Hier lauern weiter Roaming Fallen
Seit dem 15. Juni sind in der EU die Auslandsgebühren für das Telefonieren entfallen. Doch bei einigen Tarifmodellen ist weiterhin Vorsicht geboten
Zehn Jahre lang hat die EU mit den Mobilfunk-Unternehmen gerungen. Seit dem gestrigen Donnerstag, 15. Juni, ist es endlich soweit: Die leidigen Roaminggebühren werden abgeschafft. Dann gilt in der Union das Motto: Telefonieren, SMS schreiben und mobiles Surfen zum gleichen Preis wie zu Hause. Doch es gibt noch Fallstricke. Hier die wichtigsten Punkte zur Abschaffung der Roaming-Zuschläge. EU-Staaten Schweiz und Türkei sind nicht dabei. Vorsicht geboten ist weiterhin auch auf der Isle of Man, den britischen Kanalinseln und in kleinen Ländern wie San Marino, Andorra oder Monaco, berichtet das
Dort gilt die EUVerordnung nicht. Trotzdem ordnen manche Provider sie der EU-Länderliste zu, andere aber nicht. Vor allem Reisende in Grenzgebieten müssen aufpassen. Wer zum Beispiel von Deutschland nach Italien unterwegs ist und über den Gotthardoder San-Bernardino-Pass fährt, sollte nach dem Passieren der Schweizer Grenze die Gebühren-Info-SMS des heimischen Netzbetreibers genau studieren. Die EU-Regulierung gilt außerdem nicht auf Schiffen oder Flugzeugen, die die Gespräche und Daten via Satellit verschicken.
„c’t“-Magazin.
Man muss nicht nach Thailand oder in die USA reisen, um aus der schönen neuen EU Welt ohne Auslandszuschlä ge herauszufallen. Auch in der Schweiz und der Türkei fallen Roaminggebühren an. Hier einige Hinweise, damit man nicht von horren den Rechnungen überrascht wird: ● Wer nur we nige Tage außerhalb der EU unter wegs ist, sollte das Roaming abschal ten und nur dann telefonieren und surfen, wenn ein WLAN Netz im Hotel oder Restaurant vorhanden ist. ● Eine aktivierte Mailbox kostet Geld. Der Anruf wird nämlich erst im Gastland empfangen und dann wieder auf die heimatliche Mailbox zurückgeleitet. Deshalb diese Anrufweiterleitung unbedingt vor der Abreise abschalten. biltelefone dann mit dem Bordnetzwerk des Schiffes verbinden. Sobald das Land für das Handy nicht mehr erreichbar wird, können Telefonate und mobiles Surfen teuer sein. Deshalb sollte man auf hoher See die automatische Netzwahl abschalten.
Ich habe für mein Handy bereits einen EU-Zusatztarif gebucht. Läuft der automatisch aus?
Die Provider haben zugesagt, diese Spezialtarife und Zusatzpakete entweder automatisch auslaufen zu lassen oder aber den Kunden zu fragen.
Kann ich mein deutsches Handy nun einfach dauerhaft im EU-Ausland ohne Zusatzkosten betreiben?
Nein. Bisher gilt die Faustregel, dass der Verbraucher länger im Heimatnetz eingebucht sein muss als in einem ausländischen. Konkret dürfte das so aussehen, dass die Mobilfunkfirmen nach einem nicht unterbrochenen, viermonatigen Aufenthalt in einem anderen Land den Verbraucher anrufen und befragen. ● Schweiz In der Schweiz ist man gut beraten, die automatische Netzwahl abzustellen, damit sich das Handy nicht ständig in ein teures Netz einbucht. Es sei denn, man hat einen Vertrag mit Zusatzpaket gewählt, das die Schweiz ausdrücklich einbezieht. ● Wer längere Zeit Urlaub in Indonesien, auf den Fidschi Inseln oder auf Kuba gebucht hat oder in den USA bummeln geht, sollte sich über legen, eine SIM Karte für das Land zu besorgen. Diese kann man vorab in Deutschland erwerben. Ein Preisver gleich lohnt sich. Allerdings ist man dann nicht mehr unter der bekannten Handy Nummer erreichbar. Kleiner Tipp: Nehmen Sie ein altes Handy zum Telefonieren mit der heimischen SIM Karte mit und surfen mit der Card für das Gastland. (dr)
Kann ich mit jedem Handy-Vertrag vom Roaming profitieren? Auch mit einem Vertrag, der eigentlich nur Gespräche in Deutschland vorsieht?
Eine Reihe von Anbietern haben inzwischen reine Deutschland-Tarifmodelle im Angebot. Diese funktionieren ausschließlich in der Bundesrepublik und sind deshalb deutlich billiger. Anbieter dürfen solche Tarife anbieten, die kein Roaming erlauben oder nur bestimmte Kapazitäten im Ausland einräumen. Darum sollten Verbraucher unbedingt im Kleingedruckten nachlesen, welche Konditionen für Roaming bei dem gewählten Tarif gelten.
Ich habe einen Prepaid-Vertrag. Gelten die Regelungen da genauso? Oder lauert hier eine Falle?
Tatsächlich müssen nicht nur Kunden von Prepaid-SIM-Karten aufpassen, sondern auch alle, die ein Gebührenmodell mit fest vereinbarten Kontingenten haben. Denn wenn diese während eines Aufenthalte in einem anderen EU-Land aufgebraucht sind, dürfen die Provider doch einige Zuschläge verlangen. Diese betragen derzeit 3,2 Cent pro Minute für einen Anruf nach Hause (alle Angaben plus Mehrwertsteuer), ein Cent für eine SMS in heimische Netz und maximal 7,70 Euro pro Gigabyte Datenvolumen. Ein Beispiel: Wer zu Hause einen Vertrag über unbegrenztes Telefonieren, SMS und drei Gigabyte an Daten für 30 Euro gebucht hat (inklusive Mehrwertsteuer), darf das Daten-Kontingent auch in der EU verbrauchen. Übersteigt er die Menge, fallen Zusatzgebühren an.
Bin ich weiter vor überhöhten Mobilfunk-Rechnungen geschützt?
Ja, wenn der Daten-Konsum die Grenze von 59,99 Euro überschreitet, muss der Provider den Kunden fragen, ob er ein Überschreiten hinnehmen will. Verneint der Kunde, kann er nicht mehr surfen. Akzeptiert er, muss er allerdings mit höheren Gebühren rechnen. schneiden und mit dem Tomatenmark und dem geriebenen Käse unter den Teig rühren. 5. Mit Salz und Pfeffer würzen. 6. Die MiniSalamis in Scheiben schneiden und fünf bis sechs Scheiben in jede Donutmulde legen. 7. Den Teig auf die gefetteten Mulden aufteilen und im vorgeheizten Backofen zwölf bis 15 Minuten goldbraun backen.
Mehr Rezepte auch unter http://www.biskuitwerkstatt.de
Kostenfallen außerhalb der EU