Landsberger Tagblatt

„Ich habe sie nicht umgebracht“

Mutter totgeprüge­lt. Sohn beteuert Unschuld

- VON BARBARA WÜRMSEHER Augsburg/Donauwörth

Ein Donauwörth­er Student soll im Sommer 2016 seine Mutter in der Toilette der gemeinsame­n Wohnung totgeprüge­lt haben. Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg wirft dem 22-Jährigen Totschlag vor. Er soll den Kopf der Frau mit einer Vielzahl von Schlägen, Tritten oder Stößen mit Händen, Knien oder Füßen oder mit einer stumpfen Tatwaffe malträtier­t haben. Die 42-Jährige erstickte letztlich an ihrem eigenen Blut. Seit gestern will nun die Schwurgeri­chtskammer am Landgerich­t Augsburg in einem Indizienpr­ozess herausfind­en, was sich am Vormittag jenes 2. August ereignet hat. 77 Zeugen und 17 Sachverstä­ndige sollen dabei Licht ins Dunkel bringen.

Der Angeklagte, der seit 4. August in Untersuchu­ngshaft sitzt, kann oder will nur wenig zur Erhellung der Umstände beitragen. Er hat die Vorwürfe von Anfang an geleugnet und beteuerte gestern nochmals seine Unschuld. „Ich habe meine Mutter definitiv nicht umgebracht“, sagte er mit brüchiger Stimme. „Ich habe sie geliebt und vermisse sie sehr. Ich kann das alles nicht fassen.“

Zum gestrigen Prozessbeg­inn waren jene Polizisten und Rettungskr­äfte als Zeugen geladen, die unmittelba­r nach dem gewaltsame­n Tod der Frau an den Tatort gerufen worden waren. Sie schilderte­n die dramatisch­en Bilder, die sich ihnen boten. Die Tote sei blutüberst­römt am Boden gelegen, die gefliesten Wände der Toilette seien halbhoch „wie mit Blut getüncht gewesen“, so der Notarzt. Die Verfassung des Sohnes, der die Mutter leblos gefunden und den Notruf abgesetzt hatte, haben sie unterschie­dlich in Erinnerung. Die einen haben ihn gefasst und ruhig wahrgenomm­en, andere sprachen von einer „Grundaufre­gung“und davon, dass er „mit den Nerven am Ende gewesen ist“.

Die Anklage stützt sich nicht zuletzt auf Widersprüc­he, in die sich der Student verwickelt hat. So habe er zunächst ausgesagt, er sei am Tattag von 9 bis 13 Uhr außer Haus gewesen, was letztlich durch die Angaben des Vermieters widerlegt ist. Der nämlich hat gegen 11.30 Uhr an der Wohnung von Mutter und Sohn geläutet, den 22-Jährigen dort angetroffe­n und ihn um eine Gefälligke­it gebeten.

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