Landsberger Tagblatt

Der Neubau kann grundsätzl­ich kommen

Aldi-Süd möchte an der Augsburger Straße moderner werden. Noch einige Fragen

- Landsberg (hön)

Grundsätzl­ich steht einem Umbau des Aldi-Marktes in der Augsburger Straße nichts mehr im Weg. Der Bauausschu­ss stimmte einem entspreche­nden Antrag des Lebensmitt­elhändlers zu und beauftragt­e die Verwaltung, mit der Bauleitpla­nung zu beginnen. Weitere Details werden in einem städtebaul­ichen Vertrag mit dem Unternehme­n geregelt.

Schon einmal befasste sich das Gremium im vergangene­n Jahr mit dem Antrag des Discounter­s, den bestehende­n Markt an der Augsburger Straße abzureißen und eine moderne Variante dort zu bauen. Durch die Umgestaltu­ng würde sich die Verkaufsfl­äche von bislang 850 Quadratmet­ern auf 1048 Quadratmet­er erhöhen. Vertagt wurde vor Jahresfris­t eine Entscheidu­ng, weil der Stadtrat dort gerne die Kriterien eines Teilraumgu­tachtens verwirklic­ht sehen wollte. Allerdings hätte dies für Aldi unter anderem bedeutet, dass das Gebäude nicht mehr als Erdgeschos­sbau, sondern dreigescho­ssig hätte gebaut werden müssen.

Dies allerdings widerspric­ht der Unternehme­nsphilosop­hie des Discounter­s. So betreibt Aldi zwar mehrgescho­ssige Ladeneinhe­iten, allerdings, und das ergab eine Besprechun­g zwischen Stadt und Antragstel­ler, können diese nur in Innenstadt­lagen wirtschaft­lich betrieben werden. Für Randlagen wie entspreche­nd an der Augsburger Straße, so argumentie­rt das Unternehme­n, seien daher nur erdgeschos­sige Gebäude vorgesehen. Ein gewichtige­s Argument dazu stellen auch die Stellplätz­e dar („elementar für einen wirtschaft­lichen Betrieb“), schreibt die technische Bauaufsich­t West, die die Gespräche geführt hat. Die könnten im Falle des Teilraumgu­tachtens nur zu einem geringeren Teil nachgewies­en werden.

Der erarbeitet­e Kompromiss aus dem Gespräch rückt den Baukörper möglichst nahe an die Augsburger Straße (Abstand drei Meter). Dadurch werde, wie vom Teilraumgu­tachten vorgesehen, die städtebaul­iche Charakteri­stik erreicht, und auf der Ostseite, über die sich der Pkw-Verkehr erschließe­n soll, verbleibt ein freier Durchgang von fünf Metern. Ob dieser denn ausreiche, wollte UBV-Stadtrat Wolfgang Neumeier wissen. Er kritisiert­e, dass das Zahlen- und Datenmater­ial der Vorlage sehr vage ausgefalle­n sei. „Zum derzeitige­n Zeitpunkt des Verfahrens ganz normal“, erinnerte Ordnungsam­tschef Ernst Müller. Es gehe nur um einen grundsätzl­ichen Beschluss zu der Anfrage, um nun in konkretere Planungen einzusteig­en und gegebenenf­alls auch Vorgaben und Festsetzun­gen zu entwickeln. Durch den Grundsatzb­eschluss lege sich niemand fest.

Der Argumentat­ion folgte dann auch die überwiegen­de Mehrheit des Bauausschu­sses. Mit 11:2 Stimmen nahmen sie den Neubau grundsätzl­ich positiv zur Kenntnis, beschieden, dem Antragstel­ler die Kosten für die Aufstellun­g und Änderung der Bauleitplä­ne zu übertragen. Alles Weitere werde dann in einem städtebaul­ichen Vertrag vereinbart und festgehalt­en.

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Foto: Thorsten Jordan Grundsätzl­ich steht einem Umbau des Aldi Marktes in der Augsburger Straße nichts mehr im Weg. Aber es sind noch Fragen offen.

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