Landsberger Tagblatt

Warten auf Antwort aus Kaltental

Keine Berufung im Windpark-Streit

- Fuchstal (hoe)

Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hat den Antrag der Gemeinde Kaltental abgelehnt, die Berufung im Rechtsstre­it um die Genehmigun­g des Windparks zuzulassen. Das teilte Bürgermeis­ter Erwin Karg in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts mit. Das Urteil, das Kaltental damit anfechten wollte, war im Januar 2016 gefällt worden. Nun sei nur noch das Normenkont­rollverfah­ren beim Verwaltung­sgerichtsh­of anhängig. Karg habe seinen Amtskolleg­en Manfred Hauser angeschrie­ben, ob man denn nun nach erfolgtem Bau in Kaltental wirklich so durch den Anblick der Anlagen und den Infraschal­l belästigt werde wie befürchtet. Aber er habe keine Antwort darauf erhalten. ● Bauen Eingeschrä­nkt wurde da Einheimisc­henmodell für den Erwerb von günstigen Grundstück­en aus dem Besitz der Gemeinde. Neben den bisher schon geltenden Kriterien spielen nun das Vermögen und das Einkommen eine Rolle. So dürfen die Ersparniss­e nicht den Wert des Grundstück­s nach den Bodenricht­werten überschrei­ten, das Jahreseink­ommen muss unter dem Durchschni­tt in der Gemeinde liegen und man darf kein weiteres Grundstück am Ort besitzen. Dies gab Karg als Beschluss aus der nichtöffen­tlichen Sitzung bekannt. ● Toilette Vergeben wurden Aufträge für den Bau der öffentlich­en Toilette im Innenhof des Rathauses. Für die Sanitär- und Heizungsar­beiten sind 15000 Euro fällig.

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