Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung
Ende September hatte ein Autofahrer einen Radler übersehen. Jetzt wurde verhandelt
Das Leben ist voll von unglücklichen Konstellationen. Im Straßenverkehr haben sie oft schwerwiegende Folgen. So wie an jenem Nachmittag Ende September in der Nähe des Sportplatzes von Seestall, als ein Pedelec-Fahrer nach einem Zusammenprall mit dem Wagen eines damals 30-Jährigen aus dem südlichen Landkreis seinen schweren Kopfverletzungen erlag. Vor dem Amtsgericht in Landsberg wurde jetzt über die Höhe der Strafe entschieden. Der Angeklagte, der im Prozess sagte, dass ihm das Ganze leid tue, muss 6000 Euro Geldstrafe bezahlen und seinen Führerschein für einen Monat abgeben.
In der gestrigen Verhandlung wurde der Ablauf des Unfalls noch einmal dargestellt. Der heute 31 Jahre alte Angeklagte wollte demnach zu einer Koppel, wo das Pferd seiner Lebensgefährtin weidete. Um dorthin zu kommen, wählte er verbotenerweise den parallel zur Bundesstraße verlaufenden Geh- und Radweg. Dazu musste er in der Nähe des Seestaller Sportplatzes abbiegen. In der Einfahrt zum Gehund Radweg parkte zu diesem Zeitpunkt ein Mercedes-Van, den der Mann umfahren musste.
Dadurch sei seine Sicht beeinträchtigt gewesen, stand in der Anklageschrift, die die Staatsanwältin Julia Ehlert verlas. Laut Gutachten sei der Beschuldigte mit etwa 15 Stundenkilometern in den Geh- und Radweg eingebogen. Wie er sagte, habe ihn zudem die tief stehende Sonne geblendet. So habe er den Pedelec-Fahrer übersehen, der von Norden Richtung Römerkessel radelte. Das Auto erfasste den Radler mit der Stoßstange. Der 76-Jährige, der einen Fahrradhelm trug, wurde über den Lenker geschleudert und landete Kopf voraus im Bankett. Dort erlag er seinen Verletzungen.
Angeklagt war der Mann wegen fahrlässiger Tötung. Wie die Staatsanwältin sagte, war es verbotswidrig, den Geh- und Radweg mit dem Auto zu befahren. „Alles ging so schnell“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Sein Verteidiger Johannes Tretter sprach von einer „saublöden Konstellation“und einem „atypischen Fall“. Sein Mandant sei eigentlich nicht zu schnell gewesen, habe ein parkendes Auto umfahren müssen und sei von der Sonne geblendet worden. Zudem sei der Radfahrer im Schatten eines Baumes nur schwer zu erkennen gewesen.
In der Verhandlung ging es im Wesentlichen um das Strafmaß. Am einmonatigen Fahrverbot wollte keine Seite rütteln. Über die Höhe der Geldstrafe wurde jedoch diskutiert. Nach Ansicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft waren die in der Anklage vorgesehenen 150 Tagessätze durchaus angebracht und für eine fahrlässige Tötung im niedrigen Bereich. „Damit wird schon ein geringes Verschulden zum Ausdruck gebracht“, sagte Richterin Stefanie Mader.
Dennoch legte die Richterin in Abstimmung mit der Staatsanwältin eine geringere Geldstrafe fest. Dabei berücksichtigten sie, dass der Angeklagte im Sommer Vater wird, und dann Unterhaltspflichten habe. So blieb es zwar bei der Höhe der Tagessätze (150), allerdings wurde deren Anzahl von 50 auf 40 reduziert. Und so wurde der 31-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt.