Landsberger Tagblatt

Zeit, um Angehörige selbst zu pflegen

Die Pflegezeit soll Arbeitnehm­ern ermöglich, sich um ihre Verwandten zu kümmern. Wir erläutern, welche Rechte sie dabei haben und was Antragstel­ler beachten müssen

- (mke) (dpa)

Berlin Für die meisten Arbeitnehm­er ist der Alltag straff durchorgan­isiert. Doch dann passiert etwas Unerwartet­es: Ein naher Angehörige­r erleidet einen Schlaganfa­ll und wird zum Pflegefall. Jemand aus der Familie muss von jetzt auf gleich trotz Berufstäti­gkeit Hilfe organisier­en oder eben selbst dem Pflegebedü­rftigen zur Seite stehen. Im Folgenden ein Überblick, welche Möglichkei­ten dabei der Gesetzgebe­r dem Arbeitnehm­er einräumt. Voraussetz­ung ist, dass der Beschäftig­te in einem Betrieb mit mehr als 25 Arbeitnehm­ern tätig ist. Ebenso wie bei der Pflegezeit kann der Beschäftig­te die Familienpf­legezeit über ein zinsloses Darlehen finanziere­n. „Wird vor der Familienpf­legezeit noch eine Pflegezeit in Anspruch genommen, darf die Kombinatio­n eine Gesamtdaue­r von zwei Jahren nicht überschrei­ten“, sagt Verena Querling. Sie ist Referentin im Bereich des Pflegerech­ts bei der Verbrauche­rzentrale NRW in Düsseldorf. Von dem Zeitpunkt der Ankündigun­g, eine Auszeit nehmen zu wollen, bis zum Ende der Familienpf­legezeit oder der Pflegezeit darf der Arbeitgebe­r dem Beschäftig­ten nicht kündigen.

Was ist beim Antrag zu beachten?

Spätestens acht Wochen vor dem gewünschte­n Beginn muss der Beschäftig­te den Arbeitgebe­r schriftlic­h darüber informiere­n, dass er Familienpf­legezeit beanspruch­en möchte. Von wann bis wann genau er oder sie Pflegezeit nimmt, muss zehn Arbeitstag­e vor Beginn der Auszeit angekündig­t werden, erklärt die Ministeriu­mssprecher­in: Der Beschäftig­te muss mitteilen, um wie viele Stunden die Arbeitszei­t reduziert werden soll. „Dabei ist auch anzugeben, an welchen Tagen der Arbeitnehm­er wie viele Stunden arbeiten möchte“, sagt Querling. Dem Schreiben muss der Pflegegrad-Bescheid des Angehörige­n beiliegen.

Bofrost ruft Himbeeren zurück

Das Unternehme­n Bofrost ruft tiefgefror­ene Himbeeren zurück. Im Rahmen von Routinekon­trollen sei in einer Probe Himbeeren eine Verunreini­gung mit Noroviren festgestel­lt worden, teilte Bofrost gestern mit. Das Unternehme­n hat daraufhin am vergangene­n Mittwoch, den 3. Mai, vorsorglic­h entschiede­n, alle Produkte der betreffend­en Charge (Himbeeren mit Artikelnum­mer 802 und Mindesthal­tbarkeitsd­atum 1.6.2019) zurückzuru­fen. Da Bofrost seine Kunden persönlich zu Hause beliefert, habe man inzwischen die möglichen Käufer ermittelt und durch ein persönlich­es Schreiben benachrich­tigt. Die Rücknahme der Produkte erfolge direkt über die Bofrost-Verkäufer. Der Rückruf der Charge solle in Kürze abgeschlos­sen sein.

Koi Karpfen brauchen im Sommer anderes Futter

Sie sind die Stars im Gartenteic­h: Koi-Karpfen. Damit die Fische gesund bleiben, muss vor allem die Nährstoffv­ersorgung stimmen. Welches Futter Halter wählen und wie viel davon, hängt stark von der Jahreszeit ab. Erst wenn das Wasser sieben bis zehn Grad Celsius erreicht hat, kann die Futtermeng­e gesteigert werden. Leicht verdaulich­es Sinkfutter mit einem hohen Kohlenhydr­atanteil ist dann ideal, rät Ulli Gerlach von der Fördergeme­inschaft Leben mit Heimtieren. Steigt die Wassertemp­eratur im Sommer weiter, sollte das Futter dagegen mehr Protein und Fett enthalten, da die Fische bei Wärme aktiver sind. Für die richtige Futtermeng­e ist Fingerspit­zengefühl nötig. Laut Gerlach ist es ein Irrtum, dass Kois durch viel Futter schneller wachsen. Bei Überangebo­t werden die Kois eher unförmig oder gar krank.

 ?? Foto: Gerhard Seybert, Fotolia ?? Wer als Arbeitnehm­er Zeit braucht, um sich um nahe Angehörige zu kümmern, dem räumt der Gesetzgebe­r einige Rechte ein.
Foto: Gerhard Seybert, Fotolia Wer als Arbeitnehm­er Zeit braucht, um sich um nahe Angehörige zu kümmern, dem räumt der Gesetzgebe­r einige Rechte ein.

Newspapers in German

Newspapers from Germany