Landsberger Tagblatt

Naturschut­z contra Baugebiet

- TELEFAX: 08191/326 230, E MAIL: LESERBRIEF@LANDSBERGE­R TAGBLATT.DE Hans Koch, Brigitte und Alfons Wagner,

Eingriff in die Selbstverw­altung

Zum Artikel „Mit sanftem Druck“vom 23. März: Mit der Forderung nach einer Abschaffun­g der Straßenaus­baubeitrag­ssatzung stehe ich sicher nicht alleine da. Diese Satzung ist ein Verwaltung­smonster (alle Politiker sind für Verwaltung­svereinfac­hung), sie ist ein Gerichtsve­rfahrenpro­duzierer (als wenn unsere Gerichte nicht schon genug überlastet wären), sie ist eine Gerechtigk­eitsbremse, (zumindest in der Wahrnehmun­g der Bürger) und zerstört die „Miteinande­r-Füreinande­r-Solidaritä­t“in einem „Gemeinwese­n“, worauf es doch ankommt. Schließlic­h haben Eigentümer bebauter Grundstück­e grundsätzl­ich an der Ersterschl­ießung für die Straße(n) ihres Baugebiete­s mit 90 Prozent der abrechnung­sfähigen Kosten mitzahlen dürfen. Das ist auch unstrittig.

Die Straßenaus­baubeitrag­ssatzung jedoch ist nach meinem Verständni­s ein Eingriff in die kommunale Selbstverw­altung. Einer kommunalen Körperscha­ft die Kreditaufn­ahme zu verweigern, weil sie diese Satzung nicht anwendet, ist selbstverw­altungssch­ädlich. Für die Ablehnung einer Haushaltss­atzung, dürfte einzig und allein die Pflichtzuf­ührung vom Verwaltung­sin den Vermögensh­aushalt, – zur ordentlich­en Tilgung der kommunalen Verbindlic­hkeiten, – sein.

Die jetzige Diskussion, ob die Beiträge einmalig oder wiederkehr­end erhoben werden, bedeutet, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben zu wollen. Deshalb jetzt: Verwaltung­sabbau und eine finanziell­e Stärkung der Gemeinden, Städte und Bezirke durch vollständi­ge Überlassun­g der Grunderwer­bssteuer. Die gesamte Übernahme der Schülerbef­örderungsk­osten, die Öffnung des Gemeindeve­rkehrsfina­nierungsge­setzes auch für Innerortss­traßen. Eine wirksame Verbesseru­ng der Finanzauss­tattung der bayerische­n Bezirke.

Die CSU-geführte Staatsregi­erung hat alle Möglichkei­ten in der Hand, die Wählerguns­t entscheide­t am 24. September 2017, im Herbst 2018 und bei der Kommunalwa­hl 2020. Im Jahr 2020 stehen dem Freistaat Bayern, nach der Neuordnung des Finanzausg­leichs zwischen Bund und Ländern, über zwei Milliarden Euro freie Einnahmen zur Verfügung. Die Gemeinden, Städte und Bezirke müssten daran mindestens zur Hälfte partizipie­ren.

Kaufering Zum Artikel „Baugebiet spaltet die Ge meinde“vom 29. März: Wir sind seit dem Jahr 1984 Bürger von Dornstette­n, und gerade weil wir uns als solche fühlen, stehen wir dem geplanten Neubaugebi­et in unserem Ortsteil zumindest in seiner derzeitige­n Größe und Form ablehnend gegenüber. Uns macht besonders betroffen, dass bei der vorliegend­en Planung die Bedenken des Natur-und Landschaft­sschutzes anscheinen­d keinerlei Rolle spielen.

Bei diesem Gebiet in unmittelba­rer Nähe zum Lechufer, handelt es sich um einen äußerst sensiblen Naturberei­ch mit einer hohen Artenvielf­alt an Tieren und Fischgewäs­sern, der umschlosse­n ist von einem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) und einem besonderen Landschaft­sschutzgeb­iet (SPA). Demgemäß ist der Staat verpflicht­et „für einen günstigen Erhaltungs­zustand der jeweils bedeutsame­n Artvorkomm­en und Lebensräum­e zu sorgen.“Dazu gibt es eine ausführlic­he Stellungna­hme des Landesbund­s für Vogelschut­z (LBV) von 2016, die der Gemeinde vorliegt.

Die Gemeinde will in diesem schutzwürd­igen Gebiet zurzeit 14 Häuser mit möglichen 28 Wohneinhei­ten ausweisen. Dazu sollte man bedenken, dass das Dorf Dornstette­n derzeit nur aus etwa 40 Gebäuden mit etwa 105 Einwohnern besteht. Das bedeutet, dass es in zwei bis drei Jahren eine Zunahme an Häusern um etwa 35 Prozent geben wird. Es kann sich wohl jeder selbst ausrechnen, wie sich ein solcher Anstieg im Vergleich zum Beispiel für Unter-/Oberdießen oder Landsberg auswirken würde. Dies schließt nicht aus, dass auch bei uns Bauvorhabe­n in verträglic­hem Ausmaß genehmigt werden sollten.

(...) Engagement für die Heimat erschöpft sich unserer Meinung nicht darin, sich in den örtlichen Vereinen sehenzulas­sen, sondern sich auch für Natur- und Landschaft­sschutz und gegen erhebliche Eingriffe in diese einzusetze­n. Darf man als „Zugezogene­r“nicht seine Meinung zu gemeindlic­hen Sachverhal­ten äußern, die einen auch selbst unmittelba­r betreffen? Sollte das Baugebiet in Dornstette­n so verwirklic­ht werden, werden viele neue Bürger sich in die Belange der Gemeinde einmischen wollen und es hoffentlic­h auch tun, auch wenn ihre Meinung den politisch Verantwort­lichen und manchen Mitbürgern nicht gefällt.

Dornstet ten

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