Landsberger Tagblatt

Die Linden verschwind­en

Der Markt Dießen und das Landratsam­t sehen keine Möglichkei­t, die Bäume in Dettenschw­ang zu retten

- VON STEPHANIE MILLONIG

Dettenschw­ang Noch breiten die großen Linden an der Fischbachs­traße ihre mächtigen Zweige aus, doch am Donnerstag werden die großen alten Bäume gefällt. Der Eigentümer hat eine entspreche­nde Straßenspe­rrung beantragt, und Bürgermeis­ter Herbert Kirsch sieht keine Möglichkei­t, diese zu verweigern oder die Bäume zu schützen.

In der vergangene­n Woche hatte Gemeindera­t Michael Hofmann in der Bürgervers­ammlung in Dettenschw­ang noch ein flammendes Plädoyer für den Erhalt der seiner Informatio­n nach fast 300 Jahre alten Bäume gehalten. Ihr Eigentümer will sie fällen lassen, um das Grundstück besser bebauen zu können. Auch Stefan Meyer aus Dettenschw­ang setzt sich für die Bäume ein und hat bei Change.org eine Internetpe­tition für die Linden eingestell­t mit bisher 218 Stimmen.

Dießens Rathausche­f hat noch einmal Rat eingeholt beim Gemeindeta­g und bei der Rechtsanwä­ltin der Gemeinde. Danach ist eine Baumschutz­verordnung nicht das geeignete Instrument. Zum einen könnten nicht nur diese zwei Linden geschützt werden, wenn, dann müssten entweder alle Linden in der gesamten Marktgemei­nde oder – will man es auf einen Ortsteil beschränke­n – alle Bäume ab einem bestimmten Stammdurch­messer in Dettenschw­ang geschützt werden. Doch Baurecht, welches nach Paragraf 34 Baugesetzb­uch in diesem unbeplante­n Innenberei­ch gilt, kann durch eine Baumschutz­verordnung nicht ausgehebel­t werden: Kirsch zeigt beim Gespräch mit dem LT Mustersatz­ungen anderer Kommunen, die Vergleichb­ares beinhalten. Plakativ wird dies zusammenge­fasst unter dem Slogan „Baurecht bricht Baumrecht“.

Und selbst wenn eine Baumschutz­verordnung besteht, hilft dies nicht jeden Baum, wie Presseberi­chte aus Orten mit Verordnung aufzeigen: Aus Augsburg heißt es beispielsw­eise, dass mancher Gartenbesi­tzer lieber ein Bußgeld in Kauf nimmt als die Kosten für die Baumpflege.

Auch im Landratsam­t sieht man keine rechtliche Möglichkei­t, die Bäume zu schützen. Laut einem Gutachten, das der Eigentümer vorgelegt habe, leben in den Bäumen keine Käferarten, die aus artenschut­zrechtlich­er Sicht schützensw­ert sind, wie Sprecher Wolfgang Müller erläutert. Es gebe auch noch keine Vogelneste­r im Baum, die einer Fällung im Wege stehen würden. Die Baumsachve­rständigen des Landratsam­tes waren laut Müller vor Ort und hätten auch nicht feststelle­n können, dass die Bäume einen ortsbildpr­ägenden Charakter hätten. „Prägend wären sei bei- spielsweis­e, wenn sie in der Silhouette des Ortes zu sehen wären. Ortsbildpr­ägend sind beispielsw­eise die Kreuzlinde in Schwifting, die Kirchenlin­de in Oberdießen und die alte Linde an der Pfarrkirch­e in Schwabhaus­en“, so Müller.

Die Linden können nach Auffassung des Landratsam­tes auch nicht als Naturdenkm­al oder geschützte Landschaft­sbestandte­il ausgewiese­n werden. Naturdenkm­äler werden laut Müller im Außenberei­ch benannt und nicht auf Privatgrun­d im Ort. Die zwei Linden in der Fischbachs­traße leiden nach Begutachtu­ng des Landratsam­tes zudem unter Fäulnis und es bestehe somit Bruchgefah­r. So müsse man auch aus Gründen der Verkehrssi­cherheit eine Fällung zulassen.

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Foto: Stephanie Millonig Am Donnerstag sollen die großen Linden an der Fischbachs­traße in Dettenschw­ang gefällt werden.

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