Eine eigene Spur zum Discounter
Der Einmündungsbereich an der Staatsstraße nördlich von Ludenhausen muss geändert werden. Die Gemeinde Reichling muss aber für die Baumaßnahme nichts bezahlen
Reichling/Ludenhausen Damit der geplante Penny-Markt in Ludenhausen realisiert werden kann, ist eine Linksabbiegespur an der Staatsstraße unumgänglich. Doch die gute Nachricht lautet: Die Gemeinde Reichling muss dafür nichts bezahlen.
Die Ludenhausener sollen bald wieder im eigenen Ort einkaufen können: Daher soll am nördlichen Ende des Dorfes ein Lebensmittelmarkt entstehen. Für den Verkehr, der aus Richtung Issing kommt und den Supermarkt ansteuert, hatte das Staatliche Bauamt Weilheim eine Linksabbiegespur gefordert (LT berichtete).
Die Gemeinde hatte die Abbiegespur ursprünglich für nicht notwendig erachtet und daher nochmals mit dem Staatlichen Bauamt verhandelt. Das Ergebnis: Ohne Linksabbiegespur geht es nun doch nicht, wie in der jüngsten Gemeinderatssitzung zu erfahren war. Denn das Staatliche Bauamt besteht weiterhin auf der Maßnahme. Und auch die Unfallkommission des Landkreises hält die Abbiegespur aus Gründen der Verkehrssicherheit für erforderlich, wie es hieß.
Was die Kosten betrifft, ist die Gemeinde Reichling aber nun aus dem Schneider: Der Vorhabenträger, der den Penny-Markt errichten möchte, wird nun für die Maßnahme aufkommen. Dies habe das Staatliche Bauamt nun mitgeteilt, berichtete Bürgermeisterin Margit Horner-Spindler in der Gemeinderatssitzung. Eine Nachricht, die im Gremium allgemein Erleichterung auslöste, auch wenn die Verbreiterung der Straße nicht von jedem als günstig angesehen wurde. Ernst Holl fürchtete, dass die Staatsstraße durch die nötige Aufweitung zu einer „Autobahn“werden könnte. Horner-Spindler erklärte, dass die Gemeinde dagegen keine Handhabe Die Linksabbiegespur sei eine Forderung des Bauamts – „da können wir nichts dagegen machen“, so die Bürgermeisterin.
Für Benedikt Schmid war es vor allem ausschlaggebend, dass die Gemeinde für die Maßnahme ja keinen Cent bezahlen müsse. Wie der zuständige Sachgebietsleiter des Staatlichen Bauamts, Jörn Wettering, der Gemeinde mitteilte, sei nun eine „Minimal-Lösung mit nur geringen zusätzlichen Fahrbahnflächen für eine Linksabbieger-Aufweitung“vorgesehen. Der Gehweg müsse dazu nur geringfügig verschoben werden.
Das Staatliche Bauamt geht von einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch den Bau des Lebensmittelmarktes aus und hält daher die Abbiegespur aus Sicherheitsgrünhabe: den für notwendig. Die Gemeinde hatte jedoch ursprünglich keine Veranlassung gesehen, die bestehende Einmündung zu ändern. Der Grund: Die Erschließung des Lebensmittelmarktes solle ja von der Gemeindestraße aus erfolgen und nicht von der Staatsstraße. Denn der Markt wird künftig von der Straße aus angefahren, die Richtung Gimmenhausen führt.