Sonnenstrom direkt vom Dach
Neues Gesetz fördert Vermieter, die selbst erzeugten Strom aus Fotovoltaik-Anlagen an ihre Mieter liefern. Diese sind jedoch nicht zur Abnahme verpflichtet.
Bisher hatten vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, lokal erzeugten Strom aus Fotovoltaik-Anlagen auf dem Hausdach zu nutzen. Doch nach einem neuen Gesetz zur Förderung von Mieterstrom, das Ende April vom Kabinett beschlossen wurde, ist das jetzt auch für Bewohner von Mietwohnungen möglich. Wenn ein Vermieter eine Solaranlage auf dem Dach installiert hat, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das war zwar prinzipiell auch schon vorher möglich, rechnete sich aber für die meisten Vermieter nicht.
Rund zwei Drittel der Mieter könnten sich, so eine Umfrage im Auftrag von Energieanbietern, gut vorstellen, sogenannten Mieterstrom zu beziehen. So könnten auch die Bewohner von Mehrfamilienhäusern von der Energiewende und niedrigen Strompreisen profitieren, heißt es.
Bislang hatten die Mieter wenig von der Energiewende, denn sie mussten jeden Monat die Ökostrom-Umlage zahlen, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird. Damit sich das ändert, werden zunächst einmal die Vermieter gefördert. Sie sollen eine Vergütung von 2,8 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde erhalten, die sie erzeugen. Für einen durchschnittlichen Haushalt, den sie mit dem Strom versorgen, erhielten sie damit pro Jahr eine Förderung von rund 80 bis 140 Euro.
Energiewende geht alle an
Für den restlichen Strom, der nicht von den Mietern abgenommen wird und ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, erhält der Anlagenbetreiber wie bisher die Einspeisevergütung nach dem EEG. Anders als beim Strombezug aus dem Netz fallen beim Mieterstrom wie bisher keine Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Umlagen und Stromsteuer an, weil dieser Strom nicht ins Netz eingespeist wird. „Wenn ein Vermieter eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat, können künftig auch seine Mieter von dem Strom profitieren, der auf dem Hausdach produziert wird“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. „Wir wollen, dass künftig auch Mieter am Ausbau der erneuerbaren Energie beteiligt werden.“
Ob sich Mieterstrom allerdings für die Mieter lohnt, ist keineswegs sicher, denn die Fördermittel landen erst einmal beim Vermieter. Verbraucherschützer und der Mieterverein kritisieren, dass die Ungleichbehandlung von Hauseigentümern und Mietern bestehen bleibe. Durch die geringeren Nebenkosten steigern zumindest Vermieter die Attraktivität der Immobilie. Gewerbliche Mieter können dadurch auch eine bessere CO2-Bilanz ausweisen, wie die Forschungseinrichtung „Institut Wohnen und Umwelt“mitteilt. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale sowie der Mieterbund bemängeln, dass sich Eigentümer mit einer Solaranlage auf dem Dach nach wie vor „deutlich günstiger“selbst mit Ökostrom versorgen können. Die Bundesregierung habe es verpasst, Mieterstrom finanziell in gleicher Höhe wie von Eigentümern selbst genutzten Solarstrom zu fördern. Der Branchenverband „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ (BDEW) warnte davor, dass die Mehrheit der Mieter von dem geplanten Mieterstrommodell nicht profitieren würde. Denn „wenige privilegierte Haushalte“würden von Abgaben befreit, viele andere zahlten jedoch drauf.
Mieter kann, muss aber nicht
Weil Mieter nicht unbedingt damit rechnen können, von ihrem Vermieter einen günstigen Mietstromvertrag angeboten zu bekommen, haben sie nach dem neuen Gesetz weiterhin die freie Wahl. Bei überhöhten Preisen müssen sie erst gar keinen Mieterstromvertrag abschließen oder sie können später zu einem anderen Stromanbieter wechseln. Dadurch soll der Vermieter bewegt werden, wettbewerbsfähige Preise anzubieten.
Das Gesetz sieht vor, dass ein Mieter durch den Mieterstromvertrag nicht länger als ein Jahr gebunden sein wird und den Mieterstromvertrag unabhängig vom Mietvertrag kündigen darf. Mietvertrag und Mietstromvertrag dürfen, so die neue Vorschrift, ohnehin nicht gekoppelt werden.