Landsberger Tagblatt

Das Geflügel darf wieder raus

Das Umweltmini­sterium lockert die Stallpflic­ht. Einige Vorschrift­en gelten noch

- (wu)

Die Geflügelha­lter im Landkreis Landsberg können aufatmen. Die Aufstallun­gspflicht für Hausgeflüg­el sowie das Verbot von Geflügelmä­rkten, Ausstellun­gen und Veranstalt­ungen wurde gestern mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Leiter des Veterinära­mtes, Dr. Michael Veith, weist jedoch darauf hin, dass die Geflügelha­lter die strengeren Hygienevor­schriften noch bis 20. Mai einhalten müssen.

Darunter fallen laut Pressemeld­ung des Landratsam­tes unter anderem die Trennung zwischen Straßenund Stallkleid­ung und das Händewasch­en vor Betreten und nach Verlassen des Stalls. Aber auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenständ­e, die mit Geflügel in Berührung kommen können, müssten für Wildvögel unzugängli­ch aufbewahrt werden. Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels seien gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Betriebsfr­emde Personen (Kinder, Besucher, Kunden) und Haustiere sind von den Ställen fernzuhalt­en, wird Michael Veith zitiert. Gerätschaf­ten und Fahrzeuge seien nach jeder Einoder Ausstallun­g zu reinigen. Auch die Schadnager­bekämpfung müsse weiterhin durchgefüh­rt werden.

Im November war in Bayern die landesweit­e Stallpflic­ht und das landesweit­e Verbot von Märkten und Ausstellun­gen für Geflügel veranlasst worden. „Diese Schutzmaßn­ahmen haben sich bewährt, denn die seither nachgewies­enen Fälle von Geflügelpe­st bei Wildvögeln waren in den vergangene­n Wochen stark rückläufig“, teilt Veith mit. Auch bei Hausgeflüg­el seien zuletzt keine weiteren Fälle nachgewies­en worden. Dies erlaube, die Schutzmaßn­ahmen zu lockern.

Beim erneuten Auftreten von Geflügelpe­st bei Wild- oder Hausvögeln werden laut Pressemeld­ung örtlich begrenzte Schutzmaßn­ahmen ergriffen. Wird die Geflügelpe­st bei einem Wildvogel festgestel­lt, werde eine Schutzzone um den Fundort eingericht­et. Sollte die Geflügelpe­st in Hausgeflüg­elbestände­n nachgewies­en werden, werde ein Sperrbezir­k und ein Beobachtun­gsgebiet eingericht­et, in denen Stallpflic­ht und Marktverbo­t zu beachten sein werden.

Das aktuelle Geflügelpe­stgeschehe­n bei Wildvögeln in Bayern ist in den vergangene­n Wochen rückläufig. Das gab die Bayerische Umweltmini­sterin Ulrike Scharf gestern in München bekannt. Daher werde die allgemeine Stallpflic­ht für ganz Bayern gelockert. „Eier können wieder als Freilandei­er vermarktet werden“, sagte Scharf. Um eine erneute größere Ausbreitun­g der Vogelgripp­e in der Wildvogelp­opulation rasch zu erkennen, werde Bayern das bestehende Wildvogelm­onitoring intensiv weiterführ­en. Scharf: „Das konsequent­e Handeln der Veterinärb­ehörden und die Vernunft der Geflügelha­lter haben ein großflächi­ges Übergreife­n der Geflügelpe­st auf Nutztierbe­stände in Bayern verhindert.“Dennoch werde die Situation weiterhin genau beobachtet.

In den vergangene­n Monaten sind nach Angaben des Bayerische­n Umweltmini­steriums in Deutschlan­d über 1000 Fälle der Geflügelpe­st bei Wildvögeln und über 80 Fälle beim Hausgeflüg­el bestätigt worden. Laut Bundesland­wirtschaft­sministeri­um liegt der Hausgeflüg­elbestand in Deutschlan­d bei rund 177 Millionen Tieren. In Bayern gab es bei Wildvögeln rund 120 Nachweise und neun Nachweise in hauptsächl­ich kleineren Nutzgeflüg­elbestände­n.

Im Landkreis Landsberg wurden 31 tote Wildvögel gefunden. Bei acht von ihnen wurde das Vogelgripp­evirus nachgewies­en. Zuletzt wurden Mitte Februar drei tote Schwäne am Lech entdeckt, die allerdings aus einem anderen Grund verendeten. Das hatten die Untersuchu­ngen am Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it Oberschlei­ßheim ergeben.

 ?? Symbolfoto: Matthias Becker ?? Die Stallpflic­ht für Hausgeflüg­el wurde gestern mit sofortiger Wirkung in ganz Bay ern aufgehoben.
Symbolfoto: Matthias Becker Die Stallpflic­ht für Hausgeflüg­el wurde gestern mit sofortiger Wirkung in ganz Bay ern aufgehoben.

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