Landsberger Tagblatt

So will die Regierung Kinderehen verhindern

Das neue Gesetz schafft Klarheit: Wer nicht volljährig ist, darf auch nicht heiraten. Ausnahmen soll es künftig nicht mehr geben

- Berlin

Lange hatte die Große Koalition um das Verbot der Kinderehe gerungen. Gestern hat das Kabinett Fakten geschaffen und den Gesetzentw­urf von Justizmini­ster Heiko Maas beschlosse­n. Mit der Neuregelun­g entfällt die bisherige Möglichkei­t, in Ausnahmefä­llen auch das Heiraten ab 16 zuzulassen. Wer davon betroffen ist und worum es in der Initiative noch geht: Jugendlich­en nicht will – ein Verbot gibt es in Deutschlan­d allerdings nicht. In Paragraf 1303 des Gesetzbuch­es heißt es vielmehr ausdrückli­ch: „Das Familienge­richt kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragstel­ler das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.“

Was will die Regierung nun ändern?

Die Ehemündigk­eit soll von 16 auf 18 heraufgese­tzt werden: „Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährig­keit eingegange­n werden“, heißt es dazu in dem vom Kabinett beschlosse­nen Gesetzentw­urf. Damit wird die bisherige Möglichkei­t, mit Einwilligu­ng des Familienge­richts schon mit 16 zu heiraten, künftig entfallen. Soweit es sich um unbegleite­te minderjähr­ige Flüchtling­e handelt, nimmt sie das Jugendamt in Obhut. Das geschieht auch jetzt schon häufig, das Gesetz stellt es noch einmal klar. Das Jugendamt prüft dann, welche Schutzmaßn­ahmen erforderli­ch sind – insbesonde­re, ob der Minderjähr­ige von seinem Ehegatten getrennt werden muss. Auch bei verheirate­ten Jugendlich­en, die mit Eltern nach Deutschlan­d kommen, kann das Jugendamt einschreit­en.

Ist die Aufhebung der Ehe mit Nachteilen für die Minderjähr­igen verbunden?

Nach dem Willen der Regierung soll das nicht der Fall sein. Für die Anerkennun­g als Asylbewerb­er sei es „unbeachtli­ch, wenn die Ehe nach deutschem Recht wegen Minderjähr­igkeit im Zeitpunkt der Eheschließ­ung unwirksam oder aufgehoben worden ist“, heißt es in der geplanten Neufassung des Asylgesetz­es. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass eine junge Frau Deutschlan­d nach einer Trennung verlassen muss, weil nur ihr Mann als politisch Verfolgter geflohen ist.

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Foto: imago Bundesjust­izminister Heiko Maas hat gestern zwei weitreiche­nde Gesetze auf den Weg gebracht.
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