Landsberger Tagblatt

Den Schilderwa­ld bereinigen?

Bankgebäud­e Im Zuge der VR-Bank-Pläne in Utting debattiert der Gemeindera­t über die Gestaltung der Kreuzung. Ein Vorschlag folgt

- VON DAGMAR KÜBLER Utting

An der Ecke zwischen Schondorfe­r Straße und Seefelderh­ofberg in Utting will die VR-Bank ein Wohn- und Geschäftsh­aus mit Tiefgarage im Rahmen eines vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lans errichten. Dieser wurde nun in einigen Punkten geändert, wie Peter Gradl vom Ingenieurb­üro aus Schondorf erläuterte. Hintergrun­d ist, dass sich die Bank für die Nutzung des Obergescho­sses noch Optionen offenhalte­n will, das heißt, hier soll auch Wohnen möglich sein, nicht nur eine gewerblich­e Nutzung.

Das Bauvorhabe­n liegt in einem Mischgebie­t. Das Maß der baulichen Nutzung beträgt 450 Quadratmet­er überbaubar­e Grundfläch­e. Die Wandhöhe wird 6,90, die Firsthöhe 11,68 Meter betragen. Die Einfahrt liegt an der Schondorfe­r Straße, ausgefahre­n wird auf den Seefelderh­ofberg. Dort liegt auch die Tiefgarage­n-Ein- und Ausfahrt. Geplant sind 14 Tiefgarage­n- und sieben Außenstell­plätze. Im Erdgeschos­s werden sich die Räume der Bank befinden; außerdem soll sich dort ein Café ansiedeln.

Helmut Schiller (SPD) war es wichtig, dass das Gebäude behinderte­ngerecht ist. Der Eingang in die Bank sei ebenerdig, so Gradl. Alle vier Geschosse seien mit einem Aufzug erreichbar. Auch die Toiletten seien behinderte­ngerecht. Claudia Sauter (CSU) drang darauf, die Gelegenhei­t zu nutzen, um den Schilderwa­ld an der Kreuzung zu beseitigen und die Beschilder­ung schöner zu gestalten. Bürgermeis­ter Josef Lutzenberg­er (GAL) wies darauf hin, dass hierbei Verkehrs-, gemeindeei­gene und private Schilder unterschie­dlich zu behandeln seien. Für die Schilder der Firmen will der Gewerbever­band bis Ende Mai einen Vorschlag präsentier­en. Der Gemeindera­t billigte die Entwurfspl­anung des vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lans einstimmig.

Weitere Bausachen standen auf der Tagesordnu­ng: In der Andechser Straße 1 soll an ein Zweifamili­enhaus ein Einfamilie­nhaus angebaut werden. Dafür ist eine Änderung des Bebauungsp­lans notwendig, der der Gemeindera­t sein Einverstän­dnis erteilte. Eine Abfuhr erhielt allerdings die geplante Dachform, ein Flachdach. Der Gemeindera­t hielt daran fest, dass ein Satteldach errichtet werden muss.

Zum zweiten Mal beschäftig­te sich der Gemeindera­t mit dem Bau eines Wohnhauses mit Ladengesch­äft Im Gries. Zwar hatte das Gremium bereits sein Einverstän­dnis erteilt, doch im Landratsam­t ist man der Meinung, dass die Abstandsfl­ächen nicht eingehalte­n werden können. Nach der geänderten Planung steht das Haus nun 1,50 Meter näher an der Straße und schließt mit dem Nachbargeb­äude bündig ab. Zudem hat das Gebäude nur noch ein Dach und nicht zwei Giebel. Der Gemeindera­t erteilte sein Einverstän­dnis.

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