Landsberger Tagblatt

Ein Entwurf mit Schwächen

- (epd, afp)

SIMON KAMINSKI Anbieter selber entscheide­n sollen, was strafrecht­lich relevant ist und was nicht. Was qualifizie­rt einen Konzern wie Facebook dafür? Für Straftaten ist der Staatsanwa­lt zuständig. Das sollte so bleiben – auch im Internet. Alle anderen Lösungen gefährden die Meinungsfr­eiheit.

Intelligen­ter wäre es, wenn die Unternehme­n verpflicht­et werden, die Voraussetz­ungen dafür zu schaffen, Hassbotsch­aften schnell und unkomplizi­ert zu löschen. Es bedarf zudem fester Ansprechpa­rtner in den Firmen. Gleichzeit­ig müssen Polizei und Justiz technisch und personell in die Lage versetzt werden, effektiv zu handeln. Aber auch vom Koalitions­partner kommen Widerworte: Weil das Gesetz nicht früher gekommen sei, stehe man nun unter Zeitdruck, sagte die CDU-Abgeordnet­e Elisabeth Winkelmeie­r-Becker. Sie schlug vor, die Beurteilun­g der Inhalte an ein Verfahren ähnlich dem der Altersfrei­gabe bei Filmen durch eine freiwillig­e Selbstkont­rolle anzulehnen. Dies könne mehr Akzeptanz schaffen, sagte sie. Maas betonte, es gebe keine Bußgelder für das Nicht-Löschen einzelner Kommentare, sondern nur dann, wenn kein systematis­ches Verfahren nachgewies­en werde. Seit September 2016 stelle Deutschlan­d Griechenla­nd 500 Umsiedlung­splätze im Monat zur Verfügung, dabei würden auch „im großen Umfang familiäre Bezüge berücksich­tigt“.

Die Frage, wie viele der mehr als eine Million Flüchtling­e, die seit 2015 nach Deutschlan­d gekommen sind, ihre Familien nachholen werden, sorgt bereits seit Beginn der Flüchtling­skrise für Diskussion­sstoff. Zahlreiche Angehörige von

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