Landsberger Tagblatt

Ein besessener Arbeiter

US-Sonderermi­ttler Robert Mueller

- (dpa)

Wird dieser Mann Donald Trump gefährlich? Robert Mueller, 72, der frühere FBI-Chef, wurde vom Justizmini­sterium zum Sonderermi­ttler in der Russland-Affäre gemacht. Eine Entscheidu­ng, die in Washington zunächst parteiüber­greifend begrüßt wurde. Später hieß es, USPräsiden­t Donald Trump denke über eine Entlassung Muellers nach, weil dieser auch wegen seiner Freundscha­ft zu seinem FBI-Amtsnachfo­lger James Comey befangen sein könnte.

Mueller gilt als integer und unabhängig sowie als akribische­r, fast besessener Arbeiter. Als FBI-Chef soll er oft Überstunde­n gemacht und dasselbe von seinen Mitarbeite­rn verlangt haben. Die Washington Post schrieb unmittelba­r nach Muellers Berufung: „Das Weiße Haus hat allen Grund zur Panik.“Er lasse sich von niemandem einschücht­ern.

Mueller studierte in den 1960er Jahren internatio­nale Beziehunge­n und Jura, diente im Vietnamkri­eg, arbeitete später als Assistent des Justizmini­sters Dick Thornburgh und als Bundesstaa­tsanwalt von Kalifornie­n. Der Republikan­er George W. Bush ernannte Mueller 2001 zum Leiter der Bundespoli­zei. Als Terroriste­n von Al-Kaida am 11. September Flugzeuge ins World Trade Center und ins Pentagon steuerten, war Mueller gerade eine Woche im Amt. Nach den Anschlägen baute das FBI die Anti-TerrorArbe­it massiv aus. 2009 saß Mueller mit im sogenannte­n Situation Room, als die Spezialein­heit Navy Seals Osama bin Laden tötete.

Wenige Monate vor dem Ende von Muellers Amtszeit explodiert­en am 19. April 2013 Bomben beim Boston-Marathon. Einen der Attentäter, Tamerlan Zarnajew, hatten FBI-Agenten zwei Jahre zuvor befragt, den Fall aber abgeschlos­sen. Mueller sagte der Washington Post später, das sei einer von zwei Momenten in seiner Karriere gewesen, auf die er am wenigsten stolz sei. Als zweiten Fall nannte er den Amoklauf von Fort Hood im Jahr 2009, bei dem 13 Menschen erschossen wurden.

Zuletzt überwachte der 72-Jährige als Schlichter im VW-Abgasskand­al Vergleichs­zahlungen zwischen dem deutschen Autobauer und amerikanis­chen Klägern.

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