Frau im Kaufrausch
Mit den Namen von Verwandten ging eine 32-Jährige im Internet auf große Shoppingtour. Jetzt wurde sie vor Gericht verurteilt
Landkreis Zahlreiche Internetkäufe unter falschem Namen haben einer 32-jährigen Frau aus dem nördlichen Landkreis eine Bewährungsstrafe eingebracht. 38-mal, so der Vorwurf von Staatsanwältin Raluca Sandner, habe die Frau zwischen 2011 und 2015 in betrügerischer Absicht Waren bestellt, indem sie dabei falsche Namen angab – von verschiedenen Verwandten wie ihrem Bruder oder Partner.
Wie die Angeklagte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Landsberg sagte, wurde sie von der Mutter ihres Partners ertappt. Rechnungen in einer Schublade lie- ferten den Beweis. Die Hausfrau und Mutter zweier Kinder gestand jedes Delikt. Heute bereue sie sehr, was sie damals tat. Hauptsächlich habe sie Bekleidung für die Kinder bestellt, oft hätte sie die Sachen allerdings nicht gebraucht und anschließend weggeworfen oder verschenkt. Laut eigener Aussage habe sie in einer schwierigen Lebensphase die Kaufsucht entwickelt, sei aber von verschiedenen Therapeuten abgewiesen worden. Als ihr Partner den Computer zu sich nahm, habe sie mit den Bestellungen aufgehört. Heute könne sie es nicht mehr nachvollziehen.
Die Gläubiger der Käuferin hätten sich bislang ruhig verhalten, al- lerdings stand dennoch, laut eigener Aussage, vor Kurzem der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Den Schaden in Höhe von insgesamt knapp 5000 Euro wolle sie in den nächsten Jahren abbezahlen, versicherte die Angeklagte.
Da sie gestanden hatte, kam es zu einem schnellen Schuldspruch. Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft von 15 Monaten Haft. Allerdings kam sie mit dreijähriger Bewährungsstrafe davon. Zusätzlich muss sie 80 Sozialstunden ableisten. Die Angeklagte war mit dem Urteil einverstanden, entschuldigte sich für ihre Taten und fügte hinzu, dass sie gewillt sei, „alles wieder in den Griff zu kriegen“.