Die Linden verschwinden
Der Markt Dießen und das Landratsamt sehen keine Möglichkeit, die Bäume in Dettenschwang zu retten
Dettenschwang Noch breiten die großen Linden an der Fischbachstraße ihre mächtigen Zweige aus, doch am Donnerstag werden die großen alten Bäume gefällt. Der Eigentümer hat eine entsprechende Straßensperrung beantragt, und Bürgermeister Herbert Kirsch sieht keine Möglichkeit, diese zu verweigern oder die Bäume zu schützen.
In der vergangenen Woche hatte Gemeinderat Michael Hofmann in der Bürgerversammlung in Dettenschwang noch ein flammendes Plädoyer für den Erhalt der seiner Information nach fast 300 Jahre alten Bäume gehalten. Ihr Eigentümer will sie fällen lassen, um das Grundstück besser bebauen zu können. Auch Stefan Meyer aus Dettenschwang setzt sich für die Bäume ein und hat bei Change.org eine Internetpetition für die Linden eingestellt mit bisher 218 Stimmen.
Dießens Rathauschef hat noch einmal Rat eingeholt beim Gemeindetag und bei der Rechtsanwältin der Gemeinde. Danach ist eine Baumschutzverordnung nicht das geeignete Instrument. Zum einen könnten nicht nur diese zwei Linden geschützt werden, wenn, dann müssten entweder alle Linden in der gesamten Marktgemeinde oder – will man es auf einen Ortsteil beschränken – alle Bäume ab einem bestimmten Stammdurchmesser in Dettenschwang geschützt werden. Doch Baurecht, welches nach Paragraf 34 Baugesetzbuch in diesem unbeplanten Innenbereich gilt, kann durch eine Baumschutzverordnung nicht ausgehebelt werden: Kirsch zeigt beim Gespräch mit dem LT Mustersatzungen anderer Kommunen, die Vergleichbares beinhalten. Plakativ wird dies zusammengefasst unter dem Slogan „Baurecht bricht Baumrecht“.
Und selbst wenn eine Baumschutzverordnung besteht, hilft dies nicht jeden Baum, wie Presseberichte aus Orten mit Verordnung aufzeigen: Aus Augsburg heißt es beispielsweise, dass mancher Gartenbesitzer lieber ein Bußgeld in Kauf nimmt als die Kosten für die Baumpflege.
Auch im Landratsamt sieht man keine rechtliche Möglichkeit, die Bäume zu schützen. Laut einem Gutachten, das der Eigentümer vorgelegt habe, leben in den Bäumen keine Käferarten, die aus artenschutzrechtlicher Sicht schützenswert sind, wie Sprecher Wolfgang Müller erläutert. Es gebe auch noch keine Vogelnester im Baum, die einer Fällung im Wege stehen würden. Die Baumsachverständigen des Landratsamtes waren laut Müller vor Ort und hätten auch nicht feststellen können, dass die Bäume einen ortsbildprägenden Charakter hätten. „Prägend wären sei bei- spielsweise, wenn sie in der Silhouette des Ortes zu sehen wären. Ortsbildprägend sind beispielsweise die Kreuzlinde in Schwifting, die Kirchenlinde in Oberdießen und die alte Linde an der Pfarrkirche in Schwabhausen“, so Müller.
Die Linden können nach Auffassung des Landratsamtes auch nicht als Naturdenkmal oder geschützte Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden. Naturdenkmäler werden laut Müller im Außenbereich benannt und nicht auf Privatgrund im Ort. Die zwei Linden in der Fischbachstraße leiden nach Begutachtung des Landratsamtes zudem unter Fäulnis und es bestehe somit Bruchgefahr. So müsse man auch aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Fällung zulassen.