Landsberger Tagblatt

Wieder Nein zum Walmdach Haus

Mehrheit des Eresinger Gemeindera­ts hält an ihren Planungsab­sichten grundsätzl­ich fest. Der Bauherr lässt sich das nicht gefallen und will, dass jetzt Justitia eingreift

- VON GERALD MODLINGER

Eresing Der von Herbert Loy in der Schöffeldi­nger Straße in Eresing geplante Bau eines Hauses mit Walmdach befindet sich weiterhin in der Warteschle­ife. Auch in der jüngsten Gemeindera­tssitzung wurde das gemeindlic­he Einvernehm­en mit Loys Bauantrag mehrheitli­ch versagt. Loy will jetzt, wie er nach der Sitzung sagte, eine Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts haben. Dieses werde, so hofft er, eine Entscheidu­ng in seinem Sinne treffen.

Das Verwaltung­sgericht hatte sich Anfang April bei einem Ortstermin und einer Verhandlun­g ein Bild von den Eresinger Verhältnis­sen gemacht und nach einem einstündig­en Rundgang durch das Dorf seine Sichtweise dargelegt (LT berichtete): Demnach äußerte das Gericht nicht nur formale Bedenken gegen den von der Gemeinde aufgestell­ten Bebauungsp­lan, sondern auch inhaltlich­e: „Es erscheint zweifelhaf­t, ob es insgesamt verhältnis­mäßig sei, einerseits das versetzte Pultdach als zulässige Dachform neben dem Satteldach (...) des Bebauungsp­lans zuzulassen, anderersei­ts das Walmdach auszuschli­eßen, obwohl sich im Ort an zentraler Stelle neben der Kirche ein prägnantes denkmalges­chütztes Walmdachge­bäude befindet“, lautete dabei einer der Kernsätze im Protokoll der Verhandlun­g. Weiter hielt das Gericht fest: Im Hinblick auf ein Einfügen des von Herbert Loy geplanten Hauses nach den Maßstäben des Paragrafen 34 des Baugesetzb­uchs dürften für die Genehmigun­gsfähigkei­t weder die Form des Grundrisse­s noch des Dachs von Belang sein, sondern lediglich die Grundfläch­e.

Daraufhin wurde ein Ruhen des Verfahrens vereinbart. Der Gemeindera­t sollte Ende April erneut über den Bauwunsch befinden. Bürgermeis­ter Josef Loy erklärte bei der Gerichtsve­rhandlung, er wolle sich einer gütlichen Einigung mit Herbert Loy nicht widersetze­n.

In der jüngsten Gemeindera­tssitzung war die Angelegenh­eit zumindest im öffentlich­en Teil (nach nichtöffen­tlicher Vorberatun­g) schnell vom Tisch. Beschlosse­n wurde, dass an der innerörtli­chen Bauleitpla­nung grundsätzl­ich festgehalt­en wird. In welcher Form dies geschehen soll, werde nach den Stellungna­hmen von Planern, Verwaltung und Juristen entschiede­n. „Da sind jetzt die Fachleute gefragt“, er- klärte Bürgermeis­ter Loy im Gespräch mit dem Man könne den bisherigen Bebauungsp­lan entweder ändern oder aufheben und dann einen neuen aufstellen oder anstelle des Bebauungsp­lans eine Gestaltung­ssatzung erlassen. Eine weitere Frage wäre auch, ob eine neue oder geänderte Satzung einen anderen Geltungsbe­reich als bisher haben werde. Die Konsequenz für Herbert Loys Bauantrag lautete dann, dass der Gemeindera­t mit 8:4 Stimmen das gemeindlic­he Einvernehm­en versagte. Erstmals hatte Herbert Loy den Bauantrag übrigens im Spätsommer 2014 gestellt. Nach

LT.

dem Beschluss des Gemeindera­ts, einen Bebauungsp­lan aufzustell­en, wurde er zunächst für ein Jahr zurückgest­ellt. Anschließe­nd verhängte der Gemeindera­t eine Veränderun­gssperre für den Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans und machte auch für Herbert Loys Baugesuch keine Ausnahme.

Der Bauantrag geht nun an das Landratsam­t weiter. Dass das Landratsam­t möglicherw­eise das negative Votum des Gemeindera­ts übergeht und im Lichte der Erkenntnis­se aus der Gerichtsve­rhandlung eine Genehmigun­g erteilt, darauf will sich Herbert Loy jedoch nicht verlassen: Er kündigte an, vom Verwaltung­sgericht eine Entscheidu­ng über seine Klage auf Erteilung einer Baugenehmi­gung haben zu wollen. „Was da im Gemeindera­t veranstalt­et wurde, ist genau das Gegenteil dessen, was im Protokoll des Verwaltung­sgerichts steht“, meinte er. Die Mehrheit des Gemeindera­ts habe mit ihrer Entscheidu­ng „die Pfade des Rechts verlassen“, sagte Loy weiter. „Es ist offensicht­lich, dass sich der Gemeindera­t seinen Fehler nicht selber eingestehe­n und lieber die Klatsche vom Gericht abwarten will“, zeigte er sich zuversicht­lich, juristisch recht zu bekommen.

 ?? Archivfoto: Armin Weigel/dpa ?? Häuser mit flachen Walmdächer­n („Toskana Stil“) werden auch in Bayern gerne gebaut. Eresing bleibt vorerst weiterhin frei von solchen Neubauten – so will es die Mehrheit des Gemeindera­ts.
Archivfoto: Armin Weigel/dpa Häuser mit flachen Walmdächer­n („Toskana Stil“) werden auch in Bayern gerne gebaut. Eresing bleibt vorerst weiterhin frei von solchen Neubauten – so will es die Mehrheit des Gemeindera­ts.

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