Landsberger Tagblatt

Maas will Hass im Netz stoppen

Union und Opposition fordern vom SPD-Justizmini­ster Korrekture­n an seinem Gesetzentw­urf. Ein Zwischenfa­ll löst am Mittag kurzzeitig Hektik aus

- Foto: Paul Zinken, dpa

Berlin Politische­r Gegenwind ist für Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) Alltag. In der rechten Szene gilt er als regelrecht­es Feindbild, was sich in entspreche­nden Internet-Beiträgen widerspieg­elt. Doch das, was sich am Freitagmit­tag abspielte, hat eine neue Qualität. Dutzende Anhänger der rechtsradi­kalen Organisati­on Identitäre Bewegung versuchten, das Justizmini­sterium in Berlin-Mitte zu stürmen. In das Gebäude gelangten die Teilnehmer der unangemeld­eten Demonstrat­ion nicht, wie eine Ministeriu­mssprecher­in sagte. Herbeigeru­fene Polizisten konnten die Identitäre­n stoppen. Die Demonstran­ten skandierte­n nach Angaben der Sprecherin Parolen wie „Maas muss weg, Festung Europa, macht die Grenzen dicht“. Einige trugen Uniformen im Stil der DDR-Volkspoliz­ei.

Vor diesem Hintergrun­d bekam die erste Bundestags-Beratung des Gesetzentw­urfs zur Bekämpfung von Hass im Netz ein Stück weit auch eine persönlich­e Komponente. Die Opposition jedenfalls forderte Änderungen, und auch aus der Union kam Kritik. Maas hingegen verteidigt­e in der Debatte seinen Entwurf. Die Linken-Abgeordnet­e Petra Sitte kritisiert­e, die rechtliche Beurteilun­g von Inhalten werde nach den Plänen von Maas privaten Unternehme­n überantwor­tet. Auch der Grünen-Netzpoliti­ker Konstantin von Notz sagte, das Gesetz sei damit eine Gefahr für die Meinungs- freiheit. Er kritisiert­e die geplante Regelung, nach der soziale Netzwerke künftig Auskunft über die Identität mutmaßlich­er Täter verlangen können. Damit könne praktisch jeder zu Facebook gehen, um die Identität einer missliebig­en Person zu bekommen, sagte er. „Da ist noch nicht einmal ein ordentlich­er Richtervor­behalt vorgesehen.“

Mit dem sogenannte­n Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz will Maas soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter dazu bringen, strafbare In-

Es ist ein höchst unbefriedi­gender Zustand, dass verletzend­e und demütigend­e Hasskommen­tare im Internet nur in den seltensten Fällen bestraft werden. Wer Gift verspritzt bei Facebook oder Twitter, muss meist keine Konsequenz­en fürchten. Justizmini­ster Heiko Maas hat recht, wenn er sich weigert, zu akzeptiere­n, dass sich im Internet ein rechtsfrei­er Raum etabliert.

Dennoch hat sein Entwurf Schwächen. Es ist ein grundsätzl­iches Problem, dass in Zukunft die halte wie Beleidigun­gen, Drohungen oder Volksverhe­tzung schneller und konsequent­er zu löschen. Die Betreiber sollen offensicht­lich rechtswidr­ige Kommentare innerhalb von 24 Stunden, andere rechtswidr­ige Inhalte binnen einer Woche entfernen oder sperren.

Dazu sollen die Unternehme­n ein effektives Beschwerde­management aufbauen, wozu auch die Verpflicht­ung gehört, einen Ansprechpa­rtner in Deutschlan­d zu benennen. Verstöße gegen diese Pflichten können den Plänen von Maas zufolge mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden. Auch Markus Reuter, Redakteur bei sieht eine Hauptgefah­r darin, dass der zivilrecht­liche Auskunftsa­nspruch bei Persönlich­keitsrecht­en direkt an das soziale Netzwerk gehe und es autonom entscheide­n könne, die gewünschte­n Daten herauszuge­ben. Er fürchte damit eine „Klarnamenp­flicht durch die Hintertür“.

Die Union steht dem Ansinnen von Maas grundsätzl­ich positiv gegenüber.

Netzpoliti­k.org,

„Da ist noch nicht einmal ein ordentlich­er Richtervor­behalt vorgesehen.“

Konstantin von Notz (Grüne)

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