Neues Bauland am Ortsrand
In Kaltenberg wird ein weiteres, kleines Gebiet entstehen. Müssen die Alt-Anlieger für Erschließung zahlen?
Am südwestlichen Ortsrand von Kaltenberg wird ein kleines Wohngebiet entstehen. Der Geltendorfer Gemeinderat beschloss, für eine bisher knapp 3900 Quadratmeter große Ackerfläche westlich der Ringstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Dem Aufstellungsbeschluss vorausgegangen war eine notarielle Vereinbarung: Nach dieser kann die Gemeinde die Hälfte der künftigen Nettobaulandfläche von den bisherigen Eigentümern erwerben. Das neue Baugebiet soll die Bezeichnung „Kaltenberg – Lange Gräben“erhalten. Es erstreckt sich entlang eines Feldwegs, der westlich der Ringstraße von Norden nach Süden verläuft. Von diesem Weg aus sollen die Bauparzellen erschlossen werden. Diese Überlegung könnte jedoch Konfliktpotenzial haben, so war eine Wortmeldung von Jörg Burchardt (ÖDP) zu verstehen. Burchardt regte an, zu prüfen, ob die Bauplätze nicht von Westen erschlossen werden sollen. Er befürchtete, dass auch die Eigentümer der an der Westseite der Ringstraße liegenden Grundstücke herangezogen werden könnten, wenn der Feldweg zur Erschließungsstraße wird. Josef Weiß (CSU) teilte die Sorge nicht. „Ob die bezahlen müssen, bezweifle ich.“Der Höhensprung zwischen dem Weg und den Grundstücken sei so hoch, dass eine Zufahrt an dieser Seite nicht möglich sei.
Geschäftsstellenleiter Florian Hänle wies darauf hin, dass eine Erschließungsbeitragspflicht durchaus bestehen könnte. Diese sei auch gegeben, wenn ein Grundstück nur fußläufig erreichbar sei und der Höhenunterschied unter drei Metern liege. ● In Hausen werden für einen ortsansässigen Bauwilligen per Einbeziehungssatzung 750 Quadratmeter Bauland geschaffen – und zwar am südwestlichen Ortsrand an der Hauptstraße. Zugleich sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Restfläche des besagten 1250 Quadratmeter großen Grundstücks zum Preis von zehn Euro pro Quadratmeter zu erwerben. In diesem Zusammenhang wies Robert Sedlmayr (ÖDP) darauf hin, dass man auch eine Zufahrt zu den dahinterliegenden Flächen sichern solle. In diesem Bereich ist im Flächennutzungsplan ein Wohngebiet dargestellt. Allerdings, so Sedlmayr, seien bislang nicht alle Grundstückseigentümer in diesem Bereich mit einer Bebauung einverstanden.