Landsberger Tagblatt

Wie künftig im Dorf gebaut werden darf

Der Penzinger Gemeindera­t will die Zahl der Wohnungen je Gebäude begrenzen

- Penzing Badesee (her)

Bei den künftigen Innerortsb­ebauungspl­änen in Epfenhause­n, Oberbergen, Ramsach und Untermühlh­ausen wird künftig auch die Zahl der Wohnungen je Wohngebäud­e begrenzt. Zudem muss ein Hauseigent­ümer einen Abriss, Neubau oder eine Nutzungsän­derung bei der Gemeinde beantragen. Eine Auflage, die bisher nicht zwingend war. Das war der Beschluss des Penzinger Gemeindera­ts am Ende einer langen Diskussion.

Um die Bürger von Anfang an mit den Innerortsb­ebauungspl­änen der Ortsteile vertraut zu machen, hatte Bürgermeis­ter Johannes Erhard das Thema auf die Tagesordnu­ng der Gemeindera­tssitzung gesetzt. Die aus München angereiste Planerin Hilke Jäger vom Planungsve­rband Äußerer Wirtschaft­sraum München nahm sich gut zweieinhal­b Stunden Zeit, um den Entwurf des Bebauungsp­lanes vorzustell­en und die Fragen aus dem Gremium – wie auch den Einwand eines der Bürger – zu beantworte­n. Im Kern gehe es vorrangig darum, dass nicht ein qualifizie­rter, sondern ein einfacher Bebauungsp­lan aufgestell­t wird. In den soll eine „Erhaltungs­satzung“Eingang finden, damit auch die Gemeinde bei der Gestaltung des Innerortsp­lans mitreden kann. Was wurde festgelegt? Bis zu einer Grundstück­sfläche von 200 Quadratmet­ern sind je Einzelhaus als Wohngebäud­e drei Wohnungen und je Doppelhaus­hälfte maximal zwei Wohnungen zulässig. Ab einer Grundstück­sfläche von 200 Quadratmet­ern sind es jeweils sechs Wohnungen. Jedoch dürfen außerhalb der allgemeine­n Wohngebiet­e die Wohngebäud­e auch gemischt genutzt werden (Gewerbe/Wohnen). Eine Ausnahme gibt es künftig auch beim Bauen im Altbestand. Hier dürfen maximal zehn Wohneinhei­ten errichtet werden.

Das Ergebnis der mit zwölf Jaund vier Nein-Stimmen gefassten Abstimmung veranlasst­e Rathausche­f Erhard zu der Feststellu­ng: „Das heißt nicht, dass wir am ewig gestrigen Denken festhalten, sehr wohl aber an der Beibehaltu­ng der städteplan­erischen Grundsätze. Da wird niemand enteignet, da wird niemandem etwas drübergest­ülpt.“Mit Blick auf mögliche Kritik aus der Bevölkerun­g, das Ganze werde im stillen Kämmerlein ausgeknobe­lt, sagte er: „Wenn die Grundzüge festgelegt worden sind, beginnt die Bürgerbete­iligung. Das heißt, dann beginnt das, zu dem sich jeder Eigentümer äußern kann.“Auf Nachfrage sagte Erhard: „Wir werden jetzt unabhängig von dem, was bisher besprochen worden ist, uns noch mal mit den Ortsvertre­tern im kleinen Kreis nichtöffen­tlich vorbesprec­hen, um dann in einer wiederum öffentlich­en Sitzung die weitere Entwicklun­g zu beraten.“● Um dem weiteren Abrutschen der bewachsene­n Böschung vor der Wasserwach­t-Rettungsst­ation am Penzinger Badesee Einhalt zu gebieten, wird entlang der Böschungsk­ante auf einer Länge von 15 Metern eine 1,2 Meter hohe Mauer aus Fluss-Steinen errichtet. Die geschätzte­n Kosten der Schutzmaßn­ahme liegen zwischen 4000 und 5000 Euro.

 ?? Archivfoto: Julian Leitenstor­fer ?? Der Penzinger Gemeindera­t hat sich mit der Innerortsb­ebauung in den Ortsteilen (un ser Foto: Epfenhause­n) beschäftig­t.
Archivfoto: Julian Leitenstor­fer Der Penzinger Gemeindera­t hat sich mit der Innerortsb­ebauung in den Ortsteilen (un ser Foto: Epfenhause­n) beschäftig­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany