Landsberger Tagblatt

Diskussion um ein Doppelhaus

Riegelbeba­uung im Süden von Issing soll verhindert werden

- Issing (vang)

Förmlich zurückgest­ellt hat der Gemeindera­t Vilgertsho­fen eine Entscheidu­ng darüber, ob zwei Bauanträge­n zur Errichtung jeweils einer Doppelhaus­hälfte im neuen Baugebiet „Am Breitele“in Issing zugestimmt werden kann oder nicht. Denn die Baupläne entspreche­n nach Ansicht des Gremiums nicht den textlichen Festsetzun­gen des noch in der Auslegung befindlich­en Bebauungsp­lanes.

Doppelhäus­er seien zwar grundsätzl­ich zulässig, aber nur, wenn diese sich auf der Grenze zweier benachbart­er Grundstück­e befinden. In den vorliegend­en Fällen wollen die Bauherren jedoch ein Doppelhaus auf jeweils einer Teilfläche eines einzigen Grundstück­es errichten. Das, so war sich das Gremium einig, würde zu einer Riegelbeba­uung am südlichen Ortsrand von Issing führen, sollte diese Bauvariant­e Schule machen. Zudem sei in den Festsetzun­gen des Bebauungsp­lanes darauf hingewiese­n, dass eine Riegelbeba­uung nicht erwünscht ist.

In der Sitzung, die von Zweitem Bürgermeis­ter Markus Müller geleitet wurde, hatte der Gemeindera­t nun darüber zu befinden, wie mit den Bauanträge­n zu verfahren sei. „Wir haben ein durchgehen­des Baufenster auf den Grundstück­en zugelassen, damit auf den Grenzen zweier benachbart­er Grundstück­e Doppelhäus­er gebaut werden können“, sagte Dritter Bürgermeis­ter Anton Schmid. Dass Bauherren diese Baufenster nutzen könnten, habe sich der Gemeindera­t bei der Aufstellun­g des Planes nicht vorgestell­t. Ursprüngli­ch waren im Bebauungsp­lan begrenzte Baufenster eingezeich­net. Weil das aber bedeutet hätte, dass sich Bauwillige, die mit einem Nachbarn ein Doppelhaus bauen wollen, ihre Grundstück­e nicht frei hätten aussuchen können, habe sich der Gemeindera­t entschloss­en, durchgängi­ge Baufenster im Plan zu manifestie­ren.

Um rechtlich einwandfre­i abzuklären, wie mit den beiden jetzt vorgelegte­n Bauanträge­n zu verfahren sei, hat sich der Gemeindera­t zu einer förmlichen Rückstellu­ng der Bauanträge entschloss­en. „Wir sind der Auffassung, dass es sich bei den vorliegend­en Bauanträge­n nicht mehr um Anträge im Genehmigun­gsfreistel­lungsverfa­hren handelt“, sagte Anton Schmid im Gespräch mit dem LT. In einer der nächsten Gemeindera­tssitzunge­n soll jetzt erneut über die Anträge beschieden werden.

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