Bei der Werbung immer genau hinschauen
Die Satzung für Außenwerbeanlagen wurde aktualisiert. Ein Gerichtsurteil gab den Anstoß dazu
„Es gibt überhaupt keine irgendwie gearteten ortsgestalterisch nachvollziehbaren Gründe, warum hier keine Werbeanlagen sein sollten.“Diese und weitere Feststellungen entstammen einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts und waren in Summe dazu angetan, die Außenwerbeanlagensatzung der Stadt Landsberg (AWS) für unwirksam zu erklären. Jetzt hat die Stadt nachgebessert und die Hinweise des Gerichts in eine Neufassung der Vorschrift eingearbeitet. Der Stadtrat hat nun bei zwei Gegenstimmen den Entwurf der Satzung akzeptiert.
Die alte Satzung hatte bislang großflächige Werbung für „allgemeine Produktwerbung“im Stadtgebiet generell abgelehnt. Daher wurde auch ein Bauantrag abgelehnt, der eben eine solche Werbefläche an der Augsburger Straße zum Ziel hatte. Das Vorhaben sei zwar bauplanungsrechtlich zulässig gewesen, jedoch nicht nach der damals gültigen AWS-Satzung. Das Gericht wollte der Satzung jedoch nicht folgen, vor allem, da keinerlei Differenzierung danach vorläge, welches Baugebiet jeweils vorliege.
Daher wurde die Satzung nun über- und wesentlich detaillierter ausgearbeitet. Dabei werden vor allem drei besondere Schutzzonen definiert. Da wäre zum einen die Zone Eins, die einmal die Altstadt Landsbergs betrifft sowie die Ortskerne der Ortsteile Erpfting und Reisch, Ellighofen (Altort) und Pitzling (Mitte). In dieser Zone Eins sei wichtig, dass in Landsberg das Erscheinungsbild des Ensembles nicht durch Werbeanlagen verunstaltet werde. Dabei darf es sich zum Beispiel keinesfalls um Spannbänder, Werbefahnen und Werbewimpel handeln. So müssten auch an entsprechende Anlagen hohe Anforderungen an „die Qualität, den Standort und die Ausgestaltung“gestellt werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund schlug Zweite Bürgermeisterin Doris Baumgartl auch vor, das in der Entstehung begriffene neue Wohnquartier „Urbanes Leben am Papierbach“in diese höchste Schutzzone mit einzugliedern: „Wir achten bei Bau und Entwicklung auf große Qualität, das sollte auch in diesem Punkt gelten.“
Zuvor ist dieses Areal, das als Fabrikgelände definiert war, der Schutzzone Zwei zugeordnet gewesen. Diese umfasst Gewerbe- und Industriegebiete, die dennoch laut Vorlage von Alfred Ganzenmüller von der technischen Bauaufsicht West „vor einer Überflutung des Gebietes“durch ausufernde Werbeanlagen geschützt werden müssten. Dennoch seien die Vorgaben in Zone Zwei vergleichsweise weniger einschränkend.
Die Zone Drei schließlich umfasst „wichtige Einfall- und Sammelstraßen“im Stadtgebiet. Sie stelle „das Tor zur Stadt“und damit eine Art Visitenkarte dar. Dazu zählt Ganzenmüller zum Beispiel auch die Augsburger Straße im nördlichen Teil, die bereits durch „ungeregelte Werbeanlagen in ihrem Erscheinungsbild gestört“sei. Die neue Satzung könne dazu beitragen, dass diese städtebaulichen Mängel langfristig beseitigt werden könnten.
Dieter Völkel, Fraktionssprecher der SPD, sieht den Satzungsentwurf ausgewogen gelungen und in der Tendenz richtig. Auch wenn der Stadtplanungs- und Standentwicklungsreferent Berthold Lesch „den großen, schwierigen Spagat“sieht, die Stadt einerseits möglichst werbefrei zu halten, gleichzeitig aber das heimische Gewerbe zu unterstützen, gaben die Stadträte – bei zwei Gegenstimmen – dem Satals zungsentwurf ihre Zustimmung. Doris Baumgartls Bitte, das Urbane Leben am Papierbach ebenfalls in Schutzzone Eins aufzunehmen, wurde ebenfalls entsprochen.