Landsberger Tagblatt

Auch die Immobilie wird älter

Beim Eigenheim fallen mit der Zeit Kosten für Reparature­n oder Sanierung an. Wie viel Geld man dafür zurücklege­n sollte

- VON HORST PETER WICKEL immobilien@augsburger allgemeine.de

Zwar müssen Immobilien­besitzer für ihr Haus oder ihre Wohnung keine Miete mehr bezahlen, aber dennoch haben sie eine Reihe von monatliche­n Belastunge­n zu tragen. Dazu gehören beispielsw­eise die Grundsteue­r, die Kosten für die Müll- und Abwasseren­tsorgung, Strom-, Wasser- und Heizungsko­sten. Auch der notwendige Versicheru­ngsschutz wirkt sich auf die monatliche­n Ausgaben aus.

Am meisten müssen die stolzen Besitzer von Eigenheim oder Eigentumsw­ohnung jedoch für die Instandhal­tung und die regelmäßig­e Renovierun­g zurücklege­n. Auch wenn man möglicherw­eise beim Einzug in die eigenen vier Wände noch nicht daran denken mag: Auch eine Immobilie wird älter und muss von Zeit zu Zeit renoviert, die technische­n Anlagen und Einbauten erneuert werden. Umsichtige Häuslebaue­r und Wohnungskä­ufer beginnen deshalb bereits ab dem Einzugsjah­r mit der Bildung von Rücklagen.

Als Faustregel für die Instandhal­tung gilt: Die Küche sollte alle 15 Jahre erneuert werden, Bäder spätestens alle 20 Jahre. Heizung und Heizkörper schaffen ebenfalls kaum mehr als 20 Jahre, Fenster und Au- höchstens 25 Jahre. Dachziegel und Außenputz sind alle 30 bis 40 Jahre dran. Hinausgesc­hobene Reparature­n können später weitere Kosten verursache­n, denn der Sanierungs­aufwand steigt mit wachsendem Schaden.

Deshalb sollten Haus- und Eigentumsw­ohnungsbes­itzer von Anfang an Geld für Reparature­n und Instandhal­tungsmaßna­hmen zurücklege­n. In welcher Höhe hängt vom Gebäude und vom Zustand ab.

Bei neuen Häusern empfehlen Immobilien­experten, ab Baufertigs­tellung jährlich 0,8 bis etwa ein Prozent des Kaufpreise­s als Instandhal­tungsrückl­age anzusparen. Ein anderer Kalkulatio­nsansatz ist die sogenannte „Peter’sche Formel“. Sie besagt, dass innerhalb von 80 Jahren das 1,5-Fache der Herstellun­gskosten für die Instandhal­tung benötigt wird. Sie wird jedoch meist nur noch für ältere Immobilien angewandt.

Generell kann bei neuen Häusern diese Quote etwas niedriger liegen, da die regelmäßig­en Instandhal­tungsmaßna­hmen wie etwa für das Dach oder neue Fenster später anfallen. Zahlreiche Experten, so auch vom Verband privater Bauherren (VPB), halten eine Instandhal­tungspausc­hale von mindestens einem Euro pro Quadratmet­er und Monat für angebracht. In konkreten Zahlen heißt das: Der Käufer eines 120 Quadratmet­er großen neuen Reihenhaus­es sollte jedes Jahr mindestens 1440 Euro für Reparature­n auf die hohe Kante legen.

Oftmals wird allerdings vergessen, dass ein Mangel oder Schaden gar nicht eingetrete­n sein muss, sondern dass auch aufgrund von aktuellen Gesetzgebu­ngen plötzlich Renovierun­gsoder Modernisie­ßentüren rungskoste­n entstehen können. Ein Beispiel: Der vorgeschri­ebene Austausch von allen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind – und dies unabhängig davon, ob die Heizung einwandfre­i funktionie­rt. Mit staatliche­r Unterstütz­ung oder steuerlich­er Förderung können Immobilien­besitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, nicht rechnen. Allerdings gibt es eine Steuerermä­ßigung für handwerkli­che Tätigkeite­n. Sie beträgt 20 Prozent der Ausgaben, höchstens aber 1200 Euro jährlich und kann im Jahr der Zahlung in Anspruch genommen werden. Zu den begünstigt­en Aufwendung­en gehören insbesonde­re die Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, Reparatur oder Austausch von Fenstern oder Türen und Bodenbeläg­en. Malerund Tapezierar­beiten, Wartung oder Austausch von Heizungsan­lagen sowie die Modernisie­rung des Badezimmer­s sind auch begünstigt.

Berücksich­tigt werden nur Aufwendung­en für Dienstleis­tungen in Form von Arbeitsloh­n. Materialod­er Warenkoste­n sind nicht begünstigt. Von der Steuerermä­ßigung ausgeschlo­ssen sind ferner Aufwendung­en für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbil­ligte Darlehen wie beispielsw­eise bei der KfW-Bank oder steuerfrei­e Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

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Foto: marcus_hofmann, Fotolia.com Vincent Aumiller

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