Zeit, um Angehörige selbst zu pflegen
Die Pflegezeit soll Arbeitnehmern ermöglich, sich um ihre Verwandten zu kümmern. Wir erläutern, welche Rechte sie dabei haben und was Antragsteller beachten müssen
Berlin Für die meisten Arbeitnehmer ist der Alltag straff durchorganisiert. Doch dann passiert etwas Unerwartetes: Ein naher Angehöriger erleidet einen Schlaganfall und wird zum Pflegefall. Jemand aus der Familie muss von jetzt auf gleich trotz Berufstätigkeit Hilfe organisieren oder eben selbst dem Pflegebedürftigen zur Seite stehen. Im Folgenden ein Überblick, welche Möglichkeiten dabei der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer einräumt. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte in einem Betrieb mit mehr als 25 Arbeitnehmern tätig ist. Ebenso wie bei der Pflegezeit kann der Beschäftigte die Familienpflegezeit über ein zinsloses Darlehen finanzieren. „Wird vor der Familienpflegezeit noch eine Pflegezeit in Anspruch genommen, darf die Kombination eine Gesamtdauer von zwei Jahren nicht überschreiten“, sagt Verena Querling. Sie ist Referentin im Bereich des Pflegerechts bei der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Von dem Zeitpunkt der Ankündigung, eine Auszeit nehmen zu wollen, bis zum Ende der Familienpflegezeit oder der Pflegezeit darf der Arbeitgeber dem Beschäftigten nicht kündigen.
Was ist beim Antrag zu beachten?
Spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn muss der Beschäftigte den Arbeitgeber schriftlich darüber informieren, dass er Familienpflegezeit beanspruchen möchte. Von wann bis wann genau er oder sie Pflegezeit nimmt, muss zehn Arbeitstage vor Beginn der Auszeit angekündigt werden, erklärt die Ministeriumssprecherin: Der Beschäftigte muss mitteilen, um wie viele Stunden die Arbeitszeit reduziert werden soll. „Dabei ist auch anzugeben, an welchen Tagen der Arbeitnehmer wie viele Stunden arbeiten möchte“, sagt Querling. Dem Schreiben muss der Pflegegrad-Bescheid des Angehörigen beiliegen.
Bofrost ruft Himbeeren zurück
Das Unternehmen Bofrost ruft tiefgefrorene Himbeeren zurück. Im Rahmen von Routinekontrollen sei in einer Probe Himbeeren eine Verunreinigung mit Noroviren festgestellt worden, teilte Bofrost gestern mit. Das Unternehmen hat daraufhin am vergangenen Mittwoch, den 3. Mai, vorsorglich entschieden, alle Produkte der betreffenden Charge (Himbeeren mit Artikelnummer 802 und Mindesthaltbarkeitsdatum 1.6.2019) zurückzurufen. Da Bofrost seine Kunden persönlich zu Hause beliefert, habe man inzwischen die möglichen Käufer ermittelt und durch ein persönliches Schreiben benachrichtigt. Die Rücknahme der Produkte erfolge direkt über die Bofrost-Verkäufer. Der Rückruf der Charge solle in Kürze abgeschlossen sein.
Koi Karpfen brauchen im Sommer anderes Futter
Sie sind die Stars im Gartenteich: Koi-Karpfen. Damit die Fische gesund bleiben, muss vor allem die Nährstoffversorgung stimmen. Welches Futter Halter wählen und wie viel davon, hängt stark von der Jahreszeit ab. Erst wenn das Wasser sieben bis zehn Grad Celsius erreicht hat, kann die Futtermenge gesteigert werden. Leicht verdauliches Sinkfutter mit einem hohen Kohlenhydratanteil ist dann ideal, rät Ulli Gerlach von der Fördergemeinschaft Leben mit Heimtieren. Steigt die Wassertemperatur im Sommer weiter, sollte das Futter dagegen mehr Protein und Fett enthalten, da die Fische bei Wärme aktiver sind. Für die richtige Futtermenge ist Fingerspitzengefühl nötig. Laut Gerlach ist es ein Irrtum, dass Kois durch viel Futter schneller wachsen. Bei Überangebot werden die Kois eher unförmig oder gar krank.