Was ist verhältnismäßig?
Der Wunsch nach einer Terrassenüberdachung sorgt im Finninger Gemeinderat für Kopfzerbrechen
Die Frage der Verhältnismäßigkeit stellte sich für die Finninger Gemeinderatsmitglieder, als es in der jüngsten Sitzung darum ging, ob der Bebauungsplan „FinningWest“geändert werden soll. Ein Bauwerber wollte seine Terrasse mit einer Glas-Alu-Konstruktion überdachen und fragte deshalb die rechtliche Situation in der Gemeinde ab.
Ähnliche Konstruktionen sind, wie Bürgermeister Siegfried Weißenbach berichtete, vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum, der von der Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten worden war, bereits bei anderen Häusern im Umgriff des Bebauungsplanes gebaut worden. Freilich ohne Nachfrage, denn nach dem geltenden Bebauungsplan liegt eine Überdachung mit mehr als 1,5 Meter Tiefe außerhalb der Baugrenzen und ist somit nicht zulässig.
Der Planungsverband hielt einen solchen Anbau aus gestalterischen Aspekten heraus für vertretbar, hielt aber aus planungsrechtlicher Sicht die Änderung des Bebauungsplanes für nicht sinnvoll. Weil davon auch die bereits ohne Genehmigung gebauten Überdachungen legalisiert würden, hatten auch mehrere Gemeinderatsmitglieder ein Problem mit dieser Vorgehensweise.
Man sollte den Rückbau fordern, meinte Wilhelm Turetschek, um so mehr Antragsteller mit ins Boot zu holen und die Kosten aufzuteilen. Bürgermeister Weißenbach schlug vor, generell Terrassenüberdachungen in den Bebauungsplan aufzunehmen und die Änderung dann von der Gemeinde aus zu bezahlen. Eine Änderung speziell für ein Grundstück sei nicht möglich, sagte er. Weil noch nicht alle Grundstücke im Bebauungsplan bebaut sind, sei es auch nicht sinnvoll, den Bebauungsplan aufzuheben. Weil unklar war, wo die betroffenen Grundstücke im Bebauungsplan liegen, soll der Planungsverband sich noch genauer äußern. Eine Entscheidung wurde daher einstimmig zurückgestellt.
Außerdem soll ein Jungviehstall mit Strohlager und Lagerhalle in der Entrachinger Flur gebaut werden. Bereits 2015 war entsprechenden Plänen zugestimmt worden. In der jetzt vorliegenden Planung wurde der Stall von 100 auf 50 Meter Länge reduziert. Das Einvernehmen wurde einstimmig bei zwei Enthaltungen erteilt.