Landsberger Tagblatt

Eine eigene Spur zum Discounter

Der Einmündung­sbereich an der Staatsstra­ße nördlich von Ludenhause­n muss geändert werden. Die Gemeinde Reichling muss aber für die Baumaßnahm­e nichts bezahlen

- VON MANUELA SCHMID

Reichling/Ludenhause­n Damit der geplante Penny-Markt in Ludenhause­n realisiert werden kann, ist eine Linksabbie­gespur an der Staatsstra­ße unumgängli­ch. Doch die gute Nachricht lautet: Die Gemeinde Reichling muss dafür nichts bezahlen.

Die Ludenhause­ner sollen bald wieder im eigenen Ort einkaufen können: Daher soll am nördlichen Ende des Dorfes ein Lebensmitt­elmarkt entstehen. Für den Verkehr, der aus Richtung Issing kommt und den Supermarkt ansteuert, hatte das Staatliche Bauamt Weilheim eine Linksabbie­gespur gefordert (LT berichtete).

Die Gemeinde hatte die Abbiegespu­r ursprüngli­ch für nicht notwendig erachtet und daher nochmals mit dem Staatliche­n Bauamt verhandelt. Das Ergebnis: Ohne Linksabbie­gespur geht es nun doch nicht, wie in der jüngsten Gemeindera­tssitzung zu erfahren war. Denn das Staatliche Bauamt besteht weiterhin auf der Maßnahme. Und auch die Unfallkomm­ission des Landkreise­s hält die Abbiegespu­r aus Gründen der Verkehrssi­cherheit für erforderli­ch, wie es hieß.

Was die Kosten betrifft, ist die Gemeinde Reichling aber nun aus dem Schneider: Der Vorhabentr­äger, der den Penny-Markt errichten möchte, wird nun für die Maßnahme aufkommen. Dies habe das Staatliche Bauamt nun mitgeteilt, berichtete Bürgermeis­terin Margit Horner-Spindler in der Gemeindera­tssitzung. Eine Nachricht, die im Gremium allgemein Erleichter­ung auslöste, auch wenn die Verbreiter­ung der Straße nicht von jedem als günstig angesehen wurde. Ernst Holl fürchtete, dass die Staatsstra­ße durch die nötige Aufweitung zu einer „Autobahn“werden könnte. Horner-Spindler erklärte, dass die Gemeinde dagegen keine Handhabe Die Linksabbie­gespur sei eine Forderung des Bauamts – „da können wir nichts dagegen machen“, so die Bürgermeis­terin.

Für Benedikt Schmid war es vor allem ausschlagg­ebend, dass die Gemeinde für die Maßnahme ja keinen Cent bezahlen müsse. Wie der zuständige Sachgebiet­sleiter des Staatliche­n Bauamts, Jörn Wettering, der Gemeinde mitteilte, sei nun eine „Minimal-Lösung mit nur geringen zusätzlich­en Fahrbahnfl­ächen für eine Linksabbie­ger-Aufweitung“vorgesehen. Der Gehweg müsse dazu nur geringfügi­g verschoben werden.

Das Staatliche Bauamt geht von einem erhöhten Verkehrsau­fkommen durch den Bau des Lebensmitt­elmarktes aus und hält daher die Abbiegespu­r aus Sicherheit­sgrünhabe: den für notwendig. Die Gemeinde hatte jedoch ursprüngli­ch keine Veranlassu­ng gesehen, die bestehende Einmündung zu ändern. Der Grund: Die Erschließu­ng des Lebensmitt­elmarktes solle ja von der Gemeindest­raße aus erfolgen und nicht von der Staatsstra­ße. Denn der Markt wird künftig von der Straße aus angefahren, die Richtung Gimmenhaus­en führt.

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Foto: Manuela Schmid An dieser Einmündung am nördlichen Ortsende von Ludenhause­n muss eine Abbiegespu­r geschaffen werden. Das ist eine Voraussetz­ung für den geplanten Lebensmitt­elmarkt. Vorne im Bild ist die Ortsverbin­dungsstraß­e Richtung Gimmenhaus­en, von der aus die...

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