgemeines Wohngebiet. Mit 7:3 Stimmen wurde die Einschränkung aber schließlich aufgenommen. Alle Pläne werden nun erneut öffentlich ausgelegt.