Landsberger Tagblatt

Teilerfolg für Trumps Einreiseba­nn

Vorerst bestätigt vom obersten US-Gericht

- VON THOMAS SEIBERT Washington

Der „Twitterer-inChief“hat dazugelern­t. Statt über sein Lieblingsm­edium auf den Teilerfolg vor dem Verfassung­sgericht zu reagieren, meldete er sich ganz altmodisch via Pressemitt­eilung zu Wort. „Die heutige Entscheidu­ng des Supreme Court ist ein klarer Sieg unserer nationalen Sicherheit“, erklärte Donald Trump. „Als Präsident kann ich keine Leute ins Land lassen, die uns schaden wollen.“Es sei ihm eine besondere Genugtuung, dass die neun Richter die Entscheidu­ng einstimmig gefällt hätten.

Nur, die Richter haben eigentlich noch gar nichts entschiede­n. Mindestens nicht in der Sache. Sie erlauben lediglich die Aussetzung von Aspekten der Einstweili­gen Verfügunge­n, die nachgeordn­ete Gerichte gegen den sogenannte­n „MuslimBann“angeordnet hatten. In ihrer 16-seitigen Begründung heißt es, der Einreisest­opp „darf nicht gegen ausländisc­he Staatsbürg­er durchgeset­zt werden, die glaubwürdi­g eine ,bona fide‘ (echte) Beziehung zu einer Person oder Institutio­n in den USA haben.“Dazu gehören familiäre, berufliche oder auch staatliche Kontakte.

Im Klartext bedeutet dies, dass Bürger Irans, Libyens, Somalias, Sudans, Syriens und Jemens für 90 Tage nicht in die USA reisen dürfen, wenn sie solche „bona fide“Beziehunge­n

Bürgerrech­tsbewegung zeigt sich geschockt

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