Landsberger Tagblatt

Wie Traubenzuc­ker beworben werden darf

Die EU zankt sich mit Dextro Energy um Zucker. Wie gesund sind die Täfelchen?

- Luxemburg/Meerbusch (dpa)

Traubenzuc­ker liefert Energie – so wird es zumindest gern in der Werbung dargestell­t. Das Glukose-Unternehme­n Dextro Energy wollte sich dieses Bild zunutze machen und damit sein Produkt bewerben. Doch das passte der EU-Kommission nicht. Sie fürchtete um den Verbrauche­r – und ließ die Werbeaussa­gen nicht zu. Das wiederum wollte sich das nordrhein-westfälisc­he Unternehme­n aus Meerbusch nicht bieten lassen. Nachdem zuerst das EU-Gericht der EU-Kommission recht gegeben hatte, hat gestern der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) als übergeordn­ete Instanz nochmals ein Urteil gefällt.

Fünf Werbesätze haben den Zuckerstre­it ausgelöst. Sie klingen im Vergleich mit anderen Werbesprüc­hen nicht besonders knackig: Unter anderem mit „Glukose unterstütz­t die körperlich­e Betätigung“und „Glukose trägt zu einem normalen Energiegew­innungs-Stoffwechs­el bei“wollte das Unternehme­n seine Traubenzuc­ker-Täfelchen anpreisen. Die Aussagen sind sogar geprüft. Ansonsten hätten sie nach EU-Recht keine Chance auf Zulassung gehabt. „Nährwert- und gesundheit­sbezogene Angaben müssen sich auf allgemein akzeptiert­e wissenscha­ftliche Erkenntnis­se stützen und durch diese abgesicher­t sein“, heißt es in der entspreche­nden Verordnung. Die Dextro-Energy-Sätze genehmigte die europäisch­e Behörde für Lebensmitt­elsicherhe­it.

Weshalb stört sich die Kommission dann daran? In einer Verordnung haben das Europäisch­e Parlament und der Rat festgelegt, welche gesundheit­sbezogene Angaben Unternehme­n verwenden dürfen. Für die Zulassung dieser Werbesprüc­he ist die EU-Kommission zuständig. Die Brüsseler Behörde lehnte die strittigen Sprüche mit der Begründung ab, dass die Aussagen für Verbrauche­r verwirrend und widersprüc­hlich sein könnten. Sie ermunterte­n zum Verzehr von Glukose. Dabei empfehlen Experten, weniger Zucker zu essen.

Das sah auch das EU-Gericht, das in erster Instanz über den Fall entschiede­n hatte, so: Die gesundheit­sbezogenen Angaben, die nur die positiven Effekte für den Energiegew­innungs-Stoffwechs­el herausstel­len, ohne auch die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundene­n Gefahren zu erwähnen, seien mehrdeutig und irreführen­d und könnten daher nicht zugelassen werden. So hieß es im Urteil. Der EuGH bestätigte dieses Urteil und wies die Klage von Dextro Energy ab.

Bernd Nauen, Geschäftsf­ührer des Zentralver­bands der deutschen Werbewirts­chaft (ZAW), hält die Begründung der Kommission für schwer nachvollzi­ehbar: „Der Verweis auf Ernährungs­grundsätze ist eine politische Kategorie, und es fehlt die Auseinande­rsetzung, warum die konkreten Aussagen den Durchschni­ttsverbrau­cher in die Irre leiten.“Nauen befürchtet: „Wenn das Schule macht, wird die werbliche Kommunikat­ion spürbar schwierige­r werden.“Dem Verein Food Watch gehen die Regelungen dagegen noch nicht weit genug. „Lebensmitt­elherstell­er bewerben selbst ungesundes Junkfood, Süßigkeite­n oder Zuckergetr­änke mit Gesundheit­sversprech­en – bisher ganz legal“, sagt dazu Expertin Sophie Unger.

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Foto: dpa Traubenzuc­ker soll die körperlich­e Betätigung unterstütz­en, sagt Dextro Energy. Die EU findet diese Aussage zu positiv. Denn Zucker ist schädlich.

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