Landsberger Tagblatt

Neues Urheberrec­ht kann kommen

Nach langem Ringen hat sich die Große Koalition auf einen Kompromiss geeinigt

- VON DANIEL WIRSCHING Augsburg/Berlin Darum geht es Das war umstritten Das ist der Kompromiss

„Schwierig“ist das Wort, das man in den vergangene­n Tagen am häufigsten hörte, wenn es um die geplante Reform des Wissenscha­fts-Urheberrec­hts ging. Um einen von SPD-Justizmini­ster Heiko Maas vorgelegte­n Gesetzentw­urf entbrannte ein heftiger Streit, der bis zuletzt andauerte – und der nun mit einem Kompromiss beigelegt werden soll. ● Maas will das Urheberrec­ht vereinfach­en und lockern, um es den „Erforderni­ssen der Wissensges­ellschaft“anzupassen. Digital verfügbare Materialie­n in Forschung und Lehre, Schulen und Bibliothek­en sollen unkomplizi­erter nutzbar sein. Die Allianz der Wissenscha­ftsorganis­ationen und Bibliothek­are waren für den ursprüngli­ch geplanten Gesetzentw­urf; der Börsenvere­in des Deutschen Buchhandel­s, Presseverl­age, aber auch CDU und CSU strikt dagegen. Dem Gesetzentw­urf zufolge sollten Studierend­en etwa pro Sitzung an einem Bibliothek­scomputer bis zu zehn Prozent eines urheberrec­htlich geschützte­n Werkes – zum Beispiel eines Lehrbuches – in digitaler Form zugänglich sein. Inklusive der Möglichkei­t, es zu vervielfäl­tigen und zu verbreiten. Zeitungsar­tikel hätten komplett verwendet werden können, ohne die Verlage zu fragen. ● Was zunächst vergleichs­weise harmlos klang, hätte drastische, möglicherw­eise existenzbe­drohende Folgen auch für Presseverl­age und den Qualitätsj­ournalismu­s. Und das in Zeiten von „Fake News“, in denen die Presse einen unverzicht­baren Beitrag zum Funktionie­ren der Demokratie leistet. Um beim Beispiel der Bibliothek­en zu bleiben. In ihnen kann man auch auf Tageszeitu­ngen zugreifen. Und künftig bequem an deren Inhalte kommen und diese öffentlich machen? Inhalte, die aufwendig und kosteninte­nsiv recherchie­rt werden mussten? Die Verleger sprachen von „Enteignung“und einer Bedrohung ihres Geschäftsm­odells. ● Nach langem Ringen verständig­te sich die Große Koalition am Dienstag – und damit kurz vor den Parlaments­ferien – auf ein neues Urheberrec­ht. Ein Kompromiss. Der Gesetzentw­urf passierte am Mittwoch den Rechtsauss­chuss des Bundestage­s und soll, wie es heißt, am Freitag vom Parlament beschlosse­n werden.

Er wurde unter anderem dahingehen­d geändert, dass Studierend­e oder Forscher Zeitungsar­tikel nur nutzen dürfen, wenn vorher entspreche­nde Lizenzvert­räge mit den Verlagen ausgehande­lt worden sind. Die Regelung für Lehrbücher bleibt. Das Gesetz soll – auf Druck der Union hin – auf fünf Jahre befristet und nach vier Jahren überprüft werden.

Der Bundesverb­and Deutscher Zeitungsve­rleger erklärte gestern auf Anfrage, dass er davon ausgehe, „dass eine presseschü­tzende Regelung verabschie­det wird“. Denn: „Eine Ausweitung der gesetzlich erlaubten Nutzung auf Kosten bestehende­r und künftiger marktwirts­chaftliche­r Lizenzen in der ursprüngli­ch geplanten Form würde die Finanzieru­ng der Zeitungen und so auch die journalist­ische Arbeit in Teilen infrage stellen.“

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Foto: dpa Justizmini­ster Maas wurde für seinen Gesetzentw­urf stark kritisiert.

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