Pfand auch auf Saftschorle
Was sich mit dem neuen Verpackungsgesetz ändert
Berlin Nach langem Hin und Her hat der Bundesrat gestern einem neuen Verpackungsgesetz seinen Segen erteilt. Damit kann das Gesetz am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Ein Überblick, was sich ändert.
Was ändert sich für Verbraucher?
Im Supermarkt informieren künftig Schilder an Regalen darüber, wo Mehrwegflaschen stehen. Außerdem wird auf einige Getränke Pfand fällig, die bisher pfandfrei waren: auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Anders als geplant bleibt bei den Mülltonnen im Hof alles beim Alten. Ob man eine Gelbe Tonne oder Gelbe Säcke hat, hängt davon ab, wie sich Kommunen und private Unternehmen verständigen. Dahinter steht ein Streit zwischen den Kommunen und den Privatunternehmen, die Verpackungsmüll sammeln und verwerten. Die Wertstoffsammlung ist ein gutes Geschäft, die privaten Unternehmen machen nach Angaben des Verbands der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) pro Jahr rund eine Milliarde Euro Umsatz. Das wollten sie sich nicht von den Kommunen wegnehmen lassen. So kam es, dass aus dem bereits 2011 angedachten Wertstoffgesetz nichts wurde, stattdessen kommt nun ein abgespecktes Verpackungsgesetz.
Was sollen die „Mehrweg“-Schilder an den Flaschenregalen bringen?
Das Bundesumweltministerium will damit Verbraucher dazu bringen, mehr Mehrweg zu kaufen. Auch eine Mehrwegquote wird – anders als ursprünglich geplant – im Gesetz verankert. Der Mehrweganteil soll mindestens bei 70 Prozent liegen – 70 Prozent der Getränkeverpackungen sollen also wiederverwendbar sein. Bisher liegt der Anteil bei 45 Prozent, Tendenz sinkend. Sanktionen sind aber nicht geplant.
Welche Kritik gibt es an dem Gesetz?
Sehr viel – und eigentlich von allen Seiten. Selbst Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat gesagt, sie hätte sich mehr vorstellen können – aber nun sei es besser, diesen Kompromiss zu haben, als gar keinen. Ein Kritikpunkt ist, dass Hersteller und Handel über eine neue Zentrale Stelle die Marktüberwachung zum Teil selbst übernehmen. Umweltschützer fordern zudem Sanktionen für ein Verfehlen der Mehrwegquote. Die Opposition im Bundestag ist unzufrieden damit, dass die Wertstofftonne nicht in ganz Deutschland kommt.