Landsberger Tagblatt

Geblitzt – was nun?

Was Autofahrer tun sollten, wenn sie in die Radarfalle getappt sind – und was nicht. Experten antworten

- Tom Nebe, dpa

Der letzte „Blitzmarat­hon“ist noch nicht lange her; der Beweis für den Tempoverst­oß kommt womöglich in diesen Tagen und Wochen als körniges Schwarz-Weiß-Foto mit der Post. Was jetzt? Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen.

Muss der Fahrzeugha­lter zahlen, wenn er nicht selbst gefahren ist?

Nein. „Verfolgt werden kann nur derjenige, der gefahren ist“, sagt der Verkehrsre­chtsexpert­e Christian Janeczek. Der Halter muss also, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann, weder eine Geldbuße zahlen noch Punkte in der Flensburge­r Verkehrssü­nderkartei oder ein Fahrverbot fürchten. „Anders als in anderen Rechtsordn­ungen gibt es in Deutschlan­d keine generelle Halterhaft­ung“, erläutert der ADAC. Was allerdings drohen kann, ist das Führen eines Fahrtenbuc­hs.

Warum und wie lange muss man als Halter ein Fahrtenbuc­h führen?

Voraussetz­ung ist ein grober Verkehrsve­rstoß – dazu gehört alles, was Punkte in Flensburg zur Folge hat, erklärt Janeczek. Wenn die Behörde dann innerhalb der dreimonati­gen Verjährung­sfrist den Fahrer nicht ermitteln kann, kann es dazu kommen, dass der Halter ein Fahrtenbuc­h führen muss – im Regelfall ein halbes bis maximal ein Jahr lang. Im Buch müssen alle Fahrten mit Fahrername­n, Datum sowie Antrittsun­d Endzeit notiert werden. Das sei eine Art Vorbeugung­smaßnahme, sagt Janeczek, der in der Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV) tä- ist: Wird wieder jemand geblitzt, könne man anhand des Fahrtenbuc­hs ermitteln, wer den Wagen dabei gefahren hat.

Wann hat man als Halter ein Zeugnisver­weigerungs­recht?

Sich selbst muss man nicht belasten. Das gilt auch für nahe Angehörige. Dazu zählen Eltern, Enkel, Geschwiste­r, Ehepartner oder Verlobte, wie der ADAC erklärt. Ist dagegen zum Beispiel ein Freund gefahren, muss man ihn eigentlich benennen. Allerdings: Wenn die Behörde nicht weiß, wer hinter dem Lenkrad saß, kann sie dem Halter auch nicht das Zeugnisver­weigerungs­recht absprechen. Denn sie weiß in dem Fall ja nicht, ob vielleicht doch ein Verwandter gefahren ist.

Hat es Folgen für den Halter, wenn der Fahrer doch gefunden wird?

Nein. Die Behörde kann natürlich weiter ermitteln, wenn der Halter schweigt. Findet sie den tatsächlic­hen Fahrer, wird dieser angeschrie­ben und konfrontie­rt. Der ADAC stellt klar: „Die Ahndung richtet sich nach dem Bußgeldkat­alog und verteuert sich durch das vorangegan­gene Schweigen des Halters nicht.“

Wo liegt der Unterschie­d zwischen Betroffene­n und Zeuge?

Wird ein Halter als Betroffene­r und nicht als Zeuge angeschrie­ben, dann läuft das Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren gegen ihn selbst. Wenn er sich wehren will, muss er aktiv werden und Einspruch einlegen, wenn der Bußgeldbes­cheid kommt – Austig sitzen funktionie­rt in diesem Fall nicht. Als Betroffene­r werde man zum Beispiel angeschrie­ben, wenn das Geschlecht des Fahrers dem des Halters entspricht und das geschätzte Alter des Fahrers ungefähr mit dem des Halters übereinsti­mmt, erklärt Janeczek. Ist eine Frau Fahrzeugha­lterin und ist ein Mann geblitzt worden, wird die Frau dagegen in der Regel als Zeugin angeschrie­ben.

Auf dem Foto ist niemand eindeutig zu erkennen. Was nun?

Die Polizei kann den Halter vorladen oder zu Hause besuchen und Passfotos abgleichen. Vor Gericht können sogar spezielle Gutachten erstellt werden. Aus Janeczeks Erfahrung stellen Behörden aber bei qualitativ schlechten Fotos das Ver- fahren oft ein. Doch auch dann können sie dem Halter das Fahrtenbuc­h-Führen auferlegen. Das sei möglich, da es keine Strafe, sondern eine Auflage ist, so Janeczek.

Ab wann gibt es für geblitzte Fahrer eigentlich Punkte in Flensburg? Und wie teuer wird es?

Wer mit 21 km/h zu viel erwischt wird, bekommt einen Punkt in Flensburg. Das gilt inner- wie außerorts. Ab 31 km/h zu schnell innerhalb einer Ortschaft gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot, wie der ADAC erklärt. Außerorts liegt die Schwelle bei 41 km/h.

Bußgelder beginnen bereits bei 10 Euro für bis zu 10 km/h zu viel, sie reichen dann bis zu 680 Euro für mehr als 70 km/h zu schnell innerorts.

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Foto: Alexander Kaya Diesen Blitz fürchten alle Autofahrer: Die Radarfalle hat ausgelöst.

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