Eching sagt Nein zu Kuhstall
Gemeinderat will wissen, ob es sich wirklich um privilegierte Landwirtschaft handelt. Noch fehlen wichtige Informationen
Darf am Schwalbenweg in Eching eine Liegehalle für eine Mutterkuhherde gebaut werden? Diesen Antrag hatte der Gemeinderat jetzt wieder auf dem Tisch, nachdem er Anfang März vertagt worden war. Wie berichtet, hält ein Echinger 28 Mutterkühe, für die er auf einer Wiese am Schwalbenweg einen derartigen Stall bauen will. Dagegen protestieren die Nachbarn, die befürchten, dass hier noch weitere Bauten hinzukommen.
Dies wurde in der jüngsten Sitzung aber gar nicht thematisiert, sondern nur, ob der Antragsteller als nach dem Baurecht privilegiert zu betrachten ist. Denn nur dann ist ein Stallbau im Außenbereich zulässig. Es gibt verschiedene Kriterien, wann eine landwirtschaftliche Produktion als privilegiert anzusehen ist, beispielsweise muss sie zukunftsfähig sein. Hintergrund der gesetzlichen Regelung ist, dass der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden muss, viele landwirtschaftliche Gebäude wie Viehunterstände aber nur in der Flur gebaut werden können. Dass ein Bauernhof im Dorf bleibt und vergrößert wird, funktioniert auch immer seltener, da Geruch und Lärm stören. Also wird ausgesiedelt, und auch dafür muss der Landwirt eine Privilegierung haben. Dies prüft das Landratsamt, die sachliche Stellungnahme gibt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab. In dem Echinger Fall liegen aber, wie Bürgermeister Siegfried Luge in der jüngsten Sitzung sagte, noch keine Aussagen zum Thema Privilegierung vor.
Luge erläuterte, dass es fraglich sei, ob es sich um eine Landwirtschaft im Sinne des Paragrafen 35 des Baugesetzbuchs handle. Denn nach diesem Begriff müsste, wie Luge vom gemeindlichen Rechtsanwalt gesagt wurde, etwa die Futtergrundlage für die Tiere überwiegend auf eigenen Wiesen und Weiden gewonnen werden. Maßgebliche Angaben fehlten auf dem Bauantrag, sagte Luge, beispielsweise auch die Zahl der Tiere. So lehnte auch fast der gesamte Gemeinderat das Anliegen ab, es fand sich nur eine Stimme für den Bauantrag. Der Bauantrag geht jetzt ins Landratsamt. Sollte entgegen der Meinung in Eching eine Privilegierung vorliegen, wird das Landratsamt den Bauantrag an die Gemeinde zurückverweisen mit der Maßgabe, dass eine Privilegierung vorliegt und er zu genehmigen ist, erklärte dessen Sprecher Wolfgang Müller.