Landsberger Tagblatt

Grapscher muss in Haft

Erstes Urteil nach Gesetzesve­rschärfung

- Bautzen (dpa)

Vermutlich erstmals nach der Verschärfu­ng des Gesetzes zur sexuellen Belästigun­g ist in Deutschlan­d ein Grapscher verurteilt worden. Er muss ins Gefängnis.

Das Amtsgerich­t im sächsische­n Bautzen verurteilt­e einen 27-jährigen Libyer am Mittwoch zu vier Monaten Freiheitss­trafe ohne Bewährung, weil er einer 34-Jährigen gegen deren Willen dreimal an den Po gefasst hatte. „Das Strafmaß ist schon exorbitant, aber vom Gesetzgebe­r so gewollt“, sagte Richter Dirk Hertle gestern.

Der Paragraf 184i wurde nach den Vorfällen auf der Kölner Domplatte an Silvester 2015, als vorwiegend junge Flüchtling­e aus Nordafrika massenhaft Frauen belästigt und sexuell bedrängt hatten, ins Strafgeset­zbuch eingeführt. Im November 2016 trat er in Kraft. Zwei Wochen später habe sich die Tat in Bautzen ereignet, sagte Hertle. Der Angeklagte habe die Belästigun­g geleugnet und gesagt, dass er die Frau zum Kaffee habe einladen wollen, er habe sie nur am Oberarm berührt. Die 34-Jährige schilderte es laut

anders: „Erst wollte er Feuer, dann wich er mir nicht mehr von der Seite. Dreimal griff er mir zwischen die Pobacken, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich das nicht will.“

In das Urteil floss auch ein Ladendiebs­tahl mit ein. Hertle verwies auf die hohe „Straffälli­gkeitsquot­e“des erst seit März 2016 in Deutschlan­d lebenden Asylbewerb­ers, der auch wegen Schwarzfah­rens einen Strafbefeh­l erhalten habe. „Der brauchte einen Schuss vor den Bug.“In seinem Urteil folgte er dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft.

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