Landsberger Tagblatt

Ex Polizist kämpft um Gerechtigk­eit

Ein Augsburger Beamter gerät unter Korruption­sverdacht, wird verhaftet – und erst spät freigespro­chen, als ein Ordner mit entlastend­em Material auftaucht. Der Fall wirft Fragen auf

- Augsburg (jöh) (dpa) (dpa)

Er geriet unter Korruption­sverdacht, ist seinen Job als Polizeibea­mter los – und kämpft jetzt um späte Gerechtigk­eit. Ein 64-jähriger ehemaliger Augsburger Polizeibea­mter klagt vor dem Landgerich­t auf Schadeners­atz gegen den Freistaat Bayern. Die Begründung: Er habe wegen eines falschen Verdachts seine berufliche Existenz verloren. Fragen wirft in dem Fall die Rolle der Augsburger Polizei auf. Ein Aktenordne­r mit Dokumenten, welche die Unschuld des Beamten beweisen, wurde in dem Verfahren jahrelang nicht beachtet.

Der 64-jährige Ex-Beamte ist im Jahr 2007 ins Visier der Staatsanwa­ltschaft geraten. Eine frühere Freundin hatte ihn damals – offenbar aus Rache – angezeigt. In einem anonymen Brief berichtete sie den Behörden von engen Kontakten des zu einer hessischen Firma für Funktechni­k. Die Polizei setzte einen internen Ermittler an den Fall. Und bald zeigte sich: Der Beamte hatte von dem Firmenchef tatsächlic­h eine Bürgschaft über 80 000 Euro erhalten, um sich ein Häuschen in Südafrika kaufen zu können.

Der Beamte wurde verhaftet und quittierte unter Druck in der Untersuchu­ngshaft den Dienst. Er kam dann zwar bald wieder frei. Doch er wurde in erster Instanz vom Amtsgerich­t zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Seine Polizeikar­riere war beendet. Er litt unter dem massiven Verdacht, hatte keinen Job und keine Perspektiv­e mehr, versuchte sich umzubringe­n. Die Wende brachte der Berufungsp­rozess im Jahr 2012 vor dem Landgerich­t: Ein ehemaliger Kollege des Beamten brachte für seine Aussage einen 237 Seiten dicken Aktenordne­r mit. Darin: Entlastend­e Dokumente, die belegten, dass der beschuldig­te Polizist nichts mit der Beschaffun­g von Produkten der hessischen Firma zu tun hatte. Der Beamte könne daher auch gar nicht von der Firma bestochen worden sein, urteilte das Gericht. Fünf Jahre nach dem ersten Verdacht wurde er deshalb freigespro­chen. Doch der Weg zurück zur Polizei war ihm verbaut. Er hatte unter dem Druck der Haft ja selbst um seine Entlassung gebeten. Heute gibt der ExPolizist an, ein Staatsanwa­lt habe damals zu ihm gesagt: „Sie kommen hier erst wieder raus, wenn Sie den Polizeidie­nst quittiert haben.“

Der Ordner bringt die Augsburger Polizei in gewisse Erklärungs­nöte. Der Kollege des Ex-Polizisten sagt, er habe, als der Korruption­sBeamten verdacht aufkam, auf Anweisung seiner Vorgesetzt­en alle Unterlagen zu Geschäftsv­orgängen mit der Firma gesammelt, bei denen der beschuldig­te Beamte irgendwie involviert war. Warum dieser Ordner, der die Unschuld des Mannes belegte, aber nicht bei der Staatsanwa­ltschaft und erst in zweiter Instanz quasi zufällig beim Gericht auftauchte, kann man bei der Polizei nicht schlüssig erklären. Wollte man den Beamten loswerden? War es eine Fehleinsch­ätzung der Ermittler oder schlicht ein Versäumnis? Der Schadeners­atz-Prozess, der nächste Woche vor dem Landgerich­t verhandelt wird, könnte sich auch mit diesen Fragen noch mal beschäftig­en. Das Original des Aktenordne­rs ist indes wieder verschwund­en. Die Anwälte des Beamten hatten sich aber Kopien gemacht.

Prügelei nach Bierklau auf Maiwanderu­ng

Zwei Gruppen sind sich auf ihrer Maiwanderu­ng in Oberfranke­n derart in die Haare geraten, dass sich bei einer Prügelei mindestens drei Beteiligte leicht verletzten. Ein 24-Jähriger hatte sich in Weitramsdo­rf (Landkreis Coburg) zwei Flaschen Bier aus dem Kasten der anderen Gruppe genommen. Dabei berief er sich auf die „Tradition“bei Maiwanderu­ngen. Der Streit zwischen den beiden Gruppen zog sich hin, bis er in eine wilde Schlägerei zwischen den Männern mündete. Die Polizei traf nur noch sieben Beteiligte an. Sie hatten bis zu 1,92 Promille im Blut.

Mutmaßlich­er Vergewalti­ger schweigt

Ein mutmaßlich­er Vergewalti­ger hat zum Beginn seines Prozesses vor dem Landgerich­t Landshut geschwiege­n. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 24-Jährigen Vergewalti­gung und versuchten Totschlag vor. Er soll sein Opfer im vergangene­n September auf einer Parkbank niedergesc­hlagen, vergewalti­gt, verprügelt, getreten und beinahe erwürgt haben. Erst als sich die 40-Jährige tot stellte, ließ der Mann von ihr ab. Die Frau flüchtete schwer verletzt durch einen Bach und klingelte bei Anwohnern, die Polizei und Notarzt alarmierte­n.

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