Was hilft gegen den Hass im Netz?
Facebook & Co. drohen hohe Strafen. Doch die Sache hat einen Haken
Die Bundesregierung ist entschlossen, Hasskommentare, Beleidigungen, Beschimpfungen und Falschnachrichten im Internet und in sozialen Netzwerken mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Betreibern wie Facebook, Twitter oder anderen drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro, wenn sie nicht auf Beschwerden reagieren und offensichtlich strafbare Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen. Bei sonstigen rechtswidrigen Inhalten gilt eine Frist von sieben Tagen. Das Bundeskabinett billigte gestern einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas, der noch vor dem Ende der Legislaturperiode im Sommer vom Bundestag beschlossen werden soll.
Ob die Pläne des SPD-Politikers allerdings in dieser Form tatsächlich umgesetzt werden, ist noch offen. Denn es gibt massive Kritik an dem Entwurf des Justizministers. Vertreter der Opposition, die Verbände der Internetwirtschaft, aber auch der Bundesverband der Zeitungsverleger und der Deutsche Journalistenverband bemängelten, dass der Staat damit das Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränke. Von einem „schwarzen Tag für das freie Internet“sprach Oliver Süme, Vorstandsmitglied von „eco“, dem Verband der Internetwirtschaft. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen würden für eine juristische Bewertung der beanstandeten Äußerungen oft nicht ausreichen. „Zwangsläufig erkennen wir bei starren Fristen die Gefahr einer Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams“, sagt Süme. „Es wird im Zweifel mehr gelöscht, als notwendig wäre.“
Ähnlich argumentiert auch die Grünen-Politikerin Renate Künast, die von einem „Schnellschuss“sprach. „Meine Angst und die von vielen ist, dass die Version, die jetzt vorliegt, dazu führt, dass am Ende auch die Meinungsfreiheit wirklich
Bei Twitter führt nur eine von 100 Eingaben zur Löschung
scharf eingegrenzt wird, weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird.“Justizminister Maas verteidigte erwartungsgemäß seinen Gesetzentwurf. Zwar habe die Meinungsfreiheit in einer lebendigen Demokratie eine „riesige Bedeutung“, aber sie ende da, wo das Strafrecht beginne.
Schon jetzt seien die Unternehmen nach geltendem Recht dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich aus dem Netz zu entfernen, sobald sie davon Kenntnis haben. Gleichwohl kämen sie dieser Pflicht nicht nach, so Maas. So habe eine Untersuchung der Organisation „jugendschutz.net“gezeigt, dass Facebook nur 39 Prozent der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte lösche, bei Twitter führe sogar nur eine von 100 Beschwerden zu einer Löschung.