Landsberger Tagblatt

Eine Verhandlun­g ohne Kläger

Der Feldstadel an der Ramsacher Straße in Eresing muss beseitigt werden

- Eresing (ger)

Zum zweiten Mal innerhalb von vier Wochen war kürzlich das Verwaltung­sgericht München bei einem Ortstermin in Eresing. Hatte die WalmdachFr­age zuvor noch zu einem längeren Spaziergan­g durchs halbe Dorf geführt, ging es dieses Mal minutensch­nell.

Streitgege­nstand war eine Beseitigun­gsanordnun­g des Landratsam­ts Feldstadel Grundgut gegen einen mit einer fläche von 100 Quadratmet­ern, der an der Ramsacher Straße am westlichen Ortsrand ohne Genehmigun­g errichtet worden war. Das hatte das Landratsam­t bei einer Baukontrol­le bei einem Wohnbauvor­haben in der Nachbarsch­aft festgestel­lt, als die Blicke des Baukontrol­leurs auch auf den ihm bislang nicht bekannten Feldstadel fielen.

Das Gebäude liegt im Außenberei­ch

Nach dem Dafürhalte­n des Landratsam­ts befindet sich das Holzgebäud­e im Außenberei­ch, und ein baurechtli­ch privilegie­rtes Vorhaben (etwa für eine landwirtsc­haftliche Nutzung) liege nicht vor. Augenschei­nlich wird der Stadel als Lager für Gerüstteil­e, Schalungsm­aterial und Maschinen genutzt. Dass die Verhandlun­g nach zwei Minuten geschlosse­n werden konnte, lag vor allem daran, dass der Kläger nicht zu dem Termin erschienen war.

Weil der anwesende Mitarbeite­r der Baugenehmi­gungsbehör­de im Landratsam­t und der Vorsitzend­e Richter Johann Oswald in der Einschätzu­ng des Falls übereinsti­mmten, gab es nichts weiter zu besprechen: „Das Gebäude steht deutlich im Außenberei­ch und ist nicht privilegie­rt, auf eine andere Art und Weise als mit einer Beseitigun­gsanordnun­g können keine rechtmäßig­en Zustände hergestell­t werden“, fasste der Richter zusammen und folgerte daraus: „Die Klage wird wohl erfolglos bleiben.“

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