Ein Ja für die Grabplatte
Eine kontroverse Diskussion in Egling
Nach kurzer, aber doch kontroverser Aussprache hat der Gemeinderat die bestehende Friedhofssatzung geändert. Der Passus „Abdeckungen der Grabstätten dürfen ein Drittel der Grabflächen nicht überschreiten“wurde ersatzlos gestrichen. Anlass dieser Änderung war die Tatsache, dass ein Nutzer die Grabstätte gänzlich mit einer Grabplatte abgedeckt hatte, ohne dafür von der Verwaltung eine Genehmigung einzuholen.
Auf einen entsprechenden Hinweis habe der angeschriebene Bürger nicht reagiert. „Ich will keinen Verwaltungsakt erlassen, der vermutlich einen Rechtsstreit zur Folge haben wird“, begründete Bürgermeister Ferdinand Holzer seinen Vorschlag, die Friedhofssatzung entsprechend zu ändern. Gabriele Tallafuß und Albin Lichner machten dagegen deutlich, dass es nicht sein könne, dass jemand, der sich nicht an die Vorschriften halte, ungeschoren davon komme.
Zweiter Bürgermeister Dieter Steininger war der Meinung, dass man irgendwann auch Grabplatten zulassen müsse. „Wir müssen aber auch an den Bestand der bestehenden Gräber denken“, sagte er. Deshalb wurde auch ein Vorschlag verworfen, einen Bereich im Friedhof einzurichten, wo Grabplaten zugelassen werden könnten. Letztendlich entschloss sich der Gemeinderat aber einstimmig, die Friedhofssatzung den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Damit dürfen Grabflächen künftig ganz offiziell mit Grabplatten bedeckt werden.
Ein weiteres Thema der Sitzung war der Verkehr. „Wenn geblitzt wird, dann wird auch deutlich langsamer gefahren“, sagte Martin Sieber, nachdem Holzer die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen des Zweckverbands bekannt gegeben hatte. Im April und Mai wurde an zwei Tagen für jeweils zwei Stunden in der Bad- und Hauptstraße die Geschwindigkeit kontrolliert. Dabei wurden 1272 Fahrzeuge erfasst, von denen 95 schneller als mit der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs waren. Laut Auswertung, sei in der Spitze bis zu 30 Stundenkilometer zu schnell gefahren worden.
„Irgendwann müssen wir auch Grabplatten zulassen.“