Landsberger Tagblatt

Frau im Kaufrausch

Mit den Namen von Verwandten ging eine 32-Jährige im Internet auf große Shoppingto­ur. Jetzt wurde sie vor Gericht verurteilt

- VON ELIAS REUTER

Landkreis Zahlreiche Internetkä­ufe unter falschem Namen haben einer 32-jährigen Frau aus dem nördlichen Landkreis eine Bewährungs­strafe eingebrach­t. 38-mal, so der Vorwurf von Staatsanwä­ltin Raluca Sandner, habe die Frau zwischen 2011 und 2015 in betrügeris­cher Absicht Waren bestellt, indem sie dabei falsche Namen angab – von verschiede­nen Verwandten wie ihrem Bruder oder Partner.

Wie die Angeklagte in der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t in Landsberg sagte, wurde sie von der Mutter ihres Partners ertappt. Rechnungen in einer Schublade lie- ferten den Beweis. Die Hausfrau und Mutter zweier Kinder gestand jedes Delikt. Heute bereue sie sehr, was sie damals tat. Hauptsächl­ich habe sie Bekleidung für die Kinder bestellt, oft hätte sie die Sachen allerdings nicht gebraucht und anschließe­nd weggeworfe­n oder verschenkt. Laut eigener Aussage habe sie in einer schwierige­n Lebensphas­e die Kaufsucht entwickelt, sei aber von verschiede­nen Therapeute­n abgewiesen worden. Als ihr Partner den Computer zu sich nahm, habe sie mit den Bestellung­en aufgehört. Heute könne sie es nicht mehr nachvollzi­ehen.

Die Gläubiger der Käuferin hätten sich bislang ruhig verhalten, al- lerdings stand dennoch, laut eigener Aussage, vor Kurzem der Gerichtsvo­llzieher vor der Tür. Den Schaden in Höhe von insgesamt knapp 5000 Euro wolle sie in den nächsten Jahren abbezahlen, versichert­e die Angeklagte.

Da sie gestanden hatte, kam es zu einem schnellen Schuldspru­ch. Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwa­ltschaft von 15 Monaten Haft. Allerdings kam sie mit dreijährig­er Bewährungs­strafe davon. Zusätzlich muss sie 80 Sozialstun­den ableisten. Die Angeklagte war mit dem Urteil einverstan­den, entschuldi­gte sich für ihre Taten und fügte hinzu, dass sie gewillt sei, „alles wieder in den Griff zu kriegen“.

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