Eine sagenhafte Location
Warum die Marktgemeinde Dießen hart bleibt. Der nächste Rechtsstreit ist schon in Sicht
Dießen Der Bebauungsplan für ein Sondergebiet in St. Martin in Hädern südlich von Dießen biegt zwar inzwischen in die Zielgerade ein, ein Ende des Streits zwischen der Marktgemeinde und dem Grundstückseigentümer dürfte damit allerdings nicht zu erwarten sein. Nach Lage der Dinge werden sich beide Parteien in nächster Zukunft wieder vor dem Verwaltungsgerichtshof sehen. Der Grundstückseigentümer hat im Rahmen der Auslegung des Planentwurfs schon angekündigt, den Bebauungsplan per Normenkontrolle gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Bau- und Umweltausschuss zeigte sich davon jedoch erneut unbeeindruckt. Die mittels Rechtsanwalt vorgetragenen Einwände gegen die Planung wurden praktisch nicht berücksichtigt. Lediglich Viehunterstände und Weidezäune gestand der Bauausschuss dem Grundstückseigentümer jetzt noch zusätzlich zu.
Diese Konzession dürfte für den Grundstückseigentümer freilich nicht wirklich relevant sein, wie aus seiner Stellungnahme hervorgeht. Darin wird zunächst infrage gestellt, ob ein Bebauungsplan überhaupt erforderlich ist. Denn die Gemeinde verfolge damit ausschließlich das Ziel, den Grundstückseigentümer und seinen landwirtschaftlichen Betrieb zu schädigen: Dem Gartenbaubetrieb würden keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt, für vorhandene Scheune werde kein Baurecht festgesetzt und auch ein Austragshaus werde verwehrt. Auch die Genehmigung des größer als zunächst genehmigt gebauten Gewächshauses werde nach dem Bebauungsplan unmöglich gemacht.
Unterstützung erhält der Grundstückseigentümer zum Teil auch vom Landratsamt: So äußerte die Untere Bauaufsichtsbehörde erneut Zweifel an der Erforderlichkeit der Planung. Und die von der Gemeinde immer wieder thematisierte Scheune habe ihren Bestandsschutz durch den Umbau nicht verloren.
Die Gemeinde verweist hingegen darauf, dass nach wie vor keine Genehmigung für den Um- beziehungsweise Neubau der Scheune ergangen sei, dieser Antrag liege seit Jahren unbearbeitet im Landratseine amt. Die Notwendigkeit, Erweiterungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, sieht die Kommune momentan nicht: Es existiere ja noch nicht einmal ein privilegierter Gartenbaubetrieb, dieser befinde sich in der Gründungsphase. Und so wie der Gartenbaubetrieb konkret ablaufe, erscheine auch die Notwendigkeit eines Austragshauses als zweifelhaft.
Das Gewächshaus war gegen den Willen der Gemeinde vom Landratsamt genehmigt worden, den folgenden Rechtsstreit verlor die Gemeinde. Das Gewächshaus wurde dann anders gebaut als genehmigt. Diese Änderung ist im Bebauungsplan nicht berücksichtigt, denn, so die Kommune: „Es kann nicht Aufgabe sein, eine bauabweichende Ausführung, die deutlich ist und die den Fortbestand der bestehenden Genehmigung zweifelhaft macht, festzuschreiben.“
Zu irgendwelchen vertraglichen Abmachungen mit dem Grundstückseigentümer, die dieser jetzt erneut angeboten hatte, ist man im Rathaus weiterhin nicht bereit. Dort wird nach wie vor bezweifelt, dass es diesem ernst ist, einen baurechtlich privilegierten Gartenbaubetrieb zu führen. Neue Nahrung erhielt diese Vermutung zuletzt durch eine Entdeckung im Internet: Auf der Seite edelreisseminare.de sei „das sogenannte Gewächshaus“als Veranstaltungsort und Seminarhaus beworben worden und als „sagenhafte Location“mit besonderer Akustik in einzigartiger Umgebung für Meetings und private Veranstaltungen beschrieben, heißt es in der Sitzungsvorlage. Inzwischen ist davon jedoch nichts mehr zu lesen, sondern nur der Satz, dass die Website derzeit überarbeitet wird.
Aufgrund der geringfügigen Änderungen an der Planung wird diese nun noch einmal ausgelegt, bevor das Sondergebiet dann als Satzung beschlossen werden kann.