Warten auf Antwort aus Kaltental
Keine Berufung im Windpark-Streit
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag der Gemeinde Kaltental abgelehnt, die Berufung im Rechtsstreit um die Genehmigung des Windparks zuzulassen. Das teilte Bürgermeister Erwin Karg in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats mit. Das Urteil, das Kaltental damit anfechten wollte, war im Januar 2016 gefällt worden. Nun sei nur noch das Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Karg habe seinen Amtskollegen Manfred Hauser angeschrieben, ob man denn nun nach erfolgtem Bau in Kaltental wirklich so durch den Anblick der Anlagen und den Infraschall belästigt werde wie befürchtet. Aber er habe keine Antwort darauf erhalten. ● Bauen Eingeschränkt wurde da Einheimischenmodell für den Erwerb von günstigen Grundstücken aus dem Besitz der Gemeinde. Neben den bisher schon geltenden Kriterien spielen nun das Vermögen und das Einkommen eine Rolle. So dürfen die Ersparnisse nicht den Wert des Grundstücks nach den Bodenrichtwerten überschreiten, das Jahreseinkommen muss unter dem Durchschnitt in der Gemeinde liegen und man darf kein weiteres Grundstück am Ort besitzen. Dies gab Karg als Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt. ● Toilette Vergeben wurden Aufträge für den Bau der öffentlichen Toilette im Innenhof des Rathauses. Für die Sanitär- und Heizungsarbeiten sind 15000 Euro fällig.