Wieder Nein zum Walmdach Haus
Mehrheit des Eresinger Gemeinderats hält an ihren Planungsabsichten grundsätzlich fest. Der Bauherr lässt sich das nicht gefallen und will, dass jetzt Justitia eingreift
Eresing Der von Herbert Loy in der Schöffeldinger Straße in Eresing geplante Bau eines Hauses mit Walmdach befindet sich weiterhin in der Warteschleife. Auch in der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde das gemeindliche Einvernehmen mit Loys Bauantrag mehrheitlich versagt. Loy will jetzt, wie er nach der Sitzung sagte, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts haben. Dieses werde, so hofft er, eine Entscheidung in seinem Sinne treffen.
Das Verwaltungsgericht hatte sich Anfang April bei einem Ortstermin und einer Verhandlung ein Bild von den Eresinger Verhältnissen gemacht und nach einem einstündigen Rundgang durch das Dorf seine Sichtweise dargelegt (LT berichtete): Demnach äußerte das Gericht nicht nur formale Bedenken gegen den von der Gemeinde aufgestellten Bebauungsplan, sondern auch inhaltliche: „Es erscheint zweifelhaft, ob es insgesamt verhältnismäßig sei, einerseits das versetzte Pultdach als zulässige Dachform neben dem Satteldach (...) des Bebauungsplans zuzulassen, andererseits das Walmdach auszuschließen, obwohl sich im Ort an zentraler Stelle neben der Kirche ein prägnantes denkmalgeschütztes Walmdachgebäude befindet“, lautete dabei einer der Kernsätze im Protokoll der Verhandlung. Weiter hielt das Gericht fest: Im Hinblick auf ein Einfügen des von Herbert Loy geplanten Hauses nach den Maßstäben des Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs dürften für die Genehmigungsfähigkeit weder die Form des Grundrisses noch des Dachs von Belang sein, sondern lediglich die Grundfläche.
Daraufhin wurde ein Ruhen des Verfahrens vereinbart. Der Gemeinderat sollte Ende April erneut über den Bauwunsch befinden. Bürgermeister Josef Loy erklärte bei der Gerichtsverhandlung, er wolle sich einer gütlichen Einigung mit Herbert Loy nicht widersetzen.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung war die Angelegenheit zumindest im öffentlichen Teil (nach nichtöffentlicher Vorberatung) schnell vom Tisch. Beschlossen wurde, dass an der innerörtlichen Bauleitplanung grundsätzlich festgehalten wird. In welcher Form dies geschehen soll, werde nach den Stellungnahmen von Planern, Verwaltung und Juristen entschieden. „Da sind jetzt die Fachleute gefragt“, er- klärte Bürgermeister Loy im Gespräch mit dem Man könne den bisherigen Bebauungsplan entweder ändern oder aufheben und dann einen neuen aufstellen oder anstelle des Bebauungsplans eine Gestaltungssatzung erlassen. Eine weitere Frage wäre auch, ob eine neue oder geänderte Satzung einen anderen Geltungsbereich als bisher haben werde. Die Konsequenz für Herbert Loys Bauantrag lautete dann, dass der Gemeinderat mit 8:4 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen versagte. Erstmals hatte Herbert Loy den Bauantrag übrigens im Spätsommer 2014 gestellt. Nach
LT.
dem Beschluss des Gemeinderats, einen Bebauungsplan aufzustellen, wurde er zunächst für ein Jahr zurückgestellt. Anschließend verhängte der Gemeinderat eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans und machte auch für Herbert Loys Baugesuch keine Ausnahme.
Der Bauantrag geht nun an das Landratsamt weiter. Dass das Landratsamt möglicherweise das negative Votum des Gemeinderats übergeht und im Lichte der Erkenntnisse aus der Gerichtsverhandlung eine Genehmigung erteilt, darauf will sich Herbert Loy jedoch nicht verlassen: Er kündigte an, vom Verwaltungsgericht eine Entscheidung über seine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung haben zu wollen. „Was da im Gemeinderat veranstaltet wurde, ist genau das Gegenteil dessen, was im Protokoll des Verwaltungsgerichts steht“, meinte er. Die Mehrheit des Gemeinderats habe mit ihrer Entscheidung „die Pfade des Rechts verlassen“, sagte Loy weiter. „Es ist offensichtlich, dass sich der Gemeinderat seinen Fehler nicht selber eingestehen und lieber die Klatsche vom Gericht abwarten will“, zeigte er sich zuversichtlich, juristisch recht zu bekommen.