Landsberger Tagblatt

Politiker muss vor Gericht

Betrugs-Anklage gegen Freien Wähler

- VON HENRY STERN München

Die Staatsanwa­ltschaft München I hat gegen den unterfränk­ischen Landtagsab­geordneten Günther Felbinger (Freie Wähler) Anklage „wegen des Verdachts des gewerbsmäß­igen Betrugs in fünf Fällen“erhoben. Er soll in den Jahren 2011 bis 2015 als Abgeordnet­er mehrere Dienstvert­räge nur zum Schein abgeschlos­sen, aber dennoch über seine Kostenpaus­chale beim Landtag abgerechne­t haben. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass sich der Freie-Wähler-Politiker damit einen finanziell­en Vorteil von über 50 000 Euro verschafft hat. Die Anklage wurde offiziell bereits am 29. März erhoben, aber erst jetzt öffentlich gemacht, „nachdem die Anklagesch­rift dem Angeschuld­igten nachweisli­ch zugegangen ist“, erklärte der Münchner Staatsanwa­lt Florian Weinzierl.

Felbinger hatte auf Druck von Medienrech­erchen bereits im November 2015 den Vorwurf, einen Scheinvert­rag geschlosse­n zu haben, im Grundsatz eingeräumt und rund 60 000 Euro an den Landtag zurückerst­attet. Seinen Sitz als Abgeordnet­er hat Felbinger allerdings bis heute behalten. Die Freien-Wähler verzichtet­en zudem – nicht zuletzt auf Druck von Parteichef Hubert Aiwanger – auf einen Ausschluss des Unterfrank­en aus der Landtagsfr­aktion. Aiwanger sieht nun auch in der Anklageerh­ebung „keine grundsätzl­ich neue Situation“. Er hoffe zwar, dass „die lange Hängeparti­e jetzt endlich zu Ende geht“, sagte er auf Nachfrage dieser Redaktion. Er wolle aber Klarheit und deshalb erst das Urteil abwarten: „Wenn dieses vorliegt, werden wir in der Fraktion besprechen, wie es weitergeht.“

Bis es tatsächlic­h zu einem Prozess kommt, werden aber wohl noch mehrere Monate vergehen. Zunächst muss das Landgerich­t München I über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfa­hrens entscheide­n. Schon die normale Frist zur Stellungna­hme für den Angeschuld­igten betrage mehrere Wochen, erklärt die Sprecherin des Landgerich­ts, Andrea Titz, auf Nachfrage. Diese Frist könne noch einmal verlängert werden. Justizexpe­rten in München gehen davon aus, dass ein Termin frühestens im Herbst realistisc­h ist.

Felbinger und sein Anwalt Martin Reymann-Brauer wollten zu der Anklage gestern keine Stellungna­hme abgeben.

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