Die Marktsonntage sind (vorerst) passé
Die bisherige Verordnung erfüllte die gesetzlichen Vorgaben nicht. Die Einzelhändler befürchten große Schäden
Der letzte Sonntag im November vergangenen Jahres zur Eröffnung des Christkindlmarktes war vorerst wohl der letzte offene Marktsonntag in Landsberg. Der Stadtrat musste jedenfalls – auf Hinweis des Verwaltungsgerichtshofs – die Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen an Sonntagen aufheben.
Dabei hatte das Gremium erst 2010 beschlossen, dass die Stadt abweichend vom Ladenschlussgesetz vier Sonntagstermine ermöglicht, an denen der Handel seine Geschäfte zwischen 13 und 18 Uhr öffnen darf. Voraussetzung dafür ist immer eine parallel an dem Tag stattfindende Trägerveranstaltung. Als solche wurde bislang der Veitsmarktsonntag im Juni angesehen und der Kreuzmarkt Mitte September. Auch der Christkindlmarkt erfüllt wohl die Voraussetzungen einer Trägerveranstaltung – sofern er noch im November beginnt. Der Chef des Ordnungsamts, Ernst Müller, erklärt, weshalb: „Im Dezember sind verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich untersagt.“Zu den drei erwähnten Anlässen kommt noch die Möglichkeit eines offenen letzten Sonntags im April, sofern eben eine entsprechende Trägerveranstaltung organisiert werden könnte.
Im Januar wurde nun die Stadt durch das bayerische Sozialministerium über die Landratsämter darauf hingewiesen, dass sämtliche Verordnungen zu überprüfen sind, und zwar auf folgende Punkte:
Trägerveranstaltungen und nicht die an den Sonntagen verkaufsoffenen Geschäfte müssen der Besuchermagnet sein. Das allerdings darf nicht mehr nur angenommen, sondern muss dezidiert nachgewiesen werden. Ernst Müller: „Wir müssen bei den Geschäftsinhabern aktuelle Kundenzahlen abfragen.“Das habe an Samstagen zu geschehen, da diese vom Umsatz her mit verkaufsoffenen Sonntagen als vergleichbar angesehen werden. Das werde laut Müller schnellstmöglich geschehen. Und nicht nur das. Da der Gesetzgeber ausdrücklich auf einen breiten Konsens innerhalb der Kommune besteht, müssen vor Erlass einer Rechtsverordnung unter anderem ein eventueller Einzelhandelsverband, örtliche Kirchen, IHK, Handwerkerschaft und Kreisverwaltung „rechtzeitig gehört werden“.
Der Status quo in Landsberg stellt sich aber folgendermaßen dar: Es wurden vor Erlass der Verordnung von 2010 weder Erhebungen durchgeführt noch das Öffnungsgebiet des Einzelhandels wie gefordert auf das unmittelbare Umfeld des Marktes beziehungsweise der Trägerveranstaltung begrenzt. Daher, so das Ordnungsamt, müsse die derzeit geltende Verordnung aufgehoben und die erforderlichen Maßnahmen nun durchgeführt werden.
Warum dies nicht früher schon geschehen sei, wollte der Referent für den Einzelhandel und Marktwesen, Hans-Jürgen Schulmeister, wissen. Schließlich seien die Kriterien für die Durchführung offener Marktsonntage schon lange bekannt gewesen. Dann hätte es in Landsberg schon seit Jahren keine Marktsonntage mehr gegeben, erwiderte Ernst Müller, denn weder Kreuznoch Veitsmarkt zögen mehr Besucher an als die sonntags geöffneten Geschäfte. Auch für den Termin jeweils am letzten Sonntag im April sei bislang noch nie ein einziger Vorschlag zu einer Trägerveranstaltung gekommen.
Das bedeutet nun aber, dass es zumindest in diesem Jahr wohl keinen verkaufsoffenen Sonntag geben wird. Das liegt auch daran, dass der Christkindlmarkt heuer und auch 2018 erst im Dezember beginnt und somit als Trägerveranstaltung ausscheidet. Ob sich denn nicht der Töpfermarkt für einen angebunde- nen Marktsonntag eigne, wollte Petra Ruffing (CSU) wissen. Die Vermutung liege nahe, würde laut Dr. Reinhard Steuer (UBV) sogar noch eher zutreffen, wenn der Töpfermarkt in die Innenstadt verlegt werden könnte. Ernst Müller sagte zu, die Möglichkeit des Töpfermarkts als Trägerveranstaltung zu prüfen.
Die Landsberger Einzelhändler fürchten, dass großer Schaden entsteht, schreiben Michael Vivell, Katja Schmid, Edmund Epple und Armin Gebert für die Einzelhandelsgruppe „Die Aufmacher“, wenn die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 gestrichen werden. Ein mögliches „Wiederauflebenlassen“der Marktsonntage in den Folgejahren verursache sowohl beim Handel als auch bei Besuchern Unsicherheit und Unklarheit. „Wir bitten dringend darum, unverzüglich eine Richtlinie zu entwickeln und einen Weg zu finden, wie dies vermieden werden kann und wie die Marktsonntage auch im Jahr 2017 durchgeführt werden können.“
Der Weg ist nach der am Mittwochabend erfolgten einstimmigen Aufhebung der Verordnung durch den Stadtrat nun die Prüfung, ob Voraussetzungen geschaffen werden können, damit eine rechtssichere neue Verordnung erstellt werden kann.