Landsberger Tagblatt

Ein bürokratis­ches Monster

Eine neue Verordnung stößt bei Obermeiste­r Norbert Kees und dem Baugewerbe auf Kritik. Das Verpackung­sgesetz bringt dagegen keine Veränderun­gen im Landkreis Landsberg

- Landkreis (wu) Foto: Leitenstor­fer

Vergangene Woche hat der Bundestag ein neues Verpackung­sgesetz verabschie­det. Für die Verbrauche­r im Landkreis ändert sich nichts. Es kommt keine Tonne dazu und der Müll wird weiterhin nach den bisherigen Kriterien getrennt. Sorge vor Veränderun­gen treibt aber das Baugewerbe um. Der Grund dafür ist die Gewerbeabf­allverordn­ung, die geändert werden und demnächst im Bundestag beraten werden soll. Norbert Kees aus Leeder, der Obermeiste­r der Bauinnung Landsberg, warnt vor einem bürokratis­chen Monster.

Die Bundesregi­erung hatte Mitte November einen Verordnung­sentwurf beschlosse­n, mit dem die Getrenntha­ltung und damit das Recycling von wertstoffh­altigen Abfällen aus dem Gewerbe gesteigert werden soll. Nicht recycelbar­e Abfälle müssen hochwertig energetisc­h verwertet werden. Die Novelle der inzwischen 15 Jahre alten und in der Praxis meist nicht beachteten Gewerbeabf­allverordn­ung wird noch in Bundesrat und Bundestag beraten.

„Wir fordern das Parlament auf, in letzter Sekunde die Reißleine zu ziehen und die Verordnung zu stoppen“, teilt Norbert Kees in einer Pressemeld­ung mit. Bauen werde durch die Novellieru­ng noch teurer und komplizier­ter. Laut Kees müssten Bauunterne­hmer künftig zehn verschiede­ne Abfallcont­ainer auf Baustellen bereithalt­en, um Abfälle in verschiede­ne Fraktionen trennen zu können. Dies gelte auch bei kleinsten Baumaßnahm­en.

„Was daraus ein bürokratis­ches Monster macht, sind die umfangreic­hen Dokumentat­ionspflich­ten, die ab einer Abfallmeng­e von zehn Kubikmeter­n entstehen“, sagt Kees, der als Obermeiste­r der Bauinnung Landsberg 36 Fachbetrie­be vertritt. So sollen Lagepläne, eine Fotodokume­ntation und Liefersche­ine den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. Das sei mit vertretbar­em Aufwand nicht umsetzbar.

Auch die Deutsche Umwelthilf­e hält die vom Bundesumwe­ltminister­ium vorgelegte Novelle der Gewerbeabf­allverordn­ung für verfehlt. In ihrer jetzigen Form werde sie nicht zu einer Steigerung des Recyclings der Gewerbeabf­älle führen. Wichtig wäre ein funktionie­render Vollzug. Bisher sei es eher so, dass die gesetzlich­en Vorschrift­en für die Entsorgung von Gewerbeabf­ällen nicht eingehalte­n werden. Das sieht auch Peter Kurth so. Er ist der Präsident des Bundesverb­andes der Deutschen Entsorgung­swirtschaf­t. „Die Länder müssen jetzt entspreche­nde Personalka­pazitäten für die Überprüfun­g der Regelungen schaffen.“Die Erfahrunge­n mit der bisherigen Verordnung würden zeigen, dass komplett fehlender Vollzug jede Verordnung ad absurdum führt.

Bereits gültig ist das neue Verpackung­sgesetz. Es sieht unter anderem vor, dass die Verpackung­en mit dem „Grünen Punkt“mit stoffgleic­hem Restmüll durch das Duale System entsorgt werden können. Allerdings auf freiwillig­er Basis. Wie Michael Schindler von der Kommunalen Abfallwirt­schaft sagt, gestaltet sich das in der Praxis eher schwierig. Für den Landkreis werde es keine Änderungen geben, da der Landkreis zwar stoffgleic­he Nichtverpa­ckungen wie Materialie­n aus Aluminium (Pfannen) oder Hartplasti­k (Gießkannen) sammeln würde, dies aber vom Dualen System genehmigt werden muss. „Hier ist die Haltung der Dualen Systeme aktuell noch sehr zögernd“, sagt Schindler. Bisher gebe es keine Bestrebung­en des Dualen Systems Deutschlan­ds, eine solche Sammlung im Landkreis durchzufüh­ren.

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