Der Neubau kann grundsätzlich kommen
Aldi-Süd möchte an der Augsburger Straße moderner werden. Noch einige Fragen
Grundsätzlich steht einem Umbau des Aldi-Marktes in der Augsburger Straße nichts mehr im Weg. Der Bauausschuss stimmte einem entsprechenden Antrag des Lebensmittelhändlers zu und beauftragte die Verwaltung, mit der Bauleitplanung zu beginnen. Weitere Details werden in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Unternehmen geregelt.
Schon einmal befasste sich das Gremium im vergangenen Jahr mit dem Antrag des Discounters, den bestehenden Markt an der Augsburger Straße abzureißen und eine moderne Variante dort zu bauen. Durch die Umgestaltung würde sich die Verkaufsfläche von bislang 850 Quadratmetern auf 1048 Quadratmeter erhöhen. Vertagt wurde vor Jahresfrist eine Entscheidung, weil der Stadtrat dort gerne die Kriterien eines Teilraumgutachtens verwirklicht sehen wollte. Allerdings hätte dies für Aldi unter anderem bedeutet, dass das Gebäude nicht mehr als Erdgeschossbau, sondern dreigeschossig hätte gebaut werden müssen.
Dies allerdings widerspricht der Unternehmensphilosophie des Discounters. So betreibt Aldi zwar mehrgeschossige Ladeneinheiten, allerdings, und das ergab eine Besprechung zwischen Stadt und Antragsteller, können diese nur in Innenstadtlagen wirtschaftlich betrieben werden. Für Randlagen wie entsprechend an der Augsburger Straße, so argumentiert das Unternehmen, seien daher nur erdgeschossige Gebäude vorgesehen. Ein gewichtiges Argument dazu stellen auch die Stellplätze dar („elementar für einen wirtschaftlichen Betrieb“), schreibt die technische Bauaufsicht West, die die Gespräche geführt hat. Die könnten im Falle des Teilraumgutachtens nur zu einem geringeren Teil nachgewiesen werden.
Der erarbeitete Kompromiss aus dem Gespräch rückt den Baukörper möglichst nahe an die Augsburger Straße (Abstand drei Meter). Dadurch werde, wie vom Teilraumgutachten vorgesehen, die städtebauliche Charakteristik erreicht, und auf der Ostseite, über die sich der Pkw-Verkehr erschließen soll, verbleibt ein freier Durchgang von fünf Metern. Ob dieser denn ausreiche, wollte UBV-Stadtrat Wolfgang Neumeier wissen. Er kritisierte, dass das Zahlen- und Datenmaterial der Vorlage sehr vage ausgefallen sei. „Zum derzeitigen Zeitpunkt des Verfahrens ganz normal“, erinnerte Ordnungsamtschef Ernst Müller. Es gehe nur um einen grundsätzlichen Beschluss zu der Anfrage, um nun in konkretere Planungen einzusteigen und gegebenenfalls auch Vorgaben und Festsetzungen zu entwickeln. Durch den Grundsatzbeschluss lege sich niemand fest.
Der Argumentation folgte dann auch die überwiegende Mehrheit des Bauausschusses. Mit 11:2 Stimmen nahmen sie den Neubau grundsätzlich positiv zur Kenntnis, beschieden, dem Antragsteller die Kosten für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne zu übertragen. Alles Weitere werde dann in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart und festgehalten.