Eine Verhandlung ohne Kläger
Der Feldstadel an der Ramsacher Straße in Eresing muss beseitigt werden
Zum zweiten Mal innerhalb von vier Wochen war kürzlich das Verwaltungsgericht München bei einem Ortstermin in Eresing. Hatte die WalmdachFrage zuvor noch zu einem längeren Spaziergang durchs halbe Dorf geführt, ging es dieses Mal minutenschnell.
Streitgegenstand war eine Beseitigungsanordnung des Landratsamts Feldstadel Grundgut gegen einen mit einer fläche von 100 Quadratmetern, der an der Ramsacher Straße am westlichen Ortsrand ohne Genehmigung errichtet worden war. Das hatte das Landratsamt bei einer Baukontrolle bei einem Wohnbauvorhaben in der Nachbarschaft festgestellt, als die Blicke des Baukontrolleurs auch auf den ihm bislang nicht bekannten Feldstadel fielen.
Das Gebäude liegt im Außenbereich
Nach dem Dafürhalten des Landratsamts befindet sich das Holzgebäude im Außenbereich, und ein baurechtlich privilegiertes Vorhaben (etwa für eine landwirtschaftliche Nutzung) liege nicht vor. Augenscheinlich wird der Stadel als Lager für Gerüstteile, Schalungsmaterial und Maschinen genutzt. Dass die Verhandlung nach zwei Minuten geschlossen werden konnte, lag vor allem daran, dass der Kläger nicht zu dem Termin erschienen war.
Weil der anwesende Mitarbeiter der Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt und der Vorsitzende Richter Johann Oswald in der Einschätzung des Falls übereinstimmten, gab es nichts weiter zu besprechen: „Das Gebäude steht deutlich im Außenbereich und ist nicht privilegiert, auf eine andere Art und Weise als mit einer Beseitigungsanordnung können keine rechtmäßigen Zustände hergestellt werden“, fasste der Richter zusammen und folgerte daraus: „Die Klage wird wohl erfolglos bleiben.“