Landsberger Tagblatt

Klagen sind gerechtfer­tigt

- VON HENRY STERN redaktion@augsburger allgemeine.de

Es lässt sich leidenscha­ftlich darüber streiten, ob es eine „Leitkultur“tatsächlic­h gibt – und wenn ja: Was diese die Gesellscha­ft prägende Lebensweis­e denn im Detail wohl ausmacht. Der jahrelange politische Streit über dieses Thema hat leider schon einige Niveaulosi­gkeiten zu Tage gefördert. Er befördert aber bei aller Hitzigkeit auch die notwendige Diskussion, wie Integratio­n von Zuwanderer­n denn am besten gelingen kann.

Politisch mag der Kampfbegri­ff „Leitkultur“also durchaus seinen Sinn haben. Als Grundlage für ein Gesetz, das die Integratio­n fördern soll, ist er aber denkbar ungeeignet: Erstens, weil jeder unter dem Begriff etwas anderes verstehen kann. Und zweitens, weil eine „Leitkultur“heute etwas anderes ist, als sie es vor 30 Jahren war – oder in 30 Jahren sein wird.

Ein undefinier­ter, dem gesellscha­ftlichen Wandel unterliege­nder Begriff kann aber nicht Grundlage für ein Gesetz sein, dessen Regelungen für alle Betroffene­n auf Dauer klar und gleich sein müssen.

Der CSU war durchaus klar, auf welch dünnem Eis sie hier marschiert. Sie hat es trotzdem getan, weil sie sich daraus in den anstehende­n Wahlkämpfe­n Vorteile verspricht. Gesetze sollten aber nicht als Wahlkampfm­unition missbrauch­t werden, sondern einer dauerhafte­n Problemlös­ung verschrieb­en sein. Es ist deshalb sehr zu hoffen, dass Bayerns Verfassung­srichter hier nun die nötigen Grenzen ziehen.

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