Was Trickdiebstahl mit Peanuts zu tun hat
Verkäuferin ergaunerte fast 3000 Euro. Das Geständnis trägt zur Strafmilderung bei
Der Trick, mit dem die Angeklagte über mehrere Monate hinweg an ihrer Arbeitsstelle Geld ergaunerte, war auf den ersten Blick durchaus kompliziert, hatte jedoch den Nachteil, dass er irgendwann einmal durchschaut werden musste. Das passierte dann auch, und die 26-jährige Frau musste sich vor dem Landsberger Amtsgericht wegen Diebstahls in nicht weniger als zwölf Fällen verantworten. Am Ende stand für die bislang unbescholtene Frau eine Haftstrafe von 15 Monaten zu Buche, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Irgendwie schien sich die Welt gegen die 26-Jährige verschworen zu haben. Vor Richter Alexander Kessler erzählte sie von ihrer Scheidung 2014, aus der sie Kreditschulden in Höhe von 11000 Euro mitnahm. Ende 2015 musste sie bei den Eltern wieder ausziehen und eine eigene Wohnung in Buchloe finanzieren. Die Rückzahlung des Kredits (monatlich 320 Euro), die Miete (550 Euro), die Raten fürs Auto (260 Euro), das sie für die Fahrt an ihren Arbeitsplatz nach Landsberg brauchte, und Raten für die Versicherung (130 Euro) – ein wenig viel für ein Monatsgehalt in Höhe von 1200 bis 1300 Euro.
Da kam sie auf die Idee mit den Gutschriften. Die junge Frau war seit 2013 in einem Landsberger Sportartikelgeschäft als Verkäuferin beschäftigt. Wenn nun Kunden einen Einkauf tätigten, buchte die 26-Jährige anschließend den Einkauf als Rückgabe – ohne dass die Ware tatsächlich zurückgegeben wurde – stellte einen Gutschein über die Einkaufssumme aus, die sich in der Regel immer zwischen 200 und 300 Euro bewegte. „Es war bei uns so, dass den Kunden zunächst ein Gutschein angeboten wurde“, erklärte sie dem Vorsitzenden Richter. Auf Wunsch gab es aber auch Bargeld. Den Gutschein behielt sie, löste diesen etwas später im eigenen Geschäft ein, allerdings nur über eine geringe Summe. Den Rest „zahlte sie sich selbst aus“. In der ersten Jahreshälfte 2016 waren dies fast 3000 Euro.
„Sie mussten aber doch wissen, dass der Schwindel früher oder später auffliegt“, fragte Alexander Kessler nach. Schließlich fehlte ja die angeblich zurückgegangene Ware im Bestand. Das sei dann auch der Grund gewesen, weshalb ihr Chef damals misstrauisch wurde. Da die Gutscheine immer von ihr unterschrieben waren, führte diese Spur auch zum Auffliegen der Angeklagten.
Seit Ende August ist die Frau nun arbeitslos, im Januar dieses Jahres meldete sie Privatinsolvenz an. So langsam komme dadurch wenigstens Ordnung in ihre Finanzen, bemerkte Kessler. Verteidiger Alexander Winkler erklärte, dass seine Mandantin alle Vorwürfe einräume, sich inzwischen professionelle Hilfe geholt habe und bereit sei, alle Schulden im Rahmen ihrer zweifelsohne sehr eingeschränkten Möglichkeiten zurückzuzahlen.
Die Staatsanwaltschaft hielt ihr zugute, dass sie nichts beschönige oder ableugne, nicht vorbestraft sei und dem Gericht einen aufwendigen Prozess erspart habe. Dennoch sei es verwerflich, dass sie den eigenen Arbeitgeber bestohlen und hohen Schaden angerichtet habe. Der Staatsanwalt forderte daher eine 15-monatige Haftstrafe, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Alexander Winkler hielt zwölf Monate für ausreichend. Richter Kesslers Urteil entsprach dann auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Vorgang fiel in die Kategorie erhebliche Straftat: „Das sind keine Peanuts.“
Auch soll die Angeklagte die Zeit bis Juli nutzen – dann beginnt sie eventuell eine Umschulung zur Gestalterin –, um die 120 Stunden im sozialen Bereich abzuleisten, die der Richter samt den Verfahrenskosten ebenfalls noch in das Urteil mit einschloss.