Das Geflügel darf wieder raus
Das Umweltministerium lockert die Stallpflicht. Einige Vorschriften gelten noch
Die Geflügelhalter im Landkreis Landsberg können aufatmen. Die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel sowie das Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen und Veranstaltungen wurde gestern mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Michael Veith, weist jedoch darauf hin, dass die Geflügelhalter die strengeren Hygienevorschriften noch bis 20. Mai einhalten müssen.
Darunter fallen laut Pressemeldung des Landratsamtes unter anderem die Trennung zwischen Straßenund Stallkleidung und das Händewaschen vor Betreten und nach Verlassen des Stalls. Aber auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, müssten für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels seien gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Betriebsfremde Personen (Kinder, Besucher, Kunden) und Haustiere sind von den Ställen fernzuhalten, wird Michael Veith zitiert. Gerätschaften und Fahrzeuge seien nach jeder Einoder Ausstallung zu reinigen. Auch die Schadnagerbekämpfung müsse weiterhin durchgeführt werden.
Im November war in Bayern die landesweite Stallpflicht und das landesweite Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel veranlasst worden. „Diese Schutzmaßnahmen haben sich bewährt, denn die seither nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln waren in den vergangenen Wochen stark rückläufig“, teilt Veith mit. Auch bei Hausgeflügel seien zuletzt keine weiteren Fälle nachgewiesen worden. Dies erlaube, die Schutzmaßnahmen zu lockern.
Beim erneuten Auftreten von Geflügelpest bei Wild- oder Hausvögeln werden laut Pressemeldung örtlich begrenzte Schutzmaßnahmen ergriffen. Wird die Geflügelpest bei einem Wildvogel festgestellt, werde eine Schutzzone um den Fundort eingerichtet. Sollte die Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen nachgewiesen werden, werde ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, in denen Stallpflicht und Marktverbot zu beachten sein werden.
Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den vergangenen Wochen rückläufig. Das gab die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf gestern in München bekannt. Daher werde die allgemeine Stallpflicht für ganz Bayern gelockert. „Eier können wieder als Freilandeier vermarktet werden“, sagte Scharf. Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, werde Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiterführen. Scharf: „Das konsequente Handeln der Veterinärbehörden und die Vernunft der Geflügelhalter haben ein großflächiges Übergreifen der Geflügelpest auf Nutztierbestände in Bayern verhindert.“Dennoch werde die Situation weiterhin genau beobachtet.
In den vergangenen Monaten sind nach Angaben des Bayerischen Umweltministeriums in Deutschland über 1000 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und über 80 Fälle beim Hausgeflügel bestätigt worden. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium liegt der Hausgeflügelbestand in Deutschland bei rund 177 Millionen Tieren. In Bayern gab es bei Wildvögeln rund 120 Nachweise und neun Nachweise in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen.
Im Landkreis Landsberg wurden 31 tote Wildvögel gefunden. Bei acht von ihnen wurde das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Zuletzt wurden Mitte Februar drei tote Schwäne am Lech entdeckt, die allerdings aus einem anderen Grund verendeten. Das hatten die Untersuchungen am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Oberschleißheim ergeben.