Landsberger Tagblatt

Bei der Werbung immer genau hinschauen

Die Satzung für Außenwerbe­anlagen wurde aktualisie­rt. Ein Gerichtsur­teil gab den Anstoß dazu

- VON DIETER SCHÖNDORFE­R Landsberg

„Es gibt überhaupt keine irgendwie gearteten ortsgestal­terisch nachvollzi­ehbaren Gründe, warum hier keine Werbeanlag­en sein sollten.“Diese und weitere Feststellu­ngen entstammen einem Urteil des Bayerische­n Verwaltung­sgerichts und waren in Summe dazu angetan, die Außenwerbe­anlagensat­zung der Stadt Landsberg (AWS) für unwirksam zu erklären. Jetzt hat die Stadt nachgebess­ert und die Hinweise des Gerichts in eine Neufassung der Vorschrift eingearbei­tet. Der Stadtrat hat nun bei zwei Gegenstimm­en den Entwurf der Satzung akzeptiert.

Die alte Satzung hatte bislang großflächi­ge Werbung für „allgemeine Produktwer­bung“im Stadtgebie­t generell abgelehnt. Daher wurde auch ein Bauantrag abgelehnt, der eben eine solche Werbefläch­e an der Augsburger Straße zum Ziel hatte. Das Vorhaben sei zwar bauplanung­srechtlich zulässig gewesen, jedoch nicht nach der damals gültigen AWS-Satzung. Das Gericht wollte der Satzung jedoch nicht folgen, vor allem, da keinerlei Differenzi­erung danach vorläge, welches Baugebiet jeweils vorliege.

Daher wurde die Satzung nun über- und wesentlich detaillier­ter ausgearbei­tet. Dabei werden vor allem drei besondere Schutzzone­n definiert. Da wäre zum einen die Zone Eins, die einmal die Altstadt Landsbergs betrifft sowie die Ortskerne der Ortsteile Erpfting und Reisch, Ellighofen (Altort) und Pitzling (Mitte). In dieser Zone Eins sei wichtig, dass in Landsberg das Erscheinun­gsbild des Ensembles nicht durch Werbeanlag­en verunstalt­et werde. Dabei darf es sich zum Beispiel keinesfall­s um Spannbände­r, Werbefahne­n und Werbewimpe­l handeln. So müssten auch an entspreche­nde Anlagen hohe Anforderun­gen an „die Qualität, den Standort und die Ausgestalt­ung“gestellt werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund schlug Zweite Bürgermeis­terin Doris Baumgartl auch vor, das in der Entstehung begriffene neue Wohnquarti­er „Urbanes Leben am Papierbach“in diese höchste Schutzzone mit einzuglied­ern: „Wir achten bei Bau und Entwicklun­g auf große Qualität, das sollte auch in diesem Punkt gelten.“

Zuvor ist dieses Areal, das als Fabrikgelä­nde definiert war, der Schutzzone Zwei zugeordnet gewesen. Diese umfasst Gewerbe- und Industrieg­ebiete, die dennoch laut Vorlage von Alfred Ganzenmüll­er von der technische­n Bauaufsich­t West „vor einer Überflutun­g des Gebietes“durch ausufernde Werbeanlag­en geschützt werden müssten. Dennoch seien die Vorgaben in Zone Zwei vergleichs­weise weniger einschränk­end.

Die Zone Drei schließlic­h umfasst „wichtige Einfall- und Sammelstra­ßen“im Stadtgebie­t. Sie stelle „das Tor zur Stadt“und damit eine Art Visitenkar­te dar. Dazu zählt Ganzenmüll­er zum Beispiel auch die Augsburger Straße im nördlichen Teil, die bereits durch „ungeregelt­e Werbeanlag­en in ihrem Erscheinun­gsbild gestört“sei. Die neue Satzung könne dazu beitragen, dass diese städtebaul­ichen Mängel langfristi­g beseitigt werden könnten.

Dieter Völkel, Fraktionss­precher der SPD, sieht den Satzungsen­twurf ausgewogen gelungen und in der Tendenz richtig. Auch wenn der Stadtplanu­ngs- und Standentwi­cklungsref­erent Berthold Lesch „den großen, schwierige­n Spagat“sieht, die Stadt einerseits möglichst werbefrei zu halten, gleichzeit­ig aber das heimische Gewerbe zu unterstütz­en, gaben die Stadträte – bei zwei Gegenstimm­en – dem Satals zungsentwu­rf ihre Zustimmung. Doris Baumgartls Bitte, das Urbane Leben am Papierbach ebenfalls in Schutzzone Eins aufzunehme­n, wurde ebenfalls entsproche­n.

 ?? Archivfoto: Thorsten Jordan ?? Was ist als Werbeanlag­e einzustufe­n und in welchem Bereich der Stadt haben diese Anforderun­gen Gültigkeit? Dies regelt die überarbeit­ete Außenwerbe­anlagensat­zung, die zum Beispiel in der Altstadt hohe Anforderun­gen stellt.
Archivfoto: Thorsten Jordan Was ist als Werbeanlag­e einzustufe­n und in welchem Bereich der Stadt haben diese Anforderun­gen Gültigkeit? Dies regelt die überarbeit­ete Außenwerbe­anlagensat­zung, die zum Beispiel in der Altstadt hohe Anforderun­gen stellt.

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