So will die Regierung Kinderehen verhindern
Das neue Gesetz schafft Klarheit: Wer nicht volljährig ist, darf auch nicht heiraten. Ausnahmen soll es künftig nicht mehr geben
Lange hatte die Große Koalition um das Verbot der Kinderehe gerungen. Gestern hat das Kabinett Fakten geschaffen und den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas beschlossen. Mit der Neuregelung entfällt die bisherige Möglichkeit, in Ausnahmefällen auch das Heiraten ab 16 zuzulassen. Wer davon betroffen ist und worum es in der Initiative noch geht: Jugendlichen nicht will – ein Verbot gibt es in Deutschland allerdings nicht. In Paragraf 1303 des Gesetzbuches heißt es vielmehr ausdrücklich: „Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.“
Was will die Regierung nun ändern?
Die Ehemündigkeit soll von 16 auf 18 heraufgesetzt werden: „Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden“, heißt es dazu in dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Damit wird die bisherige Möglichkeit, mit Einwilligung des Familiengerichts schon mit 16 zu heiraten, künftig entfallen. Soweit es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt, nimmt sie das Jugendamt in Obhut. Das geschieht auch jetzt schon häufig, das Gesetz stellt es noch einmal klar. Das Jugendamt prüft dann, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind – insbesondere, ob der Minderjährige von seinem Ehegatten getrennt werden muss. Auch bei verheirateten Jugendlichen, die mit Eltern nach Deutschland kommen, kann das Jugendamt einschreiten.
Ist die Aufhebung der Ehe mit Nachteilen für die Minderjährigen verbunden?
Nach dem Willen der Regierung soll das nicht der Fall sein. Für die Anerkennung als Asylbewerber sei es „unbeachtlich, wenn die Ehe nach deutschem Recht wegen Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Eheschließung unwirksam oder aufgehoben worden ist“, heißt es in der geplanten Neufassung des Asylgesetzes. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass eine junge Frau Deutschland nach einer Trennung verlassen muss, weil nur ihr Mann als politisch Verfolgter geflohen ist.