Warten auf eine eigene Wohnung
Wohin mit den Familien von anerkannten Flüchtlingen? In Stadt, Märkten und Gemeinden im Landkreis gibt es kaum Wohnraum. Das Landratsamt greift zu einer Notlösung
Geht es nach Sozialministerin Emilia Müller, dann sollen die Kommunen in Bayern zeitnah neue Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge finden, die derzeit noch in Asylunterkünften leben. 33000 solcher Fehlbeleger sind aktuell in den Unterkünften in Bayern untergebracht, im Landkreis sind es 660. Für Müller keine Dauerlösung, wie sie in einem Brief an die kommunalen Spitzenverbände mitgeteilt hat. Doch wohin mit den Flüchtlingen? Und wohin mit ihren Familien?
Wolfgang Müller, der Pressesprecher des Landratsamts, spricht von einer schwierigen Situation. Wohnungen seien im Landkreis knapp und teuer. Für eine Familie mit sechs bis zehn Personen auf die Schnelle Wohnraum zu finden, sei schier unmöglich. Dabei holen immer mehr anerkannte Flüchtlinge Eltern, Frau und Kinder nach. Mangels anderer Alternativen wer- sie in der ehemaligen Soccerhalle neben dem Lechtalbad in Kaufering untergebracht. Neun Familien leben dort, etwas abgetrennt von den anderen 150 Bewohnern, allesamt Asylbewerber.
Bislang hat der Freistaat die Fehlbelegungen wissentlich geduldet, um die Kommunen bei der ohnehin oft schweren Suche nach Wohnungen zu entlasten. Doch jetzt geht offenbar die Angst um, dass es zu viele werden. Nach Prognosen des Sozialministeriums könnte die Zahl der Fehlbeleger in Bayern bis Ende des Jahres auf das Doppelte steigen. So dramatisch stellt sich die Situation im Landkreis offenbar nicht dar. Im Landratsamt rechnet man höchstens mit bis zu 800 Fehlbelegern am Ende des Jahres. Denn derzeit würden täglich Asylgesuche abgelehnt.
Offiziell sehen die kommunalen Spitzenverbände trotz des Schreibens der Sozialministerin keinen zwingenden Handlungsbedarf. Christian Bernreiter, der Präsident des Landkreistages, sieht die Landkreise nicht in der Pflicht, Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge zu suchen. Zumal die Landkreise gar keine Wohnungen für diesen Zweck anmieten dürfen. „Wir sehen uns eher in der Rolle des Koordinators“, sagt Wolfgang Müller. Ende ein Mietvertrag für eine Asylunterkunft, werde der Vermieter gleich gefragt, ob er nicht an anerkannte Flüchtlinge vermieten würde. „Wir sind da durchaus erfolgreich“, sagt der Pressesprecher. Oft gelinge die Vermittlung einer Wohnung auch über ehrenamtliche Helfer.
Über die Verteilung der Lasten der Unterbringung streiten Landkreise, Städte und Gemeinden hinter den Kulissen. Der Landkreistag hat jetzt Stellung bezogen. In einem Schreiben an die Landkreise, das unserer Zeitung vorliegt, wird die Rolle der Landkreise so dargestellt: „Für alle Beteiligten ist erkennbar, dass gemeinsame Anstrengungen erforderlich sind, um die Wohnden raumversorgung der Bleibeberechtigten – wie im Übrigen auch sonstiger Bedürftiger – sicherzustellen. Da der Wohnungsbau jedoch keine Aufgabe der Landkreise ist, ist es für die Landkreise nicht möglich, Wohnungen selbst anzumieten, um sie an Bleibeberechtigte weiter zu vermieten. Ihre Rolle konzentriert sich somit auf Hilfestellungen beziehungsweise Koordination.“
Die Sorgen der Gemeinden in Bayern sind in erster Linie finanzieller Art. Stand heute ist die Kostendeckung durch den Bund bis ins Jahr 2018 noch sichergestellt. Und danach? An wen fallen dann die Kosten der Unterbringung für anerkannte Flüchtlinge und deren Familien zurück? Diese müssten sich eigentlich selbst eine Wohnung suchen. Gelingt das nicht, stehen sie auf der Straße und sind obdachlos. Und Obdachlosen müssen bekanntlich Städte, Märkte und Gemeinden ein Dach über dem Kopf zu Verfügung stellen.