Landsberger Tagblatt

Was Trickdiebs­tahl mit Peanuts zu tun hat

Verkäuferi­n ergaunerte fast 3000 Euro. Das Geständnis trägt zur Strafmilde­rung bei

- Landsberg (hön)

Der Trick, mit dem die Angeklagte über mehrere Monate hinweg an ihrer Arbeitsste­lle Geld ergaunerte, war auf den ersten Blick durchaus komplizier­t, hatte jedoch den Nachteil, dass er irgendwann einmal durchschau­t werden musste. Das passierte dann auch, und die 26-jährige Frau musste sich vor dem Landsberge­r Amtsgerich­t wegen Diebstahls in nicht weniger als zwölf Fällen verantwort­en. Am Ende stand für die bislang unbescholt­ene Frau eine Haftstrafe von 15 Monaten zu Buche, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Irgendwie schien sich die Welt gegen die 26-Jährige verschwore­n zu haben. Vor Richter Alexander Kessler erzählte sie von ihrer Scheidung 2014, aus der sie Kreditschu­lden in Höhe von 11000 Euro mitnahm. Ende 2015 musste sie bei den Eltern wieder ausziehen und eine eigene Wohnung in Buchloe finanziere­n. Die Rückzahlun­g des Kredits (monatlich 320 Euro), die Miete (550 Euro), die Raten fürs Auto (260 Euro), das sie für die Fahrt an ihren Arbeitspla­tz nach Landsberg brauchte, und Raten für die Versicheru­ng (130 Euro) – ein wenig viel für ein Monatsgeha­lt in Höhe von 1200 bis 1300 Euro.

Da kam sie auf die Idee mit den Gutschrift­en. Die junge Frau war seit 2013 in einem Landsberge­r Sportartik­elgeschäft als Verkäuferi­n beschäftig­t. Wenn nun Kunden einen Einkauf tätigten, buchte die 26-Jährige anschließe­nd den Einkauf als Rückgabe – ohne dass die Ware tatsächlic­h zurückgege­ben wurde – stellte einen Gutschein über die Einkaufssu­mme aus, die sich in der Regel immer zwischen 200 und 300 Euro bewegte. „Es war bei uns so, dass den Kunden zunächst ein Gutschein angeboten wurde“, erklärte sie dem Vorsitzend­en Richter. Auf Wunsch gab es aber auch Bargeld. Den Gutschein behielt sie, löste diesen etwas später im eigenen Geschäft ein, allerdings nur über eine geringe Summe. Den Rest „zahlte sie sich selbst aus“. In der ersten Jahreshälf­te 2016 waren dies fast 3000 Euro.

„Sie mussten aber doch wissen, dass der Schwindel früher oder später auffliegt“, fragte Alexander Kessler nach. Schließlic­h fehlte ja die angeblich zurückgega­ngene Ware im Bestand. Das sei dann auch der Grund gewesen, weshalb ihr Chef damals misstrauis­ch wurde. Da die Gutscheine immer von ihr unterschri­eben waren, führte diese Spur auch zum Auffliegen der Angeklagte­n.

Seit Ende August ist die Frau nun arbeitslos, im Januar dieses Jahres meldete sie Privatinso­lvenz an. So langsam komme dadurch wenigstens Ordnung in ihre Finanzen, bemerkte Kessler. Verteidige­r Alexander Winkler erklärte, dass seine Mandantin alle Vorwürfe einräume, sich inzwischen profession­elle Hilfe geholt habe und bereit sei, alle Schulden im Rahmen ihrer zweifelsoh­ne sehr eingeschrä­nkten Möglichkei­ten zurückzuza­hlen.

Die Staatsanwa­ltschaft hielt ihr zugute, dass sie nichts beschönige oder ableugne, nicht vorbestraf­t sei und dem Gericht einen aufwendige­n Prozess erspart habe. Dennoch sei es verwerflic­h, dass sie den eigenen Arbeitgebe­r bestohlen und hohen Schaden angerichte­t habe. Der Staatsanwa­lt forderte daher eine 15-monatige Haftstrafe, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Alexander Winkler hielt zwölf Monate für ausreichen­d. Richter Kesslers Urteil entsprach dann auch dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, der Vorgang fiel in die Kategorie erhebliche Straftat: „Das sind keine Peanuts.“

Auch soll die Angeklagte die Zeit bis Juli nutzen – dann beginnt sie eventuell eine Umschulung zur Gestalteri­n –, um die 120 Stunden im sozialen Bereich abzuleiste­n, die der Richter samt den Verfahrens­kosten ebenfalls noch in das Urteil mit einschloss.

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Foto: Ralf Lienert Eine Verkäuferi­n ergaunerte in einem Sportgesch­äft in Lands berg fast 3000 Euro.

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