Landsberger Tagblatt

Heute geht’s zurück zum G9

CSU besiegelt nach quälend langem Streit das Ende des achtjährig­en Gymnasiums

- München (sev) (dpa)

Es war ein langer, oft quälender Prozess – doch nun besiegelt die CSU das Ende des achtjährig­en Gymnasiums: Nach knapp 15 Jahren kehrt Bayern zum G 9 zurück – das aber ganz neu aussehen soll.

Horst Seehofers Worte über die Zukunft des bayerische­n Gymnasiums waren an Eindeutigk­eit kaum zu überbieten. „Es wird kein G 9 geben“, sagte der Ministerpr­äsident zu Beginn der laufenden Legislatur­periode im Landtag. Das war im Dezember 2013, im politische­n Geschäft also vor einer halben Ewigkeit. Nun haben sich die Zeiten geändert und die Zeiten haben die CSU verändert: An diesem Mittwoch wollen die Christsozi­alen das Zurück zum neunjährig­en Gymnasium beschließe­n. Die Partei macht damit eine Hauruck-Entscheidu­ng des früheren Ministerpr­äsidenten Edmund Stoiber rückgängig: Zum Schuljahr 2004/05 war das um ein Jahr verkürzte Gymnasium (G8) in Bayern an den Start gegangen. Ein Schnellsch­uss. Anlass für die Reform war der damalige späte Berufseins­tieg deutscher Akademiker, etwa wegen der Wehrpflich­t und vergleichs­weise langer Studienzei­ten. Doch die Reform war unausgegor­en. Mit der Folge, dass das Gymnasium über all die Jahre eine große Baustelle blieb. Immer wieder wurde daran herumgedok­tert, es wurde hin- und herreformi­ert – alles vergeblich. Der Ärger und die Kritik blieben: Die Schüler würden überforder­t, hätten keine Zeit mehr für Sport, Musik und Ehrenamt.

Im Herbst 2014 begann der langsame Abschied vom G8: Die CSU beschloss die Einführung einer „Mittelstuf­e plus“zum Schuljahr 2015/16, wenn auch nur an 47 PilotGymna­sien. Doch dort haben Schüler seither die Möglichkei­t, zwischen acht- und neunjährig­en Zügen zu wählen. Damit war praktisch das Tor Richtung G9 aufgestoße­n und seither auch nicht mehr zu schließen. An den 47 Modellschu­len entschiede­n sich rund zwei Drittel der Schüler für die längere Variante. Umfragen bestätigte­n das Bild. Die quasi zwangsläuf­ige Folge: Im vergangene­n Sommer entschied das Kabinett, dass es überall in Bayern wieder neunjährig­e Züge geben soll – parallel zu G8-Zügen. Eine „neue Epoche“, schwärmte Seehofer.

Doch die Idee der Parallelfü­hrung beider Varianten wurde in den vergangene­n Monaten verworfen: zu komplizier­t, nicht praktikabe­l. Stattdesse­n steuerten Seehofer, Kultusmini­ster Ludwig Spaenle und dessen Ministeriu­m immer klarer auf eine Komplett-Rückkehr zum G 9 zu. Gegner dieses Planes wurden mit einem teuren Kompromiss besänftigt: Nun soll es nicht nur eine Gymnasialr­eform geben, sondern gleich ein ganzes Bildungspa­ket. Zu den 1000 neuen Lehrern fürs Gymnasium kommen überdies 800 Stellen für alle anderen Schularten, etwa für berufliche und Förderschu­len. Seit dieses Paket auf dem Tisch liegt, ist CSU-intern der Weg zum G9 frei.

Nun soll es also eine sogenannte Überholspu­r für Schüler geben, die das Abitur auch weiterhin nach acht Jahren ablegen wollen. Diese sollen zwei Jahre lang Zusatzkurs­e besuchen und dann die elfte Klasse auslassen dürfen. Ansonsten wird es weniger Nachmittag­sunterrich­t geben, aber über die Jahre etwas mehr Stunden als bisher. Und Informatik wird Pflichtfac­h. Dass das Paket am Mittwoch beschlosse­n wird, daran gibt es keine Zweifel mehr. Startdatum ist das Schuljahr 2018/19 für die Klassen fünf und sechs. Und dann hoffen Seehofer & Co. auf eines: Ruhe an der Schulfront. Es stehen Bundestags- und Landtagswa­hl vor der Tür. Christoph Trost, dpa

Urteil gegen Vergewalti­ger von Mering ist rechtskräf­tig

Der im März vom Landgerich­t Bamberg verurteilt­e Vergewalti­ger von Mering hat nun doch die Revision zurückgezo­gen. Nach dreitägige­r Hauptverha­ndlung war der 26-jährige Mann aus Tunesien wegen der Vergewalti­gung eines damals 16-jährigen Mädchens am Meringer Bahnhaltep­unkt und der sexuellen Nötigung in zwei Fällen (in Schwabach und Kersbach in den Jahren 2015 und 2016) zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von neun Jahren verurteilt worden. Zudem blieb die Unterbring­ung des Angeklagte­n in der Sicherungs­verwahrung dabei vorbehalte­n. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte zunächst Revision eingelegt. Das Urteil der Jugendschu­tzkammer des Landgerich­ts Bamberg ist damit rechtskräf­tig.

TÜV zahlt Entschädig­ung nach Freibad Unfall

Ein folgenschw­erer Freibad-Unfall hat das Oberlandes­gericht München beschäftig­t. Ein neunjährig­er Bub war 2012 verunglück­t, als er die Treppe eines Fünf-MeterSprun­gturms hochsteige­n wollte. Der kleine Finger der linken Hand geriet in einen Spalt und riss ab. Die Betreiberi­n des Schwimmbad­s in Göttingen (Niedersach­sen) musste dem Jungen 7500 Euro Schadeners­atz und Schmerzens­geld zahlen. Sie verklagte den TÜV auf Schadeners­atz: Bei der Überprüfun­g hätte die Gefahrenst­elle erkannt werden müssen, argumentie­rte sie. Nun einigte man sich auf einen Vergleich: Der TÜV zahlt 3500 Euro. Die Richterin erklärte, dass die Schwimmbad­betreiberi­n den TÜV auf frühere Unfälle hätte hinweisen müssen.

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Edmund Stoiber

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