Landsberger Tagblatt

Eching sagt Nein zu Kuhstall

Gemeindera­t will wissen, ob es sich wirklich um privilegie­rte Landwirtsc­haft handelt. Noch fehlen wichtige Informatio­nen

- (smi)

Darf am Schwalbenw­eg in Eching eine Liegehalle für eine Mutterkuhh­erde gebaut werden? Diesen Antrag hatte der Gemeindera­t jetzt wieder auf dem Tisch, nachdem er Anfang März vertagt worden war. Wie berichtet, hält ein Echinger 28 Mutterkühe, für die er auf einer Wiese am Schwalbenw­eg einen derartigen Stall bauen will. Dagegen protestier­en die Nachbarn, die befürchten, dass hier noch weitere Bauten hinzukomme­n.

Dies wurde in der jüngsten Sitzung aber gar nicht thematisie­rt, sondern nur, ob der Antragstel­ler als nach dem Baurecht privilegie­rt zu betrachten ist. Denn nur dann ist ein Stallbau im Außenberei­ch zulässig. Es gibt verschiede­ne Kriterien, wann eine landwirtsc­haftliche Produktion als privilegie­rt anzusehen ist, beispielsw­eise muss sie zukunftsfä­hig sein. Hintergrun­d der gesetzlich­en Regelung ist, dass der Außenberei­ch grundsätzl­ich von Bebauung freigehalt­en werden muss, viele landwirtsc­haftliche Gebäude wie Viehunters­tände aber nur in der Flur gebaut werden können. Dass ein Bauernhof im Dorf bleibt und vergrößert wird, funktionie­rt auch immer seltener, da Geruch und Lärm stören. Also wird ausgesiede­lt, und auch dafür muss der Landwirt eine Privilegie­rung haben. Dies prüft das Landratsam­t, die sachliche Stellungna­hme gibt das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten ab. In dem Echinger Fall liegen aber, wie Bürgermeis­ter Siegfried Luge in der jüngsten Sitzung sagte, noch keine Aussagen zum Thema Privilegie­rung vor.

Luge erläuterte, dass es fraglich sei, ob es sich um eine Landwirtsc­haft im Sinne des Paragrafen 35 des Baugesetzb­uchs handle. Denn nach diesem Begriff müsste, wie Luge vom gemeindlic­hen Rechtsanwa­lt gesagt wurde, etwa die Futtergrun­dlage für die Tiere überwiegen­d auf eigenen Wiesen und Weiden gewonnen werden. Maßgeblich­e Angaben fehlten auf dem Bauantrag, sagte Luge, beispielsw­eise auch die Zahl der Tiere. So lehnte auch fast der gesamte Gemeindera­t das Anliegen ab, es fand sich nur eine Stimme für den Bauantrag. Der Bauantrag geht jetzt ins Landratsam­t. Sollte entgegen der Meinung in Eching eine Privilegie­rung vorliegen, wird das Landratsam­t den Bauantrag an die Gemeinde zurückverw­eisen mit der Maßgabe, dass eine Privilegie­rung vorliegt und er zu genehmigen ist, erklärte dessen Sprecher Wolfgang Müller.

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