Diskussion um ein Doppelhaus
Riegelbebauung im Süden von Issing soll verhindert werden
Förmlich zurückgestellt hat der Gemeinderat Vilgertshofen eine Entscheidung darüber, ob zwei Bauanträgen zur Errichtung jeweils einer Doppelhaushälfte im neuen Baugebiet „Am Breitele“in Issing zugestimmt werden kann oder nicht. Denn die Baupläne entsprechen nach Ansicht des Gremiums nicht den textlichen Festsetzungen des noch in der Auslegung befindlichen Bebauungsplanes.
Doppelhäuser seien zwar grundsätzlich zulässig, aber nur, wenn diese sich auf der Grenze zweier benachbarter Grundstücke befinden. In den vorliegenden Fällen wollen die Bauherren jedoch ein Doppelhaus auf jeweils einer Teilfläche eines einzigen Grundstückes errichten. Das, so war sich das Gremium einig, würde zu einer Riegelbebauung am südlichen Ortsrand von Issing führen, sollte diese Bauvariante Schule machen. Zudem sei in den Festsetzungen des Bebauungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Riegelbebauung nicht erwünscht ist.
In der Sitzung, die von Zweitem Bürgermeister Markus Müller geleitet wurde, hatte der Gemeinderat nun darüber zu befinden, wie mit den Bauanträgen zu verfahren sei. „Wir haben ein durchgehendes Baufenster auf den Grundstücken zugelassen, damit auf den Grenzen zweier benachbarter Grundstücke Doppelhäuser gebaut werden können“, sagte Dritter Bürgermeister Anton Schmid. Dass Bauherren diese Baufenster nutzen könnten, habe sich der Gemeinderat bei der Aufstellung des Planes nicht vorgestellt. Ursprünglich waren im Bebauungsplan begrenzte Baufenster eingezeichnet. Weil das aber bedeutet hätte, dass sich Bauwillige, die mit einem Nachbarn ein Doppelhaus bauen wollen, ihre Grundstücke nicht frei hätten aussuchen können, habe sich der Gemeinderat entschlossen, durchgängige Baufenster im Plan zu manifestieren.
Um rechtlich einwandfrei abzuklären, wie mit den beiden jetzt vorgelegten Bauanträgen zu verfahren sei, hat sich der Gemeinderat zu einer förmlichen Rückstellung der Bauanträge entschlossen. „Wir sind der Auffassung, dass es sich bei den vorliegenden Bauanträgen nicht mehr um Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren handelt“, sagte Anton Schmid im Gespräch mit dem LT. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen soll jetzt erneut über die Anträge beschieden werden.