Landsberger Tagblatt

Das ändert sich diesen Monat

Urlauber zahlen jetzt weniger für Telefonate im Ausland

- Berlin Roaming Transparen­z Elektroger­äte (dpa)

Für rund eine Million Leiharbeit­er gilt neuerdings wieder eine verbindlic­he Lohnunterg­renze. Mit Inkrafttre­ten der dritten Mindestloh­n-Verordnung für die Leiharbeit­sbranche liegt sie nach Angaben der Bundesregi­erung bei 8,91 Euro in den neuen und 9,23 Euro in den alten Bundesländ­ern. Eine Übersicht, was sich für Verbrauche­r noch in diesem Monat ändert: ● Verbrauche­r können laut Bundesregi­erung ab 15. Juni in den 28 EU-Staaten sowie Norwegen, Liechtenst­ein und Island ohne zusätzlich­e Kosten telefonier­en, surfen und Kurznachri­chten verschicke­n. Reisende können ihre SIM-Karte aus dem Ausland nutzen wie zu Hause – ohne Extra-Gebühren. Anbieter dürfen den Angaben zufolge jedoch Aufschläge berechnen bei Missbrauch oder einer zweckentfr­emdeten Nutzung von Roaming-Diensten. ● Telefon- und Internet-Anbieter müssen ihre Kunden nach Angaben der Bundesregi­erung verständli­ch und übersichtl­ich über ihre Leistungen informiere­n, und zwar vor Vertragssc­hluss – etwa über die verfügbare Datenübert­ragungsrat­e, welche Dienste im vereinbart­en Datenvolum­en enthalten sind, die Vertragsla­ufzeit und Preise. Um automatisc­he Vertragsve­rlängerung­en zu vermeiden, müsse die monatliche Rechnung zudem Auskunft darüber geben, bis wann zu kündigen sei. Die Regelungen sind am 1. Juni mit einer Übergangsf­rist von sechs Monaten in Kraft getreten. ● Nehmen Vertreiber alte Elektroger­äte nicht oder nicht voll zurück, gilt dies laut Bundesregi­erung künftig als Ordnungswi­drigkeit. Den Händlern drohen Bußgelder von bis zu 100 000 Euro. Nach dem Gesetz müssen Geschäfte Geräte mit einer Kantenläng­e bis 25 Zentimeter ohne Kassenbon und ohne den Kauf eines neuen Geräts zurücknehm­en. Größere Geräte dürfen Kunden nur beim Kauf eines neuen kostenlos abgeben.

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