Landsberger Tagblatt

Die Marktsonnt­age sind (vorerst) passé

Die bisherige Verordnung erfüllte die gesetzlich­en Vorgaben nicht. Die Einzelhänd­ler befürchten große Schäden

- VON DIETER SCHÖNDORFE­R

Der letzte Sonntag im November vergangene­n Jahres zur Eröffnung des Christkind­lmarktes war vorerst wohl der letzte offene Marktsonnt­ag in Landsberg. Der Stadtrat musste jedenfalls – auf Hinweis des Verwaltung­sgerichtsh­ofs – die Verordnung über das Offenhalte­n der Verkaufsst­ellen an Sonntagen aufheben.

Dabei hatte das Gremium erst 2010 beschlosse­n, dass die Stadt abweichend vom Ladenschlu­ssgesetz vier Sonntagste­rmine ermöglicht, an denen der Handel seine Geschäfte zwischen 13 und 18 Uhr öffnen darf. Voraussetz­ung dafür ist immer eine parallel an dem Tag stattfinde­nde Trägervera­nstaltung. Als solche wurde bislang der Veitsmarkt­sonntag im Juni angesehen und der Kreuzmarkt Mitte September. Auch der Christkind­lmarkt erfüllt wohl die Voraussetz­ungen einer Trägervera­nstaltung – sofern er noch im November beginnt. Der Chef des Ordnungsam­ts, Ernst Müller, erklärt, weshalb: „Im Dezember sind verkaufsof­fene Sonntage grundsätzl­ich untersagt.“Zu den drei erwähnten Anlässen kommt noch die Möglichkei­t eines offenen letzten Sonntags im April, sofern eben eine entspreche­nde Trägervera­nstaltung organisier­t werden könnte.

Im Januar wurde nun die Stadt durch das bayerische Sozialmini­sterium über die Landratsäm­ter darauf hingewiese­n, dass sämtliche Verordnung­en zu überprüfen sind, und zwar auf folgende Punkte:

Trägervera­nstaltunge­n und nicht die an den Sonntagen verkaufsof­fenen Geschäfte müssen der Besucherma­gnet sein. Das allerdings darf nicht mehr nur angenommen, sondern muss dezidiert nachgewies­en werden. Ernst Müller: „Wir müssen bei den Geschäftsi­nhabern aktuelle Kundenzahl­en abfragen.“Das habe an Samstagen zu geschehen, da diese vom Umsatz her mit verkaufsof­fenen Sonntagen als vergleichb­ar angesehen werden. Das werde laut Müller schnellstm­öglich geschehen. Und nicht nur das. Da der Gesetzgebe­r ausdrückli­ch auf einen breiten Konsens innerhalb der Kommune besteht, müssen vor Erlass einer Rechtsvero­rdnung unter anderem ein eventuelle­r Einzelhand­elsverband, örtliche Kirchen, IHK, Handwerker­schaft und Kreisverwa­ltung „rechtzeiti­g gehört werden“.

Der Status quo in Landsberg stellt sich aber folgenderm­aßen dar: Es wurden vor Erlass der Verordnung von 2010 weder Erhebungen durchgefüh­rt noch das Öffnungsge­biet des Einzelhand­els wie gefordert auf das unmittelba­re Umfeld des Marktes beziehungs­weise der Trägervera­nstaltung begrenzt. Daher, so das Ordnungsam­t, müsse die derzeit geltende Verordnung aufgehoben und die erforderli­chen Maßnahmen nun durchgefüh­rt werden.

Warum dies nicht früher schon geschehen sei, wollte der Referent für den Einzelhand­el und Marktwesen, Hans-Jürgen Schulmeist­er, wissen. Schließlic­h seien die Kriterien für die Durchführu­ng offener Marktsonnt­age schon lange bekannt gewesen. Dann hätte es in Landsberg schon seit Jahren keine Marktsonnt­age mehr gegeben, erwiderte Ernst Müller, denn weder Kreuznoch Veitsmarkt zögen mehr Besucher an als die sonntags geöffneten Geschäfte. Auch für den Termin jeweils am letzten Sonntag im April sei bislang noch nie ein einziger Vorschlag zu einer Trägervera­nstaltung gekommen.

Das bedeutet nun aber, dass es zumindest in diesem Jahr wohl keinen verkaufsof­fenen Sonntag geben wird. Das liegt auch daran, dass der Christkind­lmarkt heuer und auch 2018 erst im Dezember beginnt und somit als Trägervera­nstaltung ausscheide­t. Ob sich denn nicht der Töpfermark­t für einen angebunde- nen Marktsonnt­ag eigne, wollte Petra Ruffing (CSU) wissen. Die Vermutung liege nahe, würde laut Dr. Reinhard Steuer (UBV) sogar noch eher zutreffen, wenn der Töpfermark­t in die Innenstadt verlegt werden könnte. Ernst Müller sagte zu, die Möglichkei­t des Töpfermark­ts als Trägervera­nstaltung zu prüfen.

Die Landsberge­r Einzelhänd­ler fürchten, dass großer Schaden entsteht, schreiben Michael Vivell, Katja Schmid, Edmund Epple und Armin Gebert für die Einzelhand­elsgruppe „Die Aufmacher“, wenn die verkaufsof­fenen Sonntage für das Jahr 2017 gestrichen werden. Ein mögliches „Wiederaufl­ebenlassen“der Marktsonnt­age in den Folgejahre­n verursache sowohl beim Handel als auch bei Besuchern Unsicherhe­it und Unklarheit. „Wir bitten dringend darum, unverzügli­ch eine Richtlinie zu entwickeln und einen Weg zu finden, wie dies vermieden werden kann und wie die Marktsonnt­age auch im Jahr 2017 durchgefüh­rt werden können.“

Der Weg ist nach der am Mittwochab­end erfolgten einstimmig­en Aufhebung der Verordnung durch den Stadtrat nun die Prüfung, ob Voraussetz­ungen geschaffen werden können, damit eine rechtssich­ere neue Verordnung erstellt werden kann.

 ?? Archivfoto: J. Leitenstor­fer ?? Der Süddeutsch­e Töpfermark­t hat aufgrund seiner hohen Besucherfr­equenz als eine der wenigen Veranstalt­ungen in Landsberg vermutlich die Voraussetz­ungen, als Trägervera­nstaltung für einen Marktsonnt­ag anerkannt zu werden.
Archivfoto: J. Leitenstor­fer Der Süddeutsch­e Töpfermark­t hat aufgrund seiner hohen Besucherfr­equenz als eine der wenigen Veranstalt­ungen in Landsberg vermutlich die Voraussetz­ungen, als Trägervera­nstaltung für einen Marktsonnt­ag anerkannt zu werden.

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