Wie Traubenzucker beworben werden darf
Die EU zankt sich mit Dextro Energy um Zucker. Wie gesund sind die Täfelchen?
Traubenzucker liefert Energie – so wird es zumindest gern in der Werbung dargestellt. Das Glukose-Unternehmen Dextro Energy wollte sich dieses Bild zunutze machen und damit sein Produkt bewerben. Doch das passte der EU-Kommission nicht. Sie fürchtete um den Verbraucher – und ließ die Werbeaussagen nicht zu. Das wiederum wollte sich das nordrhein-westfälische Unternehmen aus Meerbusch nicht bieten lassen. Nachdem zuerst das EU-Gericht der EU-Kommission recht gegeben hatte, hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) als übergeordnete Instanz nochmals ein Urteil gefällt.
Fünf Werbesätze haben den Zuckerstreit ausgelöst. Sie klingen im Vergleich mit anderen Werbesprüchen nicht besonders knackig: Unter anderem mit „Glukose unterstützt die körperliche Betätigung“und „Glukose trägt zu einem normalen Energiegewinnungs-Stoffwechsel bei“wollte das Unternehmen seine Traubenzucker-Täfelchen anpreisen. Die Aussagen sind sogar geprüft. Ansonsten hätten sie nach EU-Recht keine Chance auf Zulassung gehabt. „Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben müssen sich auf allgemein akzeptierte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen und durch diese abgesichert sein“, heißt es in der entsprechenden Verordnung. Die Dextro-Energy-Sätze genehmigte die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit.
Weshalb stört sich die Kommission dann daran? In einer Verordnung haben das Europäische Parlament und der Rat festgelegt, welche gesundheitsbezogene Angaben Unternehmen verwenden dürfen. Für die Zulassung dieser Werbesprüche ist die EU-Kommission zuständig. Die Brüsseler Behörde lehnte die strittigen Sprüche mit der Begründung ab, dass die Aussagen für Verbraucher verwirrend und widersprüchlich sein könnten. Sie ermunterten zum Verzehr von Glukose. Dabei empfehlen Experten, weniger Zucker zu essen.
Das sah auch das EU-Gericht, das in erster Instanz über den Fall entschieden hatte, so: Die gesundheitsbezogenen Angaben, die nur die positiven Effekte für den Energiegewinnungs-Stoffwechsel herausstellen, ohne auch die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren zu erwähnen, seien mehrdeutig und irreführend und könnten daher nicht zugelassen werden. So hieß es im Urteil. Der EuGH bestätigte dieses Urteil und wies die Klage von Dextro Energy ab.
Bernd Nauen, Geschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), hält die Begründung der Kommission für schwer nachvollziehbar: „Der Verweis auf Ernährungsgrundsätze ist eine politische Kategorie, und es fehlt die Auseinandersetzung, warum die konkreten Aussagen den Durchschnittsverbraucher in die Irre leiten.“Nauen befürchtet: „Wenn das Schule macht, wird die werbliche Kommunikation spürbar schwieriger werden.“Dem Verein Food Watch gehen die Regelungen dagegen noch nicht weit genug. „Lebensmittelhersteller bewerben selbst ungesundes Junkfood, Süßigkeiten oder Zuckergetränke mit Gesundheitsversprechen – bisher ganz legal“, sagt dazu Expertin Sophie Unger.