Digitalen Nachlass festlegen
Serie (6. und letzter Teil) „Das Leben regeln“
Nach dem Tod eines Menschen hat dessen Erbe schon genug damit zu tun, sich durch den fassbaren Papierwust zu quälen. Und dann kommt noch der virtuelle Papierkram hinzu. Die meisten wissen gar nicht, was der digitale Stapel alles umfasst. Wenn ein Mensch stirbt, ist meist klar, welche Nachkommen welchen Teil des Vermögens erben. Falls nicht, regelt das Gesetz den Nachlass. Beim digitalen Erbe sieht die Sache bislang noch ganz anders aus. Neun von zehn Internetnutzern (93 Prozent) haben laut einer Studie des IT-Verbands Bitkom nicht festgelegt, was im Todesfall mit ihren Daten aus SocialMedia-Profilen oder ihren persönlichen Mails passieren soll. Grund dafür ist meist mangelndes Wissen.
Nicht gesetzlich geregelt
Knapp 78 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen für eine Klärung des digitalen Nachlasses wichtige Informationen fehlen. Nicht wirklich verwunderlich, da im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen bislang eine gesetzliche Regelung für digitale Güter fehlt. Der Bitkom empfiehlt, schriftlich festzuhalten, was im Todesfall mit den Daten passieren soll. Ist im Testament nichts anderes geregelt, erben die Hinterbliebenen laut Bitkom alle Gegenstände des Verstorbenen. Dazu zählen auch Computer, Smartphones oder andere physische Datenspeicher. Darauf hinterlegte Daten können sie dann uneingeschränkt einsehen. Wünscht man dies nicht, kann ein beauftragter Nachlassverwalter oder Notar diese Geräte vernichten oder eine Löschung veranlassen. Gegenüber Cloud-Anbietern und Mail-Diensten haben Hinterbliebene häufig ein Sonderkündigungsrecht. Damit vom Fernmeldegeheimnis geschützte Daten nicht unrettbar verloren gehen, sollten also auch für diesen Bereich schon zu Lebzeiten Regelungen getroffen werden. Zugangsdaten können beispielsweise bei einem Notar hinterlegt werden. Ähnlich verhält es sich bei Sozialen Netzwerken. Bei Facebook etwa können Angehörige die Entfernung des Nutzerkontos verlangen, beim Google-Konto können Nutzer selbst einstellen, was nach ihrem Tod mit dem Konto geschehen soll.
tmn
Die Augsburger Allgemeine hat aus der Reihe „Wissen für die Praxis“den Ratgeber „Das Leben regeln“von Au tor Gerhard Zieseniß veröffentlicht. Der aktuelle Leitfaden von A wie Altersvorsorgevollmacht bis Z wie Zustellungsvollmacht enthält Check listen, um für alle Eventualitäten ge rüstet zu sein. Erhältlich ist die 110 seitige Broschüre für 9,95 Euro im Webshop der Augsburger Allge meinen.
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