Ein bürokratisches Monster
Eine neue Verordnung stößt bei Obermeister Norbert Kees und dem Baugewerbe auf Kritik. Das Verpackungsgesetz bringt dagegen keine Veränderungen im Landkreis Landsberg
Vergangene Woche hat der Bundestag ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet. Für die Verbraucher im Landkreis ändert sich nichts. Es kommt keine Tonne dazu und der Müll wird weiterhin nach den bisherigen Kriterien getrennt. Sorge vor Veränderungen treibt aber das Baugewerbe um. Der Grund dafür ist die Gewerbeabfallverordnung, die geändert werden und demnächst im Bundestag beraten werden soll. Norbert Kees aus Leeder, der Obermeister der Bauinnung Landsberg, warnt vor einem bürokratischen Monster.
Die Bundesregierung hatte Mitte November einen Verordnungsentwurf beschlossen, mit dem die Getrennthaltung und damit das Recycling von wertstoffhaltigen Abfällen aus dem Gewerbe gesteigert werden soll. Nicht recycelbare Abfälle müssen hochwertig energetisch verwertet werden. Die Novelle der inzwischen 15 Jahre alten und in der Praxis meist nicht beachteten Gewerbeabfallverordnung wird noch in Bundesrat und Bundestag beraten.
„Wir fordern das Parlament auf, in letzter Sekunde die Reißleine zu ziehen und die Verordnung zu stoppen“, teilt Norbert Kees in einer Pressemeldung mit. Bauen werde durch die Novellierung noch teurer und komplizierter. Laut Kees müssten Bauunternehmer künftig zehn verschiedene Abfallcontainer auf Baustellen bereithalten, um Abfälle in verschiedene Fraktionen trennen zu können. Dies gelte auch bei kleinsten Baumaßnahmen.
„Was daraus ein bürokratisches Monster macht, sind die umfangreichen Dokumentationspflichten, die ab einer Abfallmenge von zehn Kubikmetern entstehen“, sagt Kees, der als Obermeister der Bauinnung Landsberg 36 Fachbetriebe vertritt. So sollen Lagepläne, eine Fotodokumentation und Lieferscheine den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. Das sei mit vertretbarem Aufwand nicht umsetzbar.
Auch die Deutsche Umwelthilfe hält die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Novelle der Gewerbeabfallverordnung für verfehlt. In ihrer jetzigen Form werde sie nicht zu einer Steigerung des Recyclings der Gewerbeabfälle führen. Wichtig wäre ein funktionierender Vollzug. Bisher sei es eher so, dass die gesetzlichen Vorschriften für die Entsorgung von Gewerbeabfällen nicht eingehalten werden. Das sieht auch Peter Kurth so. Er ist der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft. „Die Länder müssen jetzt entsprechende Personalkapazitäten für die Überprüfung der Regelungen schaffen.“Die Erfahrungen mit der bisherigen Verordnung würden zeigen, dass komplett fehlender Vollzug jede Verordnung ad absurdum führt.
Bereits gültig ist das neue Verpackungsgesetz. Es sieht unter anderem vor, dass die Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“mit stoffgleichem Restmüll durch das Duale System entsorgt werden können. Allerdings auf freiwilliger Basis. Wie Michael Schindler von der Kommunalen Abfallwirtschaft sagt, gestaltet sich das in der Praxis eher schwierig. Für den Landkreis werde es keine Änderungen geben, da der Landkreis zwar stoffgleiche Nichtverpackungen wie Materialien aus Aluminium (Pfannen) oder Hartplastik (Gießkannen) sammeln würde, dies aber vom Dualen System genehmigt werden muss. „Hier ist die Haltung der Dualen Systeme aktuell noch sehr zögernd“, sagt Schindler. Bisher gebe es keine Bestrebungen des Dualen Systems Deutschlands, eine solche Sammlung im Landkreis durchzuführen.