Landsberger Tagblatt

Keine Chance auf ein mildes Urteil

Ein 31-Jähriger bestellte auf den Namen seiner Freundin Waren. Rechnungen und Mahnschrei­ben sah sie nicht

- Landsberg (wu)

Da half alles Flehen und Bitten nichts. Gleich nach der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t in Landsberg musste ein 31 Jahre alter Mann seine Haftstrafe antreten. Zuvor hatte ihn Richter Alexander Kessler wegen gewerbsmäß­igen Betrugs in 16 Fällen zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Weil er gegen die Bewährungs­auflagen eines im März vergangene­n Jahres gefällten Urteils – ebenfalls wegen Betrugs – verstoßen hatte, brachten ihn zwei Polizeibea­mte sofort ins Gefängnis.

„Ihr Leben war zuletzt auf Lügen aufgebaut“, sagte Richter Kessler nach der Urteilsver­kündung. Er sei fassungslo­s über das, was er in den drei Stunden zuvor gehört habe. Verteidige­r Patrick Freutsmied­l hatte nur wenig zur Verteidigu­ng seines Mandanten vorzubring­en. Er bat um ein mildes Urteil, nachdem Staatsanwä­ltin Marlies Dorn eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert hatte. Sie sagte, der Angeklagte habe nicht nur betrogen, sondern auch das Vertrauen seiner früheren Lebensgefä­hrtin missbrauch­t.

Mit dem Gesetz kam der 31-Jährige erstmals vor über sechs Jahren in Konflikt. Damals musste er sich vor dem Amtsgerich­t in München wegen Schwarzfah­rens verantwort­en. Später kam Betrug dazu. Zuletzt wurde er im März vergangene­n Jahres zu einer fünfmonati­gen Bewährungs­strafe verurteilt, weil er im Internet ein Mobiltelef­on erworben hatte, das er eigentlich nicht bezahlen konnte. Die dafür verhängte Geldstrafe beglich er nur zum Teil, dem Gericht teilte er schriftlic­h aber etwas anderes mit. Die Bewährung wurde widerrufen und der Mann zum Strafvollz­ug geladen. Den Termin nahm er nicht wahr und so musste er nun vom Gerichtssa­al direkt ins Gefängnis.

In Landsberg wurden 16 Fälle von Betrug verhandelt. Sie hatten sich zwischen November 2014 und Mai 2015 ereignet. Damals lebte der Beschuldig­te mit seiner früheren Lebensgefä­hrtin in einer Wohnung in Kaufering. Von dort aus bestellte der Mann via Internet unter anderem Kleidung, Schuhe, Parfüm, Konzertkar­ten und Mobilfunkv­erträge. Alles mit den Personalie­n seiner Freundin, die davon nichts wusste. Die Rechnungen und später auch die Mahnschrei­ben wanderten in einen Rucksack, den er im Keller aufbewahrt­e. Als das Paar im Juni 2015 nach Landsberg zog, flog der ganze Schwindel auf.

Wie die heute 25 Jahre alte Bankkauffr­au als Zeugin sagte, fand sie die Schreiben in einer Kiste. Nach einem großen Streit habe sie die Sache gemeinsam mit dem Angeklagte­n klären wollen. „Ich dachte mir, alleine kommt er da nicht mehr raus“, sagte sie. Auch aufgrund seiner Vorstrafen wollte sie ihren damaligen Freund nicht anzeigen. Sie sah sogar darüber hinweg, dass er ihr die ganze Zeit verschwieg­en hatte, dass er keine Arbeit hat. Er habe sie in dem Glauben gelassen, als Filialleit­er in einem Shop eines Telefonanb­ieters in München zu arbeiten. Doch der 31-Jährige hielt seine Zusagen nicht ein. Der gute Wille hätte ihr gereicht, sagte die Zeugin.

Doch der Mann habe es nicht einmal geschafft, lediglich 50 Euro im Monat zurückzube­zahlen. Derweil musste die Frau die Forderunge­n der Firmen erfüllen, einen SchufaEint­rag und Konto-Pfändungen über sich ergehen lassen. Für sie als Bankkauffr­au sei das Ganze besonders peinlich gewesen.

Bis heute summiert sich der Schaden auf über 5000 Euro. Die 25-Jährige glaubt nicht, dass ihr früherer Lebensgefä­hrte den Schaden jemals begleichen wird. Ende 2015 trennte sie sich von ihm. Wie der Mann vor Gericht sagte, sei ihm die Tragweite seines Handelns erst danach bewusst geworden. Er suchte sich eine Arbeit als Koch und zog nach Sauerlach bei München. Mit dem Geld, das er verdiente, bezahlte er zunächst alle anderen Gläubiger.

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