Landsberger Tagblatt

Geldstrafe wegen fahrlässig­er Tötung

Ende September hatte ein Autofahrer einen Radler übersehen. Jetzt wurde verhandelt

- Landsberg (wu)

Das Leben ist voll von unglücklic­hen Konstellat­ionen. Im Straßenver­kehr haben sie oft schwerwieg­ende Folgen. So wie an jenem Nachmittag Ende September in der Nähe des Sportplatz­es von Seestall, als ein Pedelec-Fahrer nach einem Zusammenpr­all mit dem Wagen eines damals 30-Jährigen aus dem südlichen Landkreis seinen schweren Kopfverlet­zungen erlag. Vor dem Amtsgerich­t in Landsberg wurde jetzt über die Höhe der Strafe entschiede­n. Der Angeklagte, der im Prozess sagte, dass ihm das Ganze leid tue, muss 6000 Euro Geldstrafe bezahlen und seinen Führersche­in für einen Monat abgeben.

In der gestrigen Verhandlun­g wurde der Ablauf des Unfalls noch einmal dargestell­t. Der heute 31 Jahre alte Angeklagte wollte demnach zu einer Koppel, wo das Pferd seiner Lebensgefä­hrtin weidete. Um dorthin zu kommen, wählte er verbotener­weise den parallel zur Bundesstra­ße verlaufend­en Geh- und Radweg. Dazu musste er in der Nähe des Seestaller Sportplatz­es abbiegen. In der Einfahrt zum Gehund Radweg parkte zu diesem Zeitpunkt ein Mercedes-Van, den der Mann umfahren musste.

Dadurch sei seine Sicht beeinträch­tigt gewesen, stand in der Anklagesch­rift, die die Staatsanwä­ltin Julia Ehlert verlas. Laut Gutachten sei der Beschuldig­te mit etwa 15 Stundenkil­ometern in den Geh- und Radweg eingebogen. Wie er sagte, habe ihn zudem die tief stehende Sonne geblendet. So habe er den Pedelec-Fahrer übersehen, der von Norden Richtung Römerkesse­l radelte. Das Auto erfasste den Radler mit der Stoßstange. Der 76-Jährige, der einen Fahrradhel­m trug, wurde über den Lenker geschleude­rt und landete Kopf voraus im Bankett. Dort erlag er seinen Verletzung­en.

Angeklagt war der Mann wegen fahrlässig­er Tötung. Wie die Staatsanwä­ltin sagte, war es verbotswid­rig, den Geh- und Radweg mit dem Auto zu befahren. „Alles ging so schnell“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Sein Verteidige­r Johannes Tretter sprach von einer „saublöden Konstellat­ion“und einem „atypischen Fall“. Sein Mandant sei eigentlich nicht zu schnell gewesen, habe ein parkendes Auto umfahren müssen und sei von der Sonne geblendet worden. Zudem sei der Radfahrer im Schatten eines Baumes nur schwer zu erkennen gewesen.

In der Verhandlun­g ging es im Wesentlich­en um das Strafmaß. Am einmonatig­en Fahrverbot wollte keine Seite rütteln. Über die Höhe der Geldstrafe wurde jedoch diskutiert. Nach Ansicht des Gerichts und der Staatsanwa­ltschaft waren die in der Anklage vorgesehen­en 150 Tagessätze durchaus angebracht und für eine fahrlässig­e Tötung im niedrigen Bereich. „Damit wird schon ein geringes Verschulde­n zum Ausdruck gebracht“, sagte Richterin Stefanie Mader.

Dennoch legte die Richterin in Abstimmung mit der Staatsanwä­ltin eine geringere Geldstrafe fest. Dabei berücksich­tigten sie, dass der Angeklagte im Sommer Vater wird, und dann Unterhalts­pflichten habe. So blieb es zwar bei der Höhe der Tagessätze (150), allerdings wurde deren Anzahl von 50 auf 40 reduziert. Und so wurde der 31-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt.

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Archivfoto: Julian Leitenstor­fer Vom Amtsgerich­t in Landsberg ist ein 31 Jahre alter Mann aus dem südlichen Land kreis wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt worden.

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