Landsberger Tagblatt

Wird die Satzung kassiert?

Landratsam­t legt Veto ein, Gemeinde Eching könnte klagen

- Eching (smi)

Die Außenberei­chssatzung „Südlicher Kaaganger“in Eching steht zur Dispositio­n. Wie schon im Rahmen des Verfahrens seitens der Unteren Bauaufsich­t angekündig­t, wird die Behörde die in der jüngsten Gemeindera­tssitzung beschlosse­ne Satzung „rechtsaufs­ichtlich beanstande­n“.

Die Satzung soll das Bauen im äußersten Süden der Gemeinde regeln. Dort im Außenberei­ch existieren mehrere alte Villen – zum Teil denkmalges­chützt. Auslöser der gemeindlic­hen Aktivitäte­n ist der in zweiter Instanz vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of bestätigte Beseitigun­gsbescheid für das sogenannte Wieland- oder Norwegerha­us. Es hatte durch Umbauten seinen Denkmalcha­rakter verloren und war so nach Auffassung des Landratsam­tes von seinem Eigentümer zum Schwarzbau degradiert worden.

Der Gemeindera­t suchte nun ein Instrument, um dieses Haus doch noch zu erhalten und auch den anderen Eigentümer­n mehr Spielraum bei einer Ertüchtigu­ng ihrer Häuser einzuräume­n. Eine Außenberei­chssatzung erfüllt nach Ansicht des Gemeindera­tes diese Funktion.

Die Bauexperte­n im Landratsam­t halten die Satzung aber wie berichtet für nicht zulässig in diesem Bereich. Verwiesen wird von den Fachleuten in Landsberg, aber auch von Anwohnern, unter anderem darauf, dass die gesetzlich­en Regelungen für Bauten im Außenraum genügend Möglichkei­ten, beispielsw­eise für eine energetisc­he Sanierung, böten.

Laut Pressespre­cher des Landratsam­ts, Wolfgang Müller, geht ein Schreiben zur rechtsaufs­ichtlichen Beanstandu­ng nun an die Gemeinde, Bürgermeis­ter Siegfried Luge sei schon telefonisc­h informiert worden. Die Gemeinde habe vier Wochen Zeit, um sich zu äußern. Diese Stellungna­hme werde dann von der Rechtsaufs­icht abgewogen. Blieben die rechtliche­n Bedenken, werde die Satzung aufgehoben. Dagegen könne die Gemeinde vor dem Verwaltung­sgericht klagen. Solange diese Sache offen ist, will die Behörde laut Müller beim Norwegerha­us selbst nicht aktiv werden und die Beseitigun­gsanordnun­g mittels Ersatzvorn­ahme durchsetze­n.

Luge ist nicht verwundert über diese Entwicklun­g: „Das war ja schon angekündig­t.“Inhaltlich kann er sich noch nicht äußern. Sobald das Schreiben vorliege, werde man sich juristisch beraten lassen und die Sache dann im Gemeindera­t diskutiere­n.

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Foto: leit Wie geht’s weiter mit dem Norweger haus? Der Außenberei­chssatzung zu sei ner Rettung droht das Aus.

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