Keine Chance auf ein mildes Urteil
Ein 31-Jähriger bestellte auf den Namen seiner Freundin Waren. Rechnungen und Mahnschreiben sah sie nicht
Da half alles Flehen und Bitten nichts. Gleich nach der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Landsberg musste ein 31 Jahre alter Mann seine Haftstrafe antreten. Zuvor hatte ihn Richter Alexander Kessler wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 16 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Weil er gegen die Bewährungsauflagen eines im März vergangenen Jahres gefällten Urteils – ebenfalls wegen Betrugs – verstoßen hatte, brachten ihn zwei Polizeibeamte sofort ins Gefängnis.
„Ihr Leben war zuletzt auf Lügen aufgebaut“, sagte Richter Kessler nach der Urteilsverkündung. Er sei fassungslos über das, was er in den drei Stunden zuvor gehört habe. Verteidiger Patrick Freutsmiedl hatte nur wenig zur Verteidigung seines Mandanten vorzubringen. Er bat um ein mildes Urteil, nachdem Staatsanwältin Marlies Dorn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert hatte. Sie sagte, der Angeklagte habe nicht nur betrogen, sondern auch das Vertrauen seiner früheren Lebensgefährtin missbraucht.
Mit dem Gesetz kam der 31-Jährige erstmals vor über sechs Jahren in Konflikt. Damals musste er sich vor dem Amtsgericht in München wegen Schwarzfahrens verantworten. Später kam Betrug dazu. Zuletzt wurde er im März vergangenen Jahres zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er im Internet ein Mobiltelefon erworben hatte, das er eigentlich nicht bezahlen konnte. Die dafür verhängte Geldstrafe beglich er nur zum Teil, dem Gericht teilte er schriftlich aber etwas anderes mit. Die Bewährung wurde widerrufen und der Mann zum Strafvollzug geladen. Den Termin nahm er nicht wahr und so musste er nun vom Gerichtssaal direkt ins Gefängnis.
In Landsberg wurden 16 Fälle von Betrug verhandelt. Sie hatten sich zwischen November 2014 und Mai 2015 ereignet. Damals lebte der Beschuldigte mit seiner früheren Lebensgefährtin in einer Wohnung in Kaufering. Von dort aus bestellte der Mann via Internet unter anderem Kleidung, Schuhe, Parfüm, Konzertkarten und Mobilfunkverträge. Alles mit den Personalien seiner Freundin, die davon nichts wusste. Die Rechnungen und später auch die Mahnschreiben wanderten in einen Rucksack, den er im Keller aufbewahrte. Als das Paar im Juni 2015 nach Landsberg zog, flog der ganze Schwindel auf.
Wie die heute 25 Jahre alte Bankkauffrau als Zeugin sagte, fand sie die Schreiben in einer Kiste. Nach einem großen Streit habe sie die Sache gemeinsam mit dem Angeklagten klären wollen. „Ich dachte mir, alleine kommt er da nicht mehr raus“, sagte sie. Auch aufgrund seiner Vorstrafen wollte sie ihren damaligen Freund nicht anzeigen. Sie sah sogar darüber hinweg, dass er ihr die ganze Zeit verschwiegen hatte, dass er keine Arbeit hat. Er habe sie in dem Glauben gelassen, als Filialleiter in einem Shop eines Telefonanbieters in München zu arbeiten. Doch der 31-Jährige hielt seine Zusagen nicht ein. Der gute Wille hätte ihr gereicht, sagte die Zeugin.
Doch der Mann habe es nicht einmal geschafft, lediglich 50 Euro im Monat zurückzubezahlen. Derweil musste die Frau die Forderungen der Firmen erfüllen, einen SchufaEintrag und Konto-Pfändungen über sich ergehen lassen. Für sie als Bankkauffrau sei das Ganze besonders peinlich gewesen.
Bis heute summiert sich der Schaden auf über 5000 Euro. Die 25-Jährige glaubt nicht, dass ihr früherer Lebensgefährte den Schaden jemals begleichen wird. Ende 2015 trennte sie sich von ihm. Wie der Mann vor Gericht sagte, sei ihm die Tragweite seines Handelns erst danach bewusst geworden. Er suchte sich eine Arbeit als Koch und zog nach Sauerlach bei München. Mit dem Geld, das er verdiente, bezahlte er zunächst alle anderen Gläubiger.