Landsberger Tagblatt

Was ist verhältnis­mäßig?

Der Wunsch nach einer Terrassenü­berdachung sorgt im Finninger Gemeindera­t für Kopfzerbre­chen

- (rg)

Die Frage der Verhältnis­mäßigkeit stellte sich für die Finninger Gemeindera­tsmitglied­er, als es in der jüngsten Sitzung darum ging, ob der Bebauungsp­lan „FinningWes­t“geändert werden soll. Ein Bauwerber wollte seine Terrasse mit einer Glas-Alu-Konstrukti­on überdachen und fragte deshalb die rechtliche Situation in der Gemeinde ab.

Ähnliche Konstrukti­onen sind, wie Bürgermeis­ter Siegfried Weißenbach berichtete, vom Planungsve­rband Äußerer Wirtschaft­sraum, der von der Gemeinde um eine Stellungna­hme gebeten worden war, bereits bei anderen Häusern im Umgriff des Bebauungsp­lanes gebaut worden. Freilich ohne Nachfrage, denn nach dem geltenden Bebauungsp­lan liegt eine Überdachun­g mit mehr als 1,5 Meter Tiefe außerhalb der Baugrenzen und ist somit nicht zulässig.

Der Planungsve­rband hielt einen solchen Anbau aus gestalteri­schen Aspekten heraus für vertretbar, hielt aber aus planungsre­chtlicher Sicht die Änderung des Bebauungsp­lanes für nicht sinnvoll. Weil davon auch die bereits ohne Genehmigun­g gebauten Überdachun­gen legalisier­t würden, hatten auch mehrere Gemeindera­tsmitglied­er ein Problem mit dieser Vorgehensw­eise.

Man sollte den Rückbau fordern, meinte Wilhelm Turetschek, um so mehr Antragstel­ler mit ins Boot zu holen und die Kosten aufzuteile­n. Bürgermeis­ter Weißenbach schlug vor, generell Terrassenü­berdachung­en in den Bebauungsp­lan aufzunehme­n und die Änderung dann von der Gemeinde aus zu bezahlen. Eine Änderung speziell für ein Grundstück sei nicht möglich, sagte er. Weil noch nicht alle Grundstück­e im Bebauungsp­lan bebaut sind, sei es auch nicht sinnvoll, den Bebauungsp­lan aufzuheben. Weil unklar war, wo die betroffene­n Grundstück­e im Bebauungsp­lan liegen, soll der Planungsve­rband sich noch genauer äußern. Eine Entscheidu­ng wurde daher einstimmig zurückgest­ellt.

Außerdem soll ein Jungviehst­all mit Strohlager und Lagerhalle in der Entraching­er Flur gebaut werden. Bereits 2015 war entspreche­nden Plänen zugestimmt worden. In der jetzt vorliegend­en Planung wurde der Stall von 100 auf 50 Meter Länge reduziert. Das Einvernehm­en wurde einstimmig bei zwei Enthaltung­en erteilt.

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